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wegen, allein thcils war bei dem Gedränge des Einzugs die Zeit zu kurz um ssch über den Gegenstand gehörig aussprechen zu können, theils aber auch wollte der Einzelne nicht den Anfang machen.
Um nun den Gefällpflichtigen wegen seines Entschlußes nicht zu übereilen, würde cs zweckmäßig seyn, wenn jeder Ortsvorsteher einige Zeit vordem Einzugstag die Gemeinde versammelt, und derselben bekannt macht, daß bei dem Einzug die Ablößung der Ge. fälle zur Sprache komme, und die Anträge hiezu werden angenommen werden.
Es mag hiebei angemessen seyn, wenn die Ortsvorsteher zu gleicher Zeit sich die Mühe geben, ihre Gemeinde- Angehörigen die Vortheile, welche durch die Ablößung der Gefälle sowohl für den Gefailherrn, als für den Gefäll- pfiichtigen entspringe, bezeichnen, für den Gcfällherrn nämlich insofern die Verwaltung vereinfacht, die auf die Erhebung zu verwendenden Kosten erspart, und die Erneurung der Gcfäll« bücher vermieden wird, für den Gefällpflichtigen aber, insofern sein Grund- Eigenthum von einer lästigen Abgabe befreit, dadurch die vortheilhafterc Vcr- werthung desselben befördert, und die jährliche Mühe der Gefäll-Entrichtung entfernt wird.
Da von höchster Behörde so sehr auf Erreichung dieses Zweckes gedrungen wird, so versieht man sich zu den Ortsvorstehern, daß sie nichts vcrsäu- n werden, was dieser wohlthätigen
Absicht nützlich seyn könnte.
Den 4. Nov. 18Z1.
. ' ' K. Kameralamt.
Gültlingen. Indem das gemeinschaftliche Amt des Orts für die bei dem am 24 - d- M. Abends 5 Uhr ausgebrochenen Brande von der Nachbarschaft geleistete schleunige und kräftige Hülfe, sowie für die bereits eingegangene milde Unterstützung von 2 fl. 30 kr. den gerührtesten Dank bezeugt, erlaubt es sich, die verunglückten 5 Familien, die nicht nur um ihre, unter dem Werth versicherte Z Häuser und Schemen, sondern auch um ihre übrigen Habseligkeiten und Vorräthe gekommen, und zum Theil in die dürftigste Lage versetzt worden sind, dem Mitlciden theilneh- mender Menschenfreunde angelegentlich zu empfehlen. Die zu hoffenden milden Beiträge an Geld oder Naturalien, werden durch den Stiftungsrath gewissenhaft ausgetheilt werden.
Den Zt. Okt. 1831 .
Gesehen K. Obcramt,
Engel.
Pkarrer Moser, und Schvltheiß Mohr.
U n t e r i fl i n g e n, Oberamts Freudenstadt. fSchafwaide - Verleihung.j Auf die disseitige Schafwaide, welche im Ganzen Zoo Stück erträgt, wollen folgenden Sommer zu 200 Stück Schafen der Bürger, 100 Stück Hammel-Schafe ausgenommen werden.
Diejenige Schafhalter, welche nun letztere 100 Stück aufzuschlagen ge-