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seine besitzende Liegenschaft verkauft werden, als:
Ein zweistöckiges Wohnhaus nebst Scheuer, Stallung, Keller, auch Z Mahl, und einem Gcrbgang darin eingerichtet. Noch einen 2ten Keller in des Matthäus Rohrers Haus, einen Rohrbrunnen hinten am Haus, auch Antheil an einer Sagmühle und ein Viertel Kuchengarten.
Ungefähr i Morgen Wiesen. Ungefähr 11. Morgen Ackerfeld. Einen halben Morgen Wald. ^
Die Liebhaber werden eingeladen, sich zu diesem Verkaufe im Wirthshaus zum Löwen in Crcsbach einznfinden und die Bedingungen zu vernehmen.
Ferner wird noch bemerkt, daß die Mühle ausser der gewöhnlichen Steuer jährlich 6 Scheffel Mühlfrucht dem Ca- meralamt Dornstetten abliefern muß, dagegen hat aber die Mühle 20 Klafter Scheuter-, alles benöthigte Bau- und Klötzholz, aus den Herrschaft-Waldungen unentgcldlich zu beziehen, und 4 Bannorte welche das l5te Meßle zu geben haben.
Den 29. Mai 1852.
Schultheiß und Gemeinderath, Hornbacher,
S ch l e e h.
Außeramtliche Gegenstände.
Nagold. sGeldGesuch.j Ein solider, wohlhabender Mann wünscht, gegen Stellung von zwei oder drei tüchtigen Bürgen, die Summe von 160 fi. auf
zunehmen, und wird auf Verlangen nähere Auskunft erlheilt von Ausgeber dieses Blatts.
Den 7. Juni 1852 .
Nagold. Unterzeichneter ist Willens nachstehende Gegenstände zu verkaufen, als:
1) Einen vierspännigen fast ganz neuen Wagen, welcher immerhin seine 8 Aimer Wein trägt.
2) Einen geringeren ditto dreispännigen Wagen.
Z) Das sämmtliche PferdsGeschirr zu vier Pferden, Wagensattel, Karrensattel, Reutsattel, Reutzaume u. dgl.
4) Mehrere Sperr- und andere Ketten, Schleiftröge, zwei Wagen- Wenden, einen ganz guten Pflug samt Egge.
Die Liebhaber können diese, und noch mehrere derlei Gegenstände, täglich in Augenschein nehmen, und mit demselben Käufe abschließen.
Den 5 . Juni 1 . 852 .
Alt Hirschwirth Müller.
Egenhausen, Oberamts Nagold. sAuswanderung.^ Unterzeichneter wandert nach Nordamerika aus, und wird für ihn von Jakob Theurer von dorten Bürgschaft geleistet, wer noch Forderungen und Ansprüche an ihn zu machen glaubt, wolle solche innerhalb 14 Tagen rechtsgenügend darthun.
Den 5 . Juni 18Z2.
Johannes Ungemach,