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Der Pfand - Kommissaire Heinrich hat den Zten d. M. in der Gemeinde Dietersweiler mit Lauterbad das Pfand -Bereinigungs-Geschäft vollendet, und das neue Unterpfands-Buch angelegt.
Dieß wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von gedachtem Tage an die Verpfändungen in jener Gemeinde nach dem PfandGesetz vom i 5 ten April 1825 und die Concurse nach dem neuen Prioritäts-Gesetze, beziehungsweise nach dem Art. 28 des Einführungs-Gesetzes von gleichem Tags werden behandelt werden.
Den 10. April 1829.
K. Oberamtsgericht.
Kameralamt Dornstettcn.
Dornstetten. -fErlaß an die Orts-Vorsteher, die Einsendung der Sportelverzeichnisse betreffend.j Nach der Instruktion zu Vollziehung des allgemeinen Sportel-Gesetzes vom Li. Februar 1829 sReg.-Bl. pag. 8o.j §. 11 haben die Ortsvorsteher folgende Sportel-Urkunden an die Unterzeichnete Stelle zu übergeben: t) über Bürger-Annahmen,
2) — Commundienst-Ersetzungen, z) — die Verleihung des — den Gemeinden und Stiftungen gehörigen Grund - EigenthumS - Schaf- Waiden rc. und
4) über die jährlichen Abgaben von . Wirtschaften.
Den Schultheißen-Aemt^rn wird nun aufgegeben, die Urkunden sä 1) — 0) jedesmal am Losten des letzten Monats, im Quartal also am Losten August — Losten Novbr.
— Losten Febr. und
— Losten Mal
die »1 4) aber jedes Jahr am isten Mai, sammt dem Geld-Betrag unfehlbar an die Unterzeichnete Stelle cinzusenden, widrigenfalls man mißliebige Maasregeln ergreifen müßte.
Den 11. April 1829.
K.' Kameral-Amt.
M ö g l i n g.
Reiche nbach, Oberamts- Freudenstadt. sGebäude - und Güter- Verkauf.j Aus der Debitmasse des pensionirten Amtsschreibers Heller, in Reichenbach, wird die— ein geschlossenes Ganze bildende Liegenschaft, bestehend in einem geräumigen 2 sto- ckigten Wohnhaus mit 2 heizbaren Zimmern, Kammern, Keller rc. besonderer Scheuer samt Wagenschopf, etwa 15 Morgen Wiesen und 9 M. Aeckern am
Freitag den 8ten Mai d. I.
Vormittag 9 Uhr,
in dem Gasthause zu Reichenbach, im Ganzen oder stückweise, in öffent. lichem Aufstreich verkauft, wozu die Liebhaber eingeladen — und weßhalb die löbl. Ortsvorstände, denen dieses Blatt amtlich zukommt, ersucht wer-