des GerkchtS-Notarsats-Ebikts 24. Mai 1826, §. 70 vcrheisene Vorschrift und Formulare für Vormundschafts-Rechnungen durch eine besondere Verordnung noch nicht ertheilt worden find, einen Entwurf über eine ganz einfache Vormundschafts-Rechnung deizufügen, indem auch solchen bürgerlichen Pflegern nach der erwähn­ten Vollziehungs-Verordnung des Noiariats-Edikts Art. 34, §. 69 überlassen ist, ihre Pflcgrechnungen, bereits brauchbar gestellt, zur Verfallzeit dem K. Gerichts- oder K. Amts-Notar zu übergebe».

Zugleich mache ich murr Beziehung- auf den vorermeldtcn ß. oder Punkten 69, welcher wörtlich also lautet:

Der Vormund oder Pfleger kann seine Rechnung selbst stellen, oder durch andere stellen lassen. Er hat bis auf weitere Verfü­gung hiefür die bisherige Gebühr zu beziehen.

Reicht er die Rechnung nach Abfluß von zwei Monaten nach dem Verfall-Termin nicht ein, oder ist dieselbe so mangelhaft gestellt, daß sic ihrem Zwecke gar nicht entspricht: so wird die Stellung der Rechnung dem Notar des Bezirks obei amtsgerichtlich übertragen, s

-icmit öffentlich bekannt, daß ich jedem Pfleger, wenn er seine Pslegrccbnung selbst stelle» will, ge­nauen Unterricht zu der zweckgemäßen Stellung seiner Rechnung geben oder auch in vorbcrühr- tem Termin die Rcchnungsstellc und zwar nur um die Hälfte der gesetzlichen Gebühr selbst zu besorgen mich anerbiete.

Zum Beispiel, wenn die gesetzliche Rcchnungs- Lell-Kosten 4 fl. betragen würden, so will ich nur die Hälfte mit 2 fl. für mich beziehen, und die an­dere Hälfte den betreffenden Waisen überlassen; vorausgesetzt aber wenn ich die Zeit zu der Rech­nungsstelle, unbeschadet der mir gütigst über­tragenen oberamtsgcrjchtlichen Revision der Vormundschafts-Rechnungen noch übrig habe.

Wöchentliche Frucht-, Fleisch» und Brod - Preiße.

In Freudenftadt, den 24. Merz 1832.

Kernen i Schfl. 2,fl- 4kr. 20fl. Z2?r. 20fl.kr. Roggen 1 i3fl. 20kr.fl.kr.fl.kr.

Gersten 1 I5fl.kr.fl.kr.fl.kr.

Haber i sfl. 24kr. Sfl. Skr. Sfl.kr.

Fl ei sch- Pr e i ß e.

Ochsenfleisch.. . i Pfund 7kr.

Schweinefleisch mit Speck ... 1 9kr.

Schweinefleisch ohne Speck . . . i 8kr.

Kalbfleisch.i skr.

Brod-Taxe.

Weißes Brod.4 Pfund i8kr.

Mittel Brod .4 i7kr.

Roggenbrod. 4 iskr.

t Kreuzerweck schwer ... 4 Loch. 2 2ue»tle.

I n

Tübingen, den 23. Merz 1852.

Schfl. 6fl. 4ökr. 7fl. s8kr. 6fl. 40kr,

Sfl

Dinkel 1 Haber

Roggen 1 Sri Gersten

Erbsen

Linsen

Wicken

Fleisch- und Brod Ochsenflcisch 1 Pfund . . . Rindfleisch t . . . .

Hammelfleisch t . . . .

Schweinefleisch mit Speck ohne

Kalbfleisch 1 Pfund . . Kerncnbrod 8 Pfund . . t Kreuzerweck schwer . . .

2 »kr. 4fl. 22 kr. 4 fl.kr.

.fl. -kr.

.ifl. 33kr.

.ist. 36kr.

.ifl. 3skr.

. .fl. 47kr.

Preiße. .... 8kr. .... 7kr. .... 7kr. .... 9kr. .... 8kr. .... Skr. .... Z2kr. ... 5 Lsth.

In Calw,

Nagold, den 23. Merz 1832.

Revisor Weiß.

Nagold. In der F. W. Bischer', schen Buchdrukerei sind zu haben:

Lieder und Denksprüche der Lie-

be zur Tau fbundek-Erneuerung, dritte vermehrte und verbesserte Auflage." 72 Seiten haltend, 12. broch. y kr.

Ferner macht dieselbe den König!. Hoch­löblichen Pfarrämtern die ergebenste Anzei­ge, daß Denksprüche zurTaufbun- deS- Er Neuerung auf gefärbtem Papier -kr Bogen » 6 kr. zu haben sind.

den 27. Merz 1832.

Kernen 1 Schfl. ihff- 48kr. i8fi. ihkr. i7fl. 4vkr.

Dinkel 1 8fl.kr. 7fl. 47kr. 7fl- 3okr.

Haber 1 sfl. I2kr. sfl-kr. 4fl. 4vkr.

Roggen 1 Sri. ifl. 42kr. ifl. 4»kr.fl.kr.

Gersten ifl. 44kr. ist. 40kr.A.kr. Bohnen 1 ifl. t2kr.fl. SSkr.fl.kr.

Wicken tfl. Sllkr.fl. 42kr.fl-kr.

Linsen i ifl. 32kr. ist: 2akc.fl.kr.

Erbsen 1 2fl. 24kr. ist. 52kr.fl.kr.

Fleisch- und Brod-Preiße.

Ochsenflcisch 1 Pfund.7 kr.

Rindfleisch .Z kr.

Kalbfleisch .5 kr.

Hammelfleischkr-

Schweinefleisch mit Speck.9 kr.

- - ohne Speck .- 6 kr.

Kernen Brod.4 Pfund »Skr.

1 Kreuzerweck schwer .... 5 Loch 2 Äuentlc.