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macht, wie denn Hie Unterzeichnete Stelle Mit aller Strenge^gegen diejenigen OrtS- vorstehcr einschreiten wird, auf deren Markungen die Wege nicht binnen 4 Wochen vorschriflmaßig in guten Stand gestellt sind.
Den iL. April 1329.
K. Oberamt.
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z) den Verkäufern der
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Nagold. sRindvieh-und Pferde- Märkte.j Die hiesige Stadt - Gemeinde wird auch Heuer wieder ihre berechtigte Vieh- und Krämer-Märkte am Donnerstag den Z osten April — — den L2sten Oktober und — — den loten Decbr.
dieß Jahrs abhistten.
Zu besserer.^-Emporbringrjng der Rindvieh- und Pferde-Märkte hat der Stadtrath, bei der vorteilhaften Lage der hiesigen Stadt zum Handel mit Vieh, die Austheilung von Prämiep für die Z höchsten Käufe der verschiedenen Vieh-Gattung — die allgemeine Aufhebung des Pflaster- und Brücken - Geldes — und die uuent- geldliche Ausstellung der erforderlichen Vieh-Urkunden, an obigen Markt- Tägen beschlossen.
Die aurzutheilenden Prämien bestehen: 1) den Verkäufern der z besten paar Lchfcn:
iter Preiß —2 fl. 42 kr.
Lter — —> 2 fl.
Zier-1- 1 fl.
Verkäufern der z besten Kühe: er 4 )reiä —2 fl.
1 fl. Zv kr.
1 fl. 50 kr.
r fl.
zter — — Zv kr.
4) den Verkäufern der Z besten Pferde, jedoch über 40 fl. iM Werth:
iter Preiß — Lter — — Zter — —
2 fl. 42 kr. 2 fl.
1 fl.
Da auch für die Aufstellung des zum Verkaufe bringenden Viehes — von Seiten der Stadt ein großer Acker hinter der hiesigen Zehend« Scheuer erkauft und eingezäunt wurde, so glaubt der Stadtrath, auch in dieser Beziehung den Wünschen der Käufer und Verkäufer entgegen gekommen zu seyn, und er sieht deswe« gen einem zahlreichen Besuche der fraglichen Vieh-Märkte mit Recht entgegen.
Da die am 2oFen Oktober und Ilten Decbr v. I. unter obigen vor- theilhaften Bedingungen abgchaltene Viehmärkte sowohl von Verkäufern, als auch besonders von Käufern aus dem benachbarten Auslande, sehr stark besucht wurden; so berechtiget sich die Unterzeichnete Stelle zu der Hoffnung, daß die nächsikommenden Märkte wieder häufig besucht werden, und sie ladet deßhalb Käufer und Verkäufer hiezu geh. ein.
Die Ortsvorsiehex der OberamtS- Bezirke welchen deises Blatt amtlich zukommt, werden geh. gebeten, Vorstehendes zur Kenntniß ihrer AmtS- Untergebenen bald möglich bringen zu lassen.
Den 12. April 1829.
Stadtschultheißenamk.
F u ch st a t t.