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Beilage zu Nro. Vorschläge zu Bildung
eines
Rekruten-Vereins.
Der Unterzeichnete glaubt zum Vortheil der Militär-Pflichtigen dieser Jahrs zu han- deln, wenn er ihnen und ihren Eitern oder Vormündern den Vorschlag macht, nach dem Vorgänge im Oberamt Ravensburg einen Verein zu bilden, durch welchen diejenigen, welche das Loos zum Militärdienst treffen sollte, in den Stand gesetzt werden, einen Thcil oder vielleicht die ganze gesetzliche Cautions-Dumme zu Stellung eines Ersatzmanns zu erhalten.
Die Bestimmungen der Gesellschaft würden folgende sehn:
i) Jedem Militär --Pflichtigen des heurigen Jahrs steht der Eintritt in den Verein gegen Erlegung einer Summe von roo fl. offen, mit der einzigen Beschränkung, daß aus einem Obcramts-Bezirk wenigstens drei cintreten mäßen damit nicht eine größere Anzahl aus einem andern Obcramls-Bezirke zu sehr gefährdet wer- den kann.
L) Für diejenigen, welche vom Militärdienste frei kleiden, geht die eingelegte Summe verloren, soweit sie nicht nach Art. 5 etwas zurückerhalten.
z) Dagegen wird die eingelegte Summe zu gleichen Theilen, jedoch nicht über den gesetzlichen Cautions-Betrag unter diejenigen Mitglieder vertheilt, welche in den Militärdienst cintreten müßen. Es ist denselben natürlich überlassen, ob sie mit dem erhaltenen Geld einen Ersatzmann steilen, oder selbst in den Militärdienst treten wollen.
4) Solche Mitglieder welche bei der Aushebung wegen Untüchtigkeit vom Militärdienst frei werden, erhalten keinen An- theil an der Einlage, wenn auch daS Loos sie getroffen hätte; ebenso wenig
1. des Intelligenz-Blatts.
erhalten sie ihre ganze Einlage zurück; daher cs zu Vermeidung unnbthiger Kosten gut sepn wird, wenn nur Solche in die Gesellschaft treten, welche die U«» berzcugung von ihrer Brauchbarkeit zum Militärdienste haben.
5) Sollte die Zahl derjenigen, welche auS» gehoben werden- so gering sepn, daß durch Auszahlung der vollen CautionS-Summe an sie der Einlage-Fonds nicht erschöpft würde, so wird der Ueberres! zu gleichet» Theilen an diejenigen zurückvergülct, welche vom Militärdienst frei geworden sind, mag dieß in Folge glücklicher Ziehung oder ihrer Unbrauchbarkeit geschehen sepn.
6) Der Eintritt in die Gesellschaft mittelst Erlegung der Einlage-Summe hat läng, stcns binnen 6 Tagen vor der Ziehung zu erfolgen. Sonst wird der Angemel» dets nicht als Gesellschafts-Mitglied angesehen.
7) Sammtliche Mitglieder haben innerhalb 6 Tagen nach erfolgter Ziehung das Resultat derselben mittelst oberamklicher Bestätigung dem Vorstand der Gesellschaft anzuzcigen. Zur Erleichterung erhalte« die Mitglieder ein gedrucktes Formular, an welchem nur die Rubriken auszusül- sind.
8) Die Auslagen werden von dem Erlege- fonds vorweg abgezogen.
Der Unterzeichnete überläßt es nun den betreffenden Personen, ob sie gegenwärtigen Vorschlag cingehen wollen. Man kann sich zu jeder Zeit an ihn oder an die Vischer'sch» Buchdruckerei in Nagold wenden.
Nagold den 1. Januar igza.
Martin Buob.
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