vollmächkigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem, schriftlichen Vortrage ausführen.würde, wird, sofern solche nicht schon durch die.Gerichts - Akten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations - Verhandlung auszusprechendes Erkenntniß von der gegenwärtigen Gannt-Masse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, -welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, -welche mit ihnen gleiche.Rechte haben.
Den 24. Juli 1829.
K. Oberamtsgericht.
' Weinland.
Breitenberg, Oberamts Calw. chGuts-Verkauf, j Am Dienstag den 18. August d. I., Vormittags zwischen 8 und 9 Uhr wird die hälftige Liegenschaft des Johann Georg Pfrom- mer in Aufstreich gebracht, und sür den Fall, daß sich zu dem halben Gut kein annehmlicher Käufer zeigte, mit dem Verkauf des Ganzen .ein Versuch gemacht werden.
Dasselbe ist in sehr gutem Zustand und besteht in folgendem : alsin
Einem zweistockigten Haus, worunter 2 Ställ und ein.gewölbter.Keller, einer alten Scheuer, worunter ein gewölbter Keller; einer Streu- und Holzhütte; in ungefähr .40 Morgen Acker - und Mehfeld, 3 Mor
gen Gärten, § Morgen 'Wald und sVs Morgen Wiesen.
Die Herrn Ortsvorsteher werden nun ersucht, ihren Untergebenen diesen Verkauf mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß solche Käufer, welche dem Gemeinderath unbekannt sind, glaubwürdige Zeugnisse über Prädikat und Vermögen vorzulegen haben, und daß die Hälfte des Kaufschillings gegen Verzinsung stechen bleiben kann.
Den Lv. Juli 1829.
Gemeinderath.
Außeranttliche Gegenstände.
S i n d l i ngen, Oberamts Herrenberg. sReps feil.j Bei Unterzeichneter Verwaltung ist vom isten k. M. an, ein bedeutendes Quantum reingepuzter Kohlreps aus freier Hand zu verkaufen; wozu Liebhaber höflichst eingeladen werden.
Den 24. Juli 1829.
Hochfürstlich zu Colloredo., Mannsfeld'sche Oekonomie- Verwaltung,
Mörz.
Nagold. Der Unterzeichnete Lrägt sämmtlichen Gemeinden des diesseitigen Oberamts-Bezirks, so wie der benachbarten Umgegend, seine Dienste als Hülfs-Beamter zur Fortführung der neu angelegten Unterpfands-Bücher hiermit an, und wird jederzeit