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seine besitzende Liegenschaft verkauft wer­den, als:

Ein zweistöckiges Wohnhaus nebst Scheuer, Stallung, Keller, auch Z Mahl, und einem Gcrbgang da­rin eingerichtet. Noch einen 2ten Keller in des Matthäus Rohrers Haus, einen Rohrbrunnen hinten am Haus, auch Antheil an ei­ner Sagmühle und ein Viertel Ku­chengarten.

Ungefähr i Morgen Wiesen. Ungefähr 11. Morgen Ackerfeld. Einen halben Morgen Wald. ^

Die Liebhaber werden eingeladen, sich zu diesem Verkaufe im Wirthshaus zum Löwen in Crcsbach einznfinden und die Bedingungen zu vernehmen.

Ferner wird noch bemerkt, daß die Mühle ausser der gewöhnlichen Steuer jährlich 6 Scheffel Mühlfrucht dem Ca- meralamt Dornstetten abliefern muß, da­gegen hat aber die Mühle 20 Klafter Scheuter-, alles benöthigte Bau- und Klötzholz, aus den Herrschaft-Waldun­gen unentgcldlich zu beziehen, und 4 Bannorte welche das l5te Meßle zu geben haben.

Den 29. Mai 1852.

Schultheiß und Gemeinderath, Hornbacher,

S ch l e e h.

Außeramtliche Gegenstände.

Nagold. sGeldGesuch.j Ein soli­der, wohlhabender Mann wünscht, gegen Stellung von zwei oder drei tüchtigen Bürgen, die Summe von 160 fi. auf­

zunehmen, und wird auf Verlangen nä­here Auskunft erlheilt von Ausgeber die­ses Blatts.

Den 7. Juni 1852 .

Nagold. Unterzeichneter ist Wil­lens nachstehende Gegenstände zu ver­kaufen, als:

1) Einen vierspännigen fast ganz neuen Wagen, welcher immerhin seine 8 Aimer Wein trägt.

2) Einen geringeren ditto dreispännigen Wagen.

Z) Das sämmtliche PferdsGeschirr zu vier Pferden, Wagensattel, Karren­sattel, Reutsattel, Reutzaume u. dgl.

4) Mehrere Sperr- und andere Ket­ten, Schleiftröge, zwei Wagen- Wenden, einen ganz guten Pflug samt Egge.

Die Liebhaber können diese, und noch mehrere derlei Gegenstände, täglich in Augenschein nehmen, und mit demsel­ben Käufe abschließen.

Den 5 . Juni 1 . 852 .

Alt Hirschwirth Müller.

Egenhausen, Oberamts Nagold. sAuswanderung.^ Unterzeichneter wan­dert nach Nordamerika aus, und wird für ihn von Jakob Theurer von dorten Bürgschaft geleistet, wer noch Forderun­gen und Ansprüche an ihn zu machen glaubt, wolle solche innerhalb 14 Tagen rechtsgenügend darthun.

Den 5 . Juni 18Z2.

Johannes Ungemach,