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für die Obcramts

Nago!d, Freudenstadt^

^ Bezsirke-

Nro. 91.

Freitag,

Horb und Herrenberg, is 3 2 .

16. November.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vtscher'schen Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden. Oberamtsgericht Nagold.

Spielberg, Oberaintsgerichtsbe- zirks Nagold. sSchuldenLiquidation.j Neber das Vermögen des Philipp Rapp, Wagners von Spielberg ist der Gannt rechtskräftig erkannt, und die Schulden- Liquidation auf

Samstag den K. December angeordnet worden.

Die Gläubiger und Bürgen, so wie überhaupt alle Personen, welche glauben, Ansprüche an das vorhandene Vermö­gen machen zu können, werden hiemit vorgeladen, bei der Verhandlung Mor­gens 8 Uhr in dem Wirchshaus zum Ochsen zu Spielberg entweder persönlich, oder durch Bevollmächtigte zu erscheinen, oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Widerspruche unterliegt, solche durch Einreichung sines schriftlichen Re-

ccsses zu liquidiren, und die Dokumente, worauf sich die Forderungen und die etwa damit verbundenen Vorzugsrechte gründen, in der Urschrift vorzulegcn.

Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, und sich dabei ent­weder in Beziehung eines Vergleichs, noch in Beziehung auf Verfügungen über das vorhandene Aktivvermögen äus- sern, wird im Fall eines Vergleichs, oder wenn die anwesenden Gläubiger den Verkauf der Liegenschaft genehmi­gen, oder sonst irgend eine Verfügung über das vorhandene Actinvermügen tref­fen sollten, angenommen, daß sie Lrr Mehrheit der Gläubiger, welchen gleiche Rechte zustehen, beitreten.

Mit der Liquidation wird nach Mög­lichkeit die Eröffnung des Locations» Erkenntnisses und VerweisungsProject» verbunden, und in jedem Fall nach de< geendigten LiquidationsHandlung die nicht angezeigten Forderungen durch