Tuchmachers von Rohrdorf, ist der Gannt rechtskräftig erkannt, und die Schulden- Liquidotion auf
Freitag den i3. Juli d. I. angeordnet worden.
Die Gläubiger und Bürgen, so wie überhaupt alle Personen welche glauben, Ansprüche an das vorhandene Vermögen machen zu können, werden hiemit vorgeladen, bei der Verhandlung Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhause zu Rohrdorf entweder persönlich oder durch Bevollmächtigte zu erscheinen, oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Widerspruche unterliegt, solche durch Einreichung eines schriftlichen Receßes zu li- quidiren und die Documente worauf sich die Forderungen und die etwa damit verbundenen VorzugsRechte gründen in der Urschrift vorzulegen.
Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, und sich dabei weder in Beziehung eines Vergleichs noch in Beziehung auf Verfügungen über das vorhandene ActivVermögen äußern, wird im Fall eines Vergleichs, oder wenn die anwesenden Gläubiger den Verkauf der Liegenschaft genehmigen, oder sonst irgend eine Verfügung über das ActivVermögen treffen sollten, angenommen, daß sie der Mehrheit der Gläubiger, welchen gleiche Rechte zustehen, beitreten.
Mit der Liquidation wird nach Möglichkeit die Eröffnung des Locations- Erkenntniffes und VerweisungsProjects verbunden, und in dem Fall nach der geendigten LiquidationsVerhandlung die
nicht angezeigten Forderungen durch Prä- clusivBescheid von der Masse ausgeschlossen werden.
Den 16 . Juni 1802 .
K. Oberamtsgericht, Hoffaker.
Reinerzau, Oberamts Freudenstadt. In der Schuldsache des alt Andreas Wörnerzu Reinerzau, gegen Schwa- nenwirth Umhofer in Freudenstadt, wird ein Stück Wald von 54 Morgen auf Reinerzauer Markung gelegen, im Wege der Exekution am
Donnerstag den 26 . Juli d. I.
Vormittags 9 Uhr
in dem Wirthshause des Joh. Heinzel- mann zu Reinerzau verkauft, wozu die Liebhaber mit Zeugnissen über Zahlungsfähigkeit oder bekannten sichern Bürgen versehen, eingeladen werden.
Diejenigen Ortsvorstände j welchen gegenwärtiges Blatt amtlich zukommt, werden um die öffentliche Bekanntmachung ersucht.
Den 26 . Juni 1832.
Gemeinderath. Vät. K. Oberamtsgericht Freudenstadt,
Weinland.
Horb. sHaberverkauf« Abbestellung.j Anderwärtiger Bestimmung wegen findet der — auf den Z. Juli d. I. ausgeschriebene Verkauf von 3oo Scheffel Haber nicht statt; was hiedurch bekannt gemacht wird.
Den 23. Juni 1832.
Stiftsverwaltung.
U eberberg, Oberamts Nagold. sWegausbefferungs-Accord.j Der Unter-