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macht, wie denn Hie Unterzeichnete Stelle Mit aller Strenge^gegen diejenigen OrtS- vorstehcr einschreiten wird, auf deren Mar­kungen die Wege nicht binnen 4 Wochen vorschriflmaßig in guten Stand gestellt sind.

Den iL. April 1329.

K. Oberamt.

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z) den Verkäufern der

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Nagold. sRindvieh-und Pferde- Märkte.j Die hiesige Stadt - Ge­meinde wird auch Heuer wieder ihre berechtigte Vieh- und Krämer-Märkte am Donnerstag den Z osten April den L2sten Oktober und den loten Decbr.

dieß Jahrs abhistten.

Zu besserer.^-Emporbringrjng der Rindvieh- und Pferde-Märkte hat der Stadtrath, bei der vorteilhaften Lage der hiesigen Stadt zum Handel mit Vieh, die Austheilung von Prämiep für die Z höchsten Käufe der ver­schiedenen Vieh-Gattung die all­gemeine Aufhebung des Pflaster- und Brücken - Geldes und die uuent- geldliche Ausstellung der erforderlichen Vieh-Urkunden, an obigen Markt- Tägen beschlossen.

Die aurzutheilenden Prämien bestehen: 1) den Verkäufern der z besten paar Lchfcn:

iter Preiß2 fl. 42 kr.

Lter> 2 fl.

Zier-1- 1 fl.

Verkäufern der z besten Kühe: er 4 )reiä2 fl.

1 fl. Zv kr.

1 fl. 50 kr.

r fl.

zter Zv kr.

4) den Verkäufern der Z besten Pferde, jedoch über 40 fl. iM Werth:

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2 fl. 42 kr. 2 fl.

1 fl.

Da auch für die Aufstellung des zum Verkaufe bringenden Viehes von Seiten der Stadt ein großer Acker hinter der hiesigen Zehend« Scheuer erkauft und eingezäunt wur­de, so glaubt der Stadtrath, auch in dieser Beziehung den Wünschen der Käufer und Verkäufer entgegen ge­kommen zu seyn, und er sieht deswe« gen einem zahlreichen Besuche der fraglichen Vieh-Märkte mit Recht entgegen.

Da die am 2oFen Oktober und Ilten Decbr v. I. unter obigen vor- theilhaften Bedingungen abgchaltene Viehmärkte sowohl von Verkäufern, als auch besonders von Käufern aus dem benachbarten Auslande, sehr stark be­sucht wurden; so berechtiget sich die Unterzeichnete Stelle zu der Hoff­nung, daß die nächsikommenden Märkte wieder häufig besucht werden, und sie ladet deßhalb Käufer und Verkäufer hiezu geh. ein.

Die Ortsvorsiehex der OberamtS- Bezirke welchen deises Blatt amtlich zukommt, werden geh. gebeten, Vor­stehendes zur Kenntniß ihrer AmtS- Untergebenen bald möglich bringen zu lassen.

Den 12. April 1829.

Stadtschultheißenamk.

F u ch st a t t.