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scr, Nachmittags für die Güter, und können die VerkaufsGegenstände täglich eingesehen werden.

Indem die Kaufsliebhaber nun ein-, geladen werden, der AufstreichsVerhand- iung an gedachtem Tage hier anzuwoh- neu, wird noch bemerkt, daß die Kaufs- bedingungen in jeder Beziehung für die Käufer vorteilhaft gestellt werden, da die Kaufschillinge selbst in mehreren Zie­ler zu entrichten und nach Umstanden und gesetzlicher Sicherheit, Anborgung auf mehrere Jahre statt finden könnte, auch würden auswärtige Kaufsliebha- ber, welche sich aber mit beglaubigten Zeugnissen zu versehen haben, Gelegen­heit finden, bei dem noch dem Liegen- schaftsVerkauf einzuleitenden bedeutenden FahrnißVerkanf sich die ndthige Wirth- schaftseinrichtungen anzuschaffen.

Den r. 5 . Juli 1802.

Rathschreiber,

VerwaltungsActuar,

Hochstetter.

Außeramtilche Gegenstände.

Feldorf, Oberamts Horb. Im dor­tigen Gast- und Brauhaus zum Löwen, wird Sonntag den 22. Juli ein Schei­benschießen mit gezogenen Gewehren ge­halten werden; wobei folgendes festge­setzt wird.

1) Die Schußweite ist 120 Gänge.

2) Wird auf Platten geschossen.

2) Gewehre unter 15 Kugeln werden nicht zugelassen.

4) Die Einlage auf das Haupt ist für 2 Stechschuß 48 kr.

5 ) Es dürfen deren nicht weniger als

4 und nicht mehr als 12 genom­men werden.

6) Von der Einlage werden nebst dem Accis 6 kr. von 1 fl. für die Un­kosten abgezogen; sodann das übrig bleibende in achtzehn Gewinnsie ver­theilt.

7) Es wird ein Schnapper gegeben, welcher folgende Gewinnste zählt:

iter Gewinnst

.

4 fl.

2ter

.

5 fl-

30 kr.

Zter

- -

.

5 fl-

4ter

- -

2 fl.

45 kr. .

zter

.

2 fl.

zo kr.

6ler

- -

.

2 fl.

15 kr.

7ter

.

2 fl.

Sker

.

.

1 fl-

45 kr.

yler

- -

.

t fl.

30 kr.

toter

.

t fl-

15 kr.

1 iter

- -

1 fl.

t2ter

45 kr.

tzter

- -

56 kr.

t4ter

zo kr.

izter

.

. .

24 kr.

i6ter

>8 kr.

lyter

.

. .

12 kr.

tgter

- -

6 kr.

> 26 fl. 2i kr.

8) Die Einlage auf den Schnapper ist 6 kr. pr. Schuß, deren nach Belieben genommen werden können.

9) Der Anfang des Schießens ist Vor­mittags 10 Uhr.

10) Nachmittag nach 2 Uhr werden die Stechscheiben aufgestellt.

Li) Zu Schlichtung etwaiger Anstände, Abstechung der Platten, und Fest­setzung der Gewinnste auf dem Haupt, wird ein Schützengericht aus 5 Per­sonen bestehend, gewählt.

Es wird eine ländliche Mittags­tafel gegeben werden, wo man sich be-