vollmächkigten, noch vor oder an obi­ger Tagfahrt in einem, schriftlichen Vortrage ausführen.würde, wird, so­fern solche nicht schon durch die.Ge­richts - Akten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations - Verhandlung auszusprechendes Erkenntniß von der gegenwärtigen Gannt-Masse ausge­schlossen.

Von denjenigen Gläubigern, -wel­che sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, -wel­che mit ihnen gleiche.Rechte haben.

Den 24. Juli 1829.

K. Oberamtsgericht.

' Weinland.

Breitenberg, Oberamts Calw. chGuts-Verkauf, j Am Dienstag den 18. August d. I., Vormittags zwi­schen 8 und 9 Uhr wird die hälftige Liegenschaft des Johann Georg Pfrom- mer in Aufstreich gebracht, und sür den Fall, daß sich zu dem halben Gut kein annehmlicher Käufer zeigte, mit dem Verkauf des Ganzen .ein Versuch gemacht werden.

Dasselbe ist in sehr gutem Zu­stand und besteht in folgendem : alsin

Einem zweistockigten Haus, worunter 2 Ställ und ein.gewölbter.Keller, einer alten Scheuer, worunter ein gewölbter Keller; einer Streu- und Holzhütte; in ungefähr .40 Mor­gen Acker - und Mehfeld, 3 Mor­

gen Gärten, § Morgen 'Wald und sVs Morgen Wiesen.

Die Herrn Ortsvorsteher werden nun ersucht, ihren Untergebenen die­sen Verkauf mit dem Bemerken be­kannt machen zu lassen, daß solche Käufer, welche dem Gemeinderath un­bekannt sind, glaubwürdige Zeugnisse über Prädikat und Vermögen vorzu­legen haben, und daß die Hälfte des Kaufschillings gegen Verzinsung ste­chen bleiben kann.

Den Lv. Juli 1829.

Gemeinderath.

Außeranttliche Gegenstände.

S i n d l i ngen, Oberamts Her­renberg. sReps feil.j Bei Unter­zeichneter Verwaltung ist vom isten k. M. an, ein bedeutendes Quantum reingepuzter Kohlreps aus freier Hand zu verkaufen; wozu Liebhaber höflichst eingeladen werden.

Den 24. Juli 1829.

Hochfürstlich zu Colloredo., Mannsfeld'sche Oekonomie- Verwaltung,

Mörz.

Nagold. Der Unterzeichnete Lrägt sämmtlichen Gemeinden des dies­seitigen Oberamts-Bezirks, so wie der benachbarten Umgegend, seine Dienste als Hülfs-Beamter zur Fortführung der neu angelegten Unterpfands-Bü­cher hiermit an, und wird jederzeit