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Sulz. sSchaf - Markt.) Der im dießjährigen Kalender auf den 23. April angezeigte Schaf-Markt wird nicht an diesem Tage, sondern Freitags den Lösten März abgehalten werden.
Zugleich wird zur öffentlichen Kennt« niß gebracht, daß der 2s. April im dießjährigen Kalender irrigerweise als ein gewöhnlicher hiesiger Jahr-Markt aufgeführt sey und daß nun an diesem Tage dahier überhaupt gar kein Markt werde abgehalten werden.
Den 26. Febr. i8so.
S t a d t r a t h.
Börstingen, Oberamts Horb. Da die hiesige Neckar-Brücke wieder zu leichten Fuhrwerken hergestellt ist, so werden diejenige, mit schwergelade« ittn Wägen, in Kenntniß gesetzt, daß sie nicht darüber fahren können, sondern blos zweispännige Wägen, in« dem sonst leicht ein Unglück gesche« hen könnte.
Die Schultheißen-Aemter werden ersucht, dieses ihren Amts - Angehörigen zu eröffnen, daß Niemand vergebens hieher fährt.
Den 5 . März 1830.
Schultheißenamt allda.
L a u r.
Gültlingen, Oberamtsgericht Nagold. sAufruf.) Die Erben des kürzlich gestorbenen Jakob Maier, gewesenen Gemeinderaths von hier, wollen wissen^ ob und welche Verbind»
lichkeiten derselbe eingegangen habe. Es werden deßhalb nicht nur die unmittelbaren, sondern auch die Bürgschaft - Gläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche binnen iS Tagen bei dem Ortsvorstehsr anzumelden.
Die Versäumung der anberaumten Frist hat zu Folge, daß auf die Befriedigungen der Forderungen aus der Verlassenschafts-.Masse von Amtswegen keine Rücksicht genommen werden kann, und daß den Gläubigern alsdann und noch die Verfolgung des im Pfand-Gesetz Art. 40 vorbehaltenen beschränkten Absonderungs-Rechts übrig bleibt.
Den 10. März iLsO.
Gemeinderath. Vt. K. Amts»Notariat Wildberg.
Moser.
Lauterbad, Schultheißerei Die« tersweiler, Oberamts Freudenstadt.
Da sich der im Spätjahr L829 aus dem Waisenhaus Stuttgart entlassener Waisen-Zögling Andreas Ziegler, Sohn der Anna Maria Hentzmännin zu Lauterbad, schon vor ungefähr 6 Wochen von seinem Geburts-Ort entfernt hat, ohne bis jetzt von seinem Aufenthalts-Ort Nachricht zu geben, und derselbe wahrscheinlich dem Bet- - tel oder liederlichen Leben nachläuft, ss werden alle Polizei-Behörden ge- ziemend ersucht, denselben im Betre« tungs-Fall an die Unterzeichnete Stelle einzuliefern.