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wegen, allein thcils war bei dem Ge­dränge des Einzugs die Zeit zu kurz um ssch über den Gegenstand gehörig aussprechen zu können, theils aber auch wollte der Einzelne nicht den Anfang machen.

Um nun den Gefällpflichtigen we­gen seines Entschlußes nicht zu über­eilen, würde cs zweckmäßig seyn, wenn jeder Ortsvorsteher einige Zeit vordem Einzugstag die Gemeinde versammelt, und derselben bekannt macht, daß bei dem Einzug die Ablößung der Ge. fälle zur Sprache komme, und die Anträge hiezu werden angenommen werden.

Es mag hiebei angemessen seyn, wenn die Ortsvorsteher zu gleicher Zeit sich die Mühe geben, ihre Gemeinde- Angehörigen die Vortheile, welche durch die Ablößung der Gefälle sowohl für den Gefailherrn, als für den Gefäll- pfiichtigen entspringe, bezeichnen, für den Gcfällherrn nämlich insofern die Verwaltung vereinfacht, die auf die Erhebung zu verwendenden Kosten er­spart, und die Erneurung der Gcfäll« bücher vermieden wird, für den Ge­fällpflichtigen aber, insofern sein Grund- Eigenthum von einer lästigen Abgabe befreit, dadurch die vortheilhafterc Vcr- werthung desselben befördert, und die jährliche Mühe der Gefäll-Entrichtung entfernt wird.

Da von höchster Behörde so sehr auf Erreichung dieses Zweckes gedrun­gen wird, so versieht man sich zu den Ortsvorstehern, daß sie nichts vcrsäu- n werden, was dieser wohlthätigen

Absicht nützlich seyn könnte.

Den 4. Nov. 18Z1.

. ' ' K. Kameralamt.

Gültlingen. Indem das ge­meinschaftliche Amt des Orts für die bei dem am 24 - d- M. Abends 5 Uhr ausgebrochenen Brande von der Nachbarschaft geleistete schleunige und kräftige Hülfe, sowie für die bereits eingegangene milde Unterstützung von 2 fl. 30 kr. den gerührtesten Dank bezeugt, erlaubt es sich, die verun­glückten 5 Familien, die nicht nur um ihre, unter dem Werth versicherte Z Häuser und Schemen, sondern auch um ihre übrigen Habseligkeiten und Vorräthe gekommen, und zum Theil in die dürftigste Lage versetzt worden sind, dem Mitlciden theilneh- mender Menschenfreunde angelegentlich zu empfehlen. Die zu hoffenden mil­den Beiträge an Geld oder Natura­lien, werden durch den Stiftungs­rath gewissenhaft ausgetheilt werden.

Den Zt. Okt. 1831 .

Gesehen K. Obcramt,

Engel.

Pkarrer Moser, und Schvltheiß Mohr.

U n t e r i fl i n g e n, Oberamts Freudenstadt. fSchafwaide - Verlei­hung.j Auf die disseitige Schafwaide, welche im Ganzen Zoo Stück er­trägt, wollen folgenden Sommer zu 200 Stück Schafen der Bürger, 100 Stück Hammel-Schafe ausgenommen werden.

Diejenige Schafhalter, welche nun letztere 100 Stück aufzuschlagen ge-