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g) des verstorbenen Georg Friedrich Frei, Webers zu Bösinge», Samstag den ^ten Juli;
Z) Georg Luz, Bauer zu OberthalheiM, Freitag -den ,ivten Juli;
4 ) Johannes Bühler, Schaafhof- Bauer zu Effringen,,
Samstag den Uten Juli.
Alle diejenige, ^welche an gedachte Schuldner aus irgend einem.Rechtsgrund Ansprüche zu machen haben, so wie.deren Bürgen, werden daher .aufgefordert-, .an den genannten -Tagen jedesmalen
-Morgens 7 Uhr,
auf den Rathhäusern der Wohnorte von den Schuldnern, entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen , und auf -diese Weise, oder, wenn keine.besondere Umstände vorwalten, .durch .einen vor oder an der Liquidations-Handlung einzureichenden schriftlichen .Receß ihre .Forderungen und etwaige Vorzugs- Rechte, .mittelst Porlegen der Original-Schuld-Dokumente und sonstiger Urkunden darzulegen, zu beweisen und sich über einen Vergleich zu ^erklären.
AZ Von denjenigen, welche schriftlich liquidiren, .wird bei Abschließung eines Vergleichs der Beitritt zur Mehrheit der .Gläubiger ihrer Cathegorie, und in Absicht auf die 'Verfügungen, welche die anwesende Gläubiger wegen Veräußerung .oder Verwaltung des zur Masse gehörigen Vermögens treffen, 'ihre Genehmigung angenom
men, gegen diejenige aber» welche thekks als Gläubiger unbekannt.bleiben, oder zwar als Gläubiger -bekannt, aber dagegen ihre Ansprüche.nicht aus den Akten -ersichtlich sind, wird am Schluß der Liquidations-Handlung der Ausschluß -Bescheid ausgesprochen.werden.
Den Z. Juni 1829.
.K. Oberamtsgericht.
H offacker.
Baiersb r 0 n n, Oberamtsge- mchts Freudenstadt. sGläubiger-Vor- ladung.j Das Gerichts-Notariat und Waisengericht ist von dem,Königlichen .Oberamtsgerichte mit dem Versuche der außergerichtlichen Erledigung des SchuldenwesenS des Adam Finkbei- ner auf dem.Kniebis, .beauftragt worden, und hat zur Schulden - Liquidation, womit ein Vergleichs - Versuch verbunden wird, Tagfahrt auf
Montag.den,iZ. Juli d. I. -festgesetzt.
Es werden daher die Gläubiger des Finkbeiner.aufgefordert, an dem gedachten Tage^,
Vormittags '9 Uhr,
-auf dem Rathhause in Baiersbronn -entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch schriftliche Receffe einzureichen, und ihre Forderungen unter Vorlegung .der Original - Dokumente vorzu- > bringen.
Diejenigen Gläubiger,.welche nicht liquidiren, werden — wenn ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten