Tuchmachers von Rohrdorf, ist der Gannt rechtskräftig erkannt, und die Schulden- Liquidotion auf

Freitag den i3. Juli d. I. angeordnet worden.

Die Gläubiger und Bürgen, so wie überhaupt alle Personen welche glauben, Ansprüche an das vorhandene Vermögen machen zu können, werden hiemit vor­geladen, bei der Verhandlung Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhause zu Rohrdorf entwe­der persönlich oder durch Bevollmäch­tigte zu erscheinen, oder wenn voraus­sichtlich ihre Forderung keinem Wider­spruche unterliegt, solche durch Einrei­chung eines schriftlichen Receßes zu li- quidiren und die Documente worauf sich die Forderungen und die etwa damit verbundenen VorzugsRechte gründen in der Urschrift vorzulegen.

Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, und sich dabei we­der in Beziehung eines Vergleichs noch in Beziehung auf Verfügungen über das vorhandene ActivVermögen äußern, wird im Fall eines Vergleichs, oder wenn die anwesenden Gläubiger den Verkauf der Liegenschaft genehmigen, oder sonst irgend eine Verfügung über das ActivVermögen treffen sollten, an­genommen, daß sie der Mehrheit der Gläubiger, welchen gleiche Rechte zuste­hen, beitreten.

Mit der Liquidation wird nach Mög­lichkeit die Eröffnung des Locations- Erkenntniffes und VerweisungsProjects verbunden, und in dem Fall nach der geendigten LiquidationsVerhandlung die

nicht angezeigten Forderungen durch Prä- clusivBescheid von der Masse ausgeschlos­sen werden.

Den 16 . Juni 1802 .

K. Oberamtsgericht, Hoffaker.

Reinerzau, Oberamts Freuden­stadt. In der Schuldsache des alt An­dreas Wörnerzu Reinerzau, gegen Schwa- nenwirth Umhofer in Freudenstadt, wird ein Stück Wald von 54 Morgen auf Reinerzauer Markung gelegen, im Wege der Exekution am

Donnerstag den 26 . Juli d. I.

Vormittags 9 Uhr

in dem Wirthshause des Joh. Heinzel- mann zu Reinerzau verkauft, wozu die Liebhaber mit Zeugnissen über Zahlungs­fähigkeit oder bekannten sichern Bürgen versehen, eingeladen werden.

Diejenigen Ortsvorstände j welchen gegenwärtiges Blatt amtlich zukommt, werden um die öffentliche Bekanntma­chung ersucht.

Den 26 . Juni 1832.

Gemeinderath. Vät. K. Oberamtsgericht Freudenstadt,

Weinland.

Horb. sHaberverkauf« Abbestellung.j Anderwärtiger Bestimmung wegen fin­det der auf den Z. Juli d. I. aus­geschriebene Verkauf von 3oo Scheffel Haber nicht statt; was hiedurch bekannt gemacht wird.

Den 23. Juni 1832.

Stiftsverwaltung.

U eberberg, Oberamts Nagold. sWegausbefferungs-Accord.j Der Unter-