daß

Gün»

kisen-

nberg

und

kr.

-kr.

-kr.

Skr.

Skr.

7 kr.

kr.

kr.

Z"4

I n l e l l i g e ü z - B l a t t

für die OberamtS»Bejkrke

Nagold, Freudenstadc und Horb.

Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.

Nro. 64 . Dienstag dm ro. August 1630.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Obcramt Nagold.

Nagold. Die sämmt.ichcn Ort-Vor­st, her werden nachlrägliw zu dem Erlaß vom 26stcn v. M . ZukeNigenj Biatt Nro. 6r- angewiesen, bei der Capnal - Slcuer- -luinahmc sich genau nach der, im dies­jährigen giegierrmgs Blait Nro. 27. ,r»t» ßallcncn Junrnklion^zu achten.

Den 4. August iZZo.

Obcramt.

Obcramtsgericht Feeudenstadt.

Freudenstadt. In dem ober- amtsgerichtlich erkannten Gannt des Johannes Heppting, NagelschmidS da­hier, werden Alle, welche Forderungen «n sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gcmeinschuldner verbürgt haben, hiemit ausgerufen, ihre Ansprü» che und deren Vorzugs-Rechte dafür am Donnerstag den 2b. August d. I.

Vormittags 8 Uhr auf dem hiesigen RathhauS auszufüh- een, und sich zugleich über einen Borg­ader Nachlaß-Vergleich -zu erkären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder

persönlich, noch durch einen Bevoll­mächtigten , noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vor­träge auSführeu würde, wird, sofern solche nicht schon Lurch die Gericht». Akten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations-Verhandlung ausztt, sprechendes Erkenntniß von der gegen­wärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, wel­che sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, wel­che mit ihnen gleiche Rechte haben.

Der Liquidations-Handlung vor« gängig wird

Freitag den Listen August Vormittags 9 Uhr auf dem hiesigen Rathhaus nachbe« merkte Liegenschaft verkauft:

Häuser und Gebäur '/>tel an einem Wohnhaus im alte« Kaufhaus-Viertel, ^le Zell;

Aecker:

r Viertel 14 Ruthen bei de« Bron­nen trögen ;