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Nagold, Freu den stabt. Man ist veranlaßt den Ortsvorslehern die nachstehendes wegen polizeilicher Beaufsichtigung der vom Ausland kommenden Reisenden oder der einwandernden HandwerksGehülsen, erlassene Verordnungen, in daS Gedachtniß zu rufen, u. z. vom 2. Mai rgn, (Reg Bl. Seite 215) — Vom z. August 132z. (Neg. Dl. S. 584) —vom 15. Obt. 1328, (Reg. Bl. S. 76z) — vom 25. Apr. 1327, (Neg.
Bl. S. izz) — vom 21. Jul. igzi, (Reg.
Bl. S. 291) — vom 25. Aug. i8Z,,(Rcg.
Bl. W. 4>o) — und 19. Sept. igzi, (Reg.
Bl. S. 455.) —
Den 2b. Okt. 1352.
K. Oderamter.
Oberamtsgecicht F-cudenstadt.
F r e u d e 11 st a d t. In dem oberamtsgerichtlich erkannten Gannt des verstorbenen Jak. Friedrich Stufst, gewesenen Tuchmachers in Freudenstadt werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldncr verbürgt haben, hiemit aufgerufen; ihre Ansprüche und deren Vorzugsrechte dafür am
Montag den 19. Nov.
Vormittags 9 Uhr
auf hiesigem Rathhaus auszuführen, und sich zugleich über einen Borg- vder Nachlaß-Vergleich zu erklären.
Wer hiebei feine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmächtigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in eine,-- schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die Gerichts-Akten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations- Verhandlung auszusprechendes Erkennt- niß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche
sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.
Diesem vorgängig wird am Montag den 5. Nov. Vormittags 9 Uhr
in der Behausung des verstorbenen Gannt- manns
6 Pfund Wollen 6 Clr. Heu
24 Stück blaucS Tuch
25 Pfund Wollen Garn 4 Pfund Eintrags Garn
r TuchmacherHandwcrkszeug und an eben demselben Tag
Nachmittags 2 Uhr auf dem Rathhaus
die Hälfte an einer Behausung im RathhausViertel Z. Zeil,
2'/^ Vrtl. Gartenfeld gegen dem Kehl- stotter Hardt,
2 Vrtl. Gartenfcld im Deckel,
2 Vrtl. — im äußern Bärenwicsle, Die Hälfte an </, Vrtl. ^ Nth. Zo« vom Wald und
1 Rahmenplatz auf dem Wald samt Tuchrahme
an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden.
Den 18. Okt. 1822.
K. Oberamtsgericht, W e i n l a n d.
Schloß Schwandorf. Oberamts Nagold. sIagd- und Fischwasser- Verpachtung.j Die Unterzeichnete Stelle wird zu Unterthalheini
am 7. Nov. l. I.
Vormittags 9 Uhr
die der Freiherrlich von Kechler'schen Gutsherrschaft allda und zu Oberthal-