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Jiltckligenz-Blatt

für die Oberamts» Bezirke

Nagold f Freudenstadk und Horb^

Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.

Nro. ZA. Freirag den 15. Mai 1329 .

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Oberamt Nagold.

Nagold. Durch das in neue­rer Zeit überhand nehmende Verletzen der Mühlbann - Pflicht von Seiten der gebannten Inmvohnerschaften, sieht sich die Unterzeichnete Stelle veran­laßt, hiemit die gebannten Amts-An­gehörigen zu verwarnen, den Bann zu umgehen, indem bei jeder wieder vorkommendcn Klage dem Schuldigen die Strafe von Z fl. i 5 5 r. angesetzt werden wird.

Dieß haben die betreffenden OrtS- vvrstehern ihren Angehörigen unfehl» bar zu eröffnen, wofür sie verantwort­lich erklärt werden.

Den iZ. Mai 1829.

K. Oberamt.

Nagold. Die Stadtgemeinde Rottenburg will einen weitern Vieh- und Krämer-Markt, und zwar jeden Jahrs am ersten Dienstag nach Bar- tholomäi abhalten, so wie die Z bereits bestehenden, je am Montag abgchalte-

neu Jahr-Märkte auf den folgenden Tag, also Dienstag, verlegen, so daß der erste auf den Zten Dienstag in der Fastenzeit,

der zweite auf den 2ten Dienstag nach Pfingsten, und

der dritte auf den Zten Dienstag nach der Kirchweih fiele.

Die Marktberechtigten Gemeinden des diesseitigen Bezirks werden nun aufgefordert, binnen 8 Tagen hieher zu berichten, ob und welche Einwen­dungen sie gegen diese Markt - Verte«, gung und Errichtung zu machen haben- Den 11. Mai 1829°.

K. Oberamt.

Oberamt Horb.

Horb. Nachdem' nunmehr die Contingents-Liste abgeschlossen ist, so ist den betreffenden Militär« Pflichti­gen von den Ortsvorstehern zu eröff­nen, daß das Contingent sich bis zur Nummer 153 . einschließlich- erstreckte, und diejenige, welche höhere Nummern zogen, nunmehr frei gesprochen sind. Den 9. Mai L82Z.

K. Oberamt.