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Nagold, Freu den stabt. Man ist veranlaßt den Ortsvorslehern die nachste­hendes wegen polizeilicher Beaufsichtigung der vom Ausland kommenden Reisenden oder der einwandernden HandwerksGehülsen, er­lassene Verordnungen, in daS Gedachtniß zu rufen, u. z. vom 2. Mai rgn, (Reg Bl. Seite 215) Vom z. August 132z. (Neg. Dl. S. 584)vom 15. Obt. 1328, (Reg. Bl. S. 76z) vom 25. Apr. 1327, (Neg.

Bl. S. izz) vom 21. Jul. igzi, (Reg.

Bl. S. 291) vom 25. Aug. i8Z,,(Rcg.

Bl. W. 4>o) und 19. Sept. igzi, (Reg.

Bl. S. 455.)

Den 2b. Okt. 1352.

K. Oderamter.

Oberamtsgecicht F-cudenstadt.

F r e u d e 11 st a d t. In dem ober­amtsgerichtlich erkannten Gannt des ver­storbenen Jak. Friedrich Stufst, gewesenen Tuchmachers in Freudenstadt werden Alle, welche Forderungen an sein Ver­mögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldncr verbürgt haben, hiemit aufgerufen; ihre Ansprüche und deren Vorzugsrechte dafür am

Montag den 19. Nov.

Vormittags 9 Uhr

auf hiesigem Rathhaus auszuführen, und sich zugleich über einen Borg- vder Nachlaß-Vergleich zu erklären.

Wer hiebei feine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevoll­mächtigten, noch vor oder an obiger Tag­fahrt in eine,-- schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die Gerichts-Akten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations- Verhandlung auszusprechendes Erkennt- niß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche

sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklä­rungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.

Diesem vorgängig wird am Montag den 5. Nov. Vormittags 9 Uhr

in der Behausung des verstorbenen Gannt- manns

6 Pfund Wollen 6 Clr. Heu

24 Stück blaucS Tuch

25 Pfund Wollen Garn 4 Pfund Eintrags Garn

r TuchmacherHandwcrkszeug und an eben demselben Tag

Nachmittags 2 Uhr auf dem Rathhaus

die Hälfte an einer Behausung im RathhausViertel Z. Zeil,

2'/^ Vrtl. Gartenfeld gegen dem Kehl- stotter Hardt,

2 Vrtl. Gartenfcld im Deckel,

2 Vrtl. im äußern Bärenwicsle, Die Hälfte an </, Vrtl. ^ Nth. Zo« vom Wald und

1 Rahmenplatz auf dem Wald samt Tuchrahme

an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden.

Den 18. Okt. 1822.

K. Oberamtsgericht, W e i n l a n d.

Schloß Schwandorf. Ober­amts Nagold. sIagd- und Fischwasser- Verpachtung.j Die Unterzeichnete Stelle wird zu Unterthalheini

am 7. Nov. l. I.

Vormittags 9 Uhr

die der Freiherrlich von Kechler'schen Gutsherrschaft allda und zu Oberthal-