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Der Pfand - Kommissaire Heinrich hat den Zten d. M. in der Gemeinde Dietersweiler mit Lauterbad das Pfand -Bereinigungs-Geschäft vollen­det, und das neue Unterpfands-Buch angelegt.

Dieß wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von gedachtem Tage an die Verpfän­dungen in jener Gemeinde nach dem PfandGesetz vom i 5 ten April 1825 und die Concurse nach dem neuen Prioritäts-Gesetze, beziehungsweise nach dem Art. 28 des Einführungs-Ge­setzes von gleichem Tags werden be­handelt werden.

Den 10. April 1829.

K. Oberamtsgericht.

Kameralamt Dornstettcn.

Dornstetten. -fErlaß an die Orts-Vorsteher, die Einsendung der Sportelverzeichnisse betreffend.j Nach der Instruktion zu Vollziehung des allgemeinen Sportel-Gesetzes vom Li. Februar 1829 sReg.-Bl. pag. 8o.j §. 11 haben die Ortsvorsteher folgende Sportel-Urkunden an die Unterzeich­nete Stelle zu übergeben: t) über Bürger-Annahmen,

2) Commundienst-Ersetzungen, z) die Verleihung des den Gemeinden und Stiftungen gehö­rigen Grund - EigenthumS - Schaf- Waiden rc. und

4) über die jährlichen Abgaben von . Wirtschaften.

Den Schultheißen-Aemt^rn wird nun aufgegeben, die Urkunden 1) 0) jedesmal am Losten des letzten Monats, im Quartal also am Losten August Losten Novbr.

Losten Febr. und

Losten Mal

die »1 4) aber jedes Jahr am isten Mai, sammt dem Geld-Betrag un­fehlbar an die Unterzeichnete Stelle cinzusenden, widrigenfalls man miß­liebige Maasregeln ergreifen müßte.

Den 11. April 1829.

K.' Kameral-Amt.

M ö g l i n g.

Reiche nbach, Oberamts- Freudenstadt. sGebäude - und Güter- Verkauf.j Aus der Debitmasse des pensionirten Amtsschreibers Heller, in Reichenbach, wird die ein geschlos­senes Ganze bildende Liegenschaft, be­stehend in einem geräumigen 2 sto- ckigten Wohnhaus mit 2 heizbaren Zimmern, Kammern, Keller rc. be­sonderer Scheuer samt Wagenschopf, etwa 15 Morgen Wiesen und 9 M. Aeckern am

Freitag den 8ten Mai d. I.

Vormittag 9 Uhr,

in dem Gasthause zu Reichenbach, im Ganzen oder stückweise, in öffent. lichem Aufstreich verkauft, wozu die Liebhaber eingeladen und weßhalb die löbl. Ortsvorstände, denen dieses Blatt amtlich zukommt, ersucht wer-