des GerkchtS-Notarsats-Ebikts 24. Mai 1826, §. 70 vcrheisene Vorschrift und Formulare für Vormundschafts-Rechnungen durch eine besondere Verordnung noch nicht ertheilt worden find, einen Entwurf über eine ganz einfache Vormundschafts-Rechnung deizufügen, indem auch solchen bürgerlichen Pflegern nach der erwähnten Vollziehungs-Verordnung des Noiariats-Edikts Art. 34, §. 69 überlassen ist, ihre Pflcgrechnungen, bereits brauchbar — gestellt, zur Verfallzeit dem K. Gerichts- oder K. Amts-Notar zu übergebe».
Zugleich mache ich murr Beziehung- auf den vorermeldtcn ß. oder Punkten 69, welcher wörtlich also lautet:
„Der Vormund — oder Pfleger — kann „seine Rechnung selbst stellen, oder durch andere „stellen lassen. Er hat bis auf weitere Verfügung hiefür die bisherige Gebühr zu beziehen.
„Reicht er die Rechnung nach Abfluß von „zwei Monaten nach dem Verfall-Termin nicht „ein, oder ist dieselbe so mangelhaft gestellt, daß „sic ihrem Zwecke gar nicht entspricht: so wird „die Stellung der Rechnung dem Notar des „Bezirks obei amtsgerichtlich übertragen, s
-icmit öffentlich bekannt, daß ich jedem Pfleger, wenn er seine Pslegrccbnung selbst stelle» will, genauen Unterricht zu der zweckgemäßen Stellung seiner Rechnung geben — oder auch in vorbcrühr- tem Termin die Rcchnungsstellc — und zwar nur um die Hälfte der gesetzlichen Gebühr — selbst zu besorgen mich anerbiete.
Zum Beispiel, wenn die gesetzliche Rcchnungs- Lell-Kosten 4 fl. betragen würden, so will ich nur die Hälfte mit 2 fl. für mich beziehen, und die andere Hälfte den betreffenden Waisen überlassen; vorausgesetzt aber wenn ich die Zeit zu der Rechnungsstelle, unbeschadet der — mir gütigst übertragenen oberamtsgcrjchtlichen Revision der Vormundschafts-Rechnungen noch übrig habe.
Wöchentliche Frucht-, Fleisch» und Brod - Preiße.
In Freudenftadt, den 24. Merz 1832.
Kernen i Schfl. 2,fl- 4kr. 20fl. Z2?r. 20fl. —kr. Roggen 1 — i3fl. 20kr. —fl. —kr. —fl. —kr.
Gersten 1 — I5fl. —kr. —fl. —kr. —fl. —kr.
Haber i — sfl. 24kr. Sfl. Skr. Sfl. —kr.
Fl ei sch- Pr e i ß e.
Ochsenfleisch.. . i Pfund 7kr.
Schweinefleisch mit Speck ... 1 — 9kr.
Schweinefleisch ohne Speck . . . i — 8kr.
Kalbfleisch.i — skr.
Brod-Taxe.
Weißes Brod.4 Pfund i8kr.
Mittel Brod .4 — i7kr.
Roggenbrod. 4 — iskr.
t Kreuzerweck schwer ... 4 Loch. 2 2ue»tle.
I n
Tübingen, den 23. Merz 1852.
Schfl. 6fl. 4ökr. 7fl. s8kr. 6fl. 40kr,
Sfl
Dinkel 1 Haber
Roggen 1 Sri Gersten —
Erbsen —
Linsen —
Wicken —
Fleisch- und Brod Ochsenflcisch 1 Pfund . . . Rindfleisch t — . . . .
Hammelfleisch t — . . . .
Schweinefleisch mit Speck — — ohne —
Kalbfleisch 1 Pfund . . Kerncnbrod 8 Pfund . . t Kreuzerweck schwer . . .
2 »kr. 4fl. 22 kr. 4 fl. —kr.
.—fl. -kr.
.ifl. 33kr.
.ist. 36kr.
.ifl. 3skr.
. . —fl. 47kr.
Preiße. .... 8kr. .... 7kr. .... 7kr. .... 9kr. .... 8kr. .... Skr. .... Z2kr. ... 5 Lsth.
In Calw,
Nagold, den 23. Merz 1832.
Revisor Weiß.
Nagold. In der F. W. Bischer', schen Buchdrukerei sind zu haben:
„Lieder und Denksprüche der Lie-
„be zur Tau fbundek-Erneuerung, „dritte vermehrte und verbesserte Auflage." 72 Seiten haltend, 12. broch. y kr.
Ferner macht dieselbe den König!. Hochlöblichen Pfarrämtern die ergebenste Anzeige, daß Denksprüche zurTaufbun- deS- Er Neuerung auf gefärbtem Papier -kr Bogen » 6 kr. zu haben sind.
den 27. Merz 1832.
Kernen 1 Schfl. ihff- 48kr. i8fi. ihkr. i7fl. 4vkr.
Dinkel 1 — 8fl. —kr. 7fl. 47kr. 7fl- 3okr.
Haber 1 — sfl. I2kr. sfl- —kr. 4fl. 4vkr.
Roggen 1 Sri. ifl. 42kr. ifl. 4»kr. —fl. —kr.
Gersten — ifl. 44kr. ist. 40kr. —A. —kr. Bohnen 1 — ifl. t2kr. —fl. SSkr. —fl. —kr.
Wicken t — —fl. Sllkr. —fl. 42kr. —fl- —kr.
Linsen i — ifl. 32kr. ist: 2akc. —fl. —kr.
Erbsen 1 — 2fl. 24kr. ist. 52kr. —fl. —kr.
Fleisch- und Brod-Preiße.
Ochsenflcisch 1 Pfund.7 kr.
Rindfleisch — .Z kr.
Kalbfleisch — .5 kr.
Hammelfleischkr-
Schweinefleisch mit Speck.9 kr.
- - ohne Speck .- 6 kr.
Kernen Brod.4 Pfund »Skr.
1 Kreuzerweck schwer .... 5 Loch 2 Äuentlc.