durch gehörig Bevollmächtigte erschei­nen, ihre Forderungen mit den ,Do- cumenten und Original beweisen, oder solche ihren etwa schriftlich einzurei- chenden Recessen beilegen; denn ver­säumen sie das eine oder das andere, so werden sie durch den am Schluß der Liquidations-Verhandlung auszu­sprechenden Präclusiv-Bescheid von der Ganntmasse ausgeschlossen werden. Zu­gleich hohen aber auch die Gläubiger bei dieser Verhandlung über die Wahl der Güterpsieger, und über die zu treffende Verfügungen über das vor­handene Vermögen sich zu erklären, und werden die Gläubiger, welche hie­bei nicht erscheinen, und sich in ihren etwa einzureichenden schriftlichen Re­cessen nicht hierüber äussern, als den Gläubigern beistimmend angesehen wer­den, so Forderungen von gleicher Art zu machen haben. Auch wird nach Möglichkeit getrachtet werden, die Er­öffnung des Locations-Erkenntnisses und des Verweisungs-Projects zu verbinden.

Den 19. Nov. 1821.

K. Oberamts-Gericht, H offaker.

Okeramtögericht Freudenftadt.

Freudenstadt. In dem ober­amtsgerichtlich erkannten Gannt des Gastmeisters Gottlieb Schweikle von Reichenbach werden Alle, welche For­derungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemein­schuldner verbürgt haben, chiemit auf­gerufen ; ihre Ansprüche und deren

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Vorzugs Rechte dafür am Dienstag den iz. Dezember d. I.

Vormittags 9 Uhr -in dem Gasthaus zu Reichenbach aus­zuführen, und sich zugleich über ei­nen Borg- oder Nachlaß.Vergleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevoll­mächtigten , noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vor­trage ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die Gerichts- Akten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations-Verhandlung auszu­sprechendes Erkenntniß von der gegen­wärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, wel­che ksich über einen Vergleich nicht geäustert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, wel­che mit ihnen gleiche Rechte haben.

Diesem vorangehend wird die Lie­genschaft

Montag den 5 . Dezember die Fahrniß aber

Dienstag den 6. Dezember verkauft, und besteht erstere in Gebäude:

Eine Lstockigte Behausung das Wirth- schafts - Gebäude mit eingebauter Scheuer, Stallungen und Kelle^ einem Bierbrau- und Waschhaus mit eingebautem Keller, unter ei­nem Ziegeldach, an dem Gasthof gelegen,

Gärten:

L Vrtl. 12 Rth. samt etwa 4 Rth.