st°ugmss-n zu Gesuchen MN Dispensation von der Minderjährigkeit, das Vermögen, welches der Minderjährige bereue besitzt, oder LN «warten hat. nicht bemerkt ist, so werden die Kemeinderäthe erinnert, den dißfallsigen Vorschriften Lenau nach, zukommen.
Zugleich sieht inan sich veranlaßt, die Gemeinderathe anzuwciscn, bei Minderjährigen, welche die Dispensation zunächst lür den Zweck der Verehelichung nachsuchen, jedesmal auch anzuzeigcn, wie viel Las Vermögen der Braut betrage.
Den 24- Mai rüzo.
K. Dbcramt.
Horb. sFloß- und Säg-Holz- Verkauf.^ In dem Spital-Wald bei Salzstetten werden
Mittwoch den 2ten Juni d. I. Vormittags 9 Uhr 102 Stamm Floßholz, und 98 Sägbldck
im öffentlichen Aufstrcich an die Meistbietende verkauft; wozu Kaufs-Liebhaber Ungeladen werden.
Den 21. Mai 1830.
Stifts - Verwaltung.
Egenhausen, Gerichts-Bezirks Nagold. ^Schulden - Liquidation.^ Die unterzeichnet« Stelle ist beauftragt, das Schulden-Wesen des weil. Jakob Stickel, gewesenen Webers von Egenhausen, wo möglich im außergerichtliche» Wege durch Vergleich zu erledigen. Es wird deßwegen am Freitag Len 4ken Juni l. I. eine Schulden-Liquidation, verbunden mit einem Vergleichs-Versuche, auf
dem Rathhause zu Egenhausen vsrgee nommen werden, und es ergeht nun au sämmtliche Gläubiger des Stickel oder deren allenfallsige Bürgen der Aufruf, an gedachtem Tage, Morgens 8 Uhr, entweder in Person, oder durch gesetzlich Bevollmächtigte, auf dem Nathhause zu Egenhausen zu erscheinen, ihre Forderungen zu liquidsten und sich über einen Borg- oder Nachlaß-Vergleich zu erklären.
Diejenigen Gläubiger, welche nicht erscheinen, werden, wenn ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, von dem Königl. Ober- «mtsgericht Nagold am Montag den 7ten Juni l. I. Lurch einen Präclu- siv- Bescheid von der gegenwärtige» Masse ausgeschlossen.
Den 4. Mai 1850.
K. Amts - Notariat Altenstaig.
Stroh.
Außcramrlrche Gegenstände.
Alten staig. sDienst-Antrag.^ Für eine nicht unbedeutende Kundschaft in der Steinhauer- und Maurer-Profession wird ein guter Arbeiter gesucht, der wenigstens das Ndthigste vom Zeichnen und nach Riß und Ueber« schlag zu arbeiten versteht.
Derselbe muß die Stelle des Mei, sters vertreten, darf jedoch nicht arbeitsscheu seyn, und muß einen gute» Lebenswandel führen. Er muß hauptsächlich auch die Maurer-Arbeiten und gute Feuerwerke Herstellen können; fer-