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Sulz. sSchaf - Markt.) Der im dießjährigen Kalender auf den 23. April angezeigte Schaf-Markt wird nicht an diesem Tage, sondern Freitags den Lösten März abgehalten werden.

Zugleich wird zur öffentlichen Kennt« niß gebracht, daß der 2s. April im dießjährigen Kalender irrigerweise als ein gewöhnlicher hiesiger Jahr-Markt aufgeführt sey und daß nun an die­sem Tage dahier überhaupt gar kein Markt werde abgehalten werden.

Den 26. Febr. i8so.

S t a d t r a t h.

Börstingen, Oberamts Horb. Da die hiesige Neckar-Brücke wieder zu leichten Fuhrwerken hergestellt ist, so werden diejenige, mit schwergelade« ittn Wägen, in Kenntniß gesetzt, daß sie nicht darüber fahren können, son­dern blos zweispännige Wägen, in« dem sonst leicht ein Unglück gesche« hen könnte.

Die Schultheißen-Aemter werden ersucht, dieses ihren Amts - Angehöri­gen zu eröffnen, daß Niemand verge­bens hieher fährt.

Den 5 . März 1830.

Schultheißenamt allda.

L a u r.

Gültlingen, Oberamtsgericht Nagold. sAufruf.) Die Erben des kürzlich gestorbenen Jakob Maier, ge­wesenen Gemeinderaths von hier, wol­len wissen^ ob und welche Verbind»

lichkeiten derselbe eingegangen habe. Es werden deßhalb nicht nur die un­mittelbaren, sondern auch die Bürg­schaft - Gläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche binnen iS Tagen bei dem Ortsvorstehsr anzumelden.

Die Versäumung der anberaum­ten Frist hat zu Folge, daß auf die Befriedigungen der Forderungen aus der Verlassenschafts-.Masse von Amts­wegen keine Rücksicht genommen wer­den kann, und daß den Gläubigern alsdann und noch die Verfolgung des im Pfand-Gesetz Art. 40 vorbehalte­nen beschränkten Absonderungs-Rechts übrig bleibt.

Den 10. März iLsO.

Gemeinderath. Vt. K. Amts»Notariat Wildberg.

Moser.

Lauterbad, Schultheißerei Die« tersweiler, Oberamts Freudenstadt.

Da sich der im Spätjahr L829 aus dem Waisenhaus Stuttgart entlasse­ner Waisen-Zögling Andreas Ziegler, Sohn der Anna Maria Hentzmännin zu Lauterbad, schon vor ungefähr 6 Wochen von seinem Geburts-Ort ent­fernt hat, ohne bis jetzt von seinem Aufenthalts-Ort Nachricht zu geben, und derselbe wahrscheinlich dem Bet- - tel oder liederlichen Leben nachläuft, ss werden alle Polizei-Behörden ge- ziemend ersucht, denselben im Betre« tungs-Fall an die Unterzeichnete Stelle einzuliefern.