durch den Wasserkanal gebildeten Insel-Wiese, in einem angenehmen Thale, und wird durch ein laufendes Wasserwerk in Umtrieb gefetzt, wodurch sie für jede andere Geschäfts-Einrichtung, so wie durch die Wiese für jede Erweiterung die beste Gelegenheit darbietet. Der Verkauf wird Mittwoch den 22sten April d. I.
Vormittags 8 Uhr auf dem hiesigen Rathhaus vorgenommen, und können die Verkaufs-Bedingungen bei dem hiesigen Stadtrath Kiereker, mit dem vor der Hand ein von der vorzunehmenden Aufstreichs- Verhandlung abhängiger Kauf abgeschlossen werden kann, jetzt schon vernommen werden.
Den 11. März 1829.
K. Oberamtsgericht.
W e t n l a n d.
B aiersbr 0 n n, Oberamts Freudenstadt. sGläubiger-Vorladung.j In der rechtskräftig erkannten Gannt- Sache des weil. Adam Finkbeiners, gewesenen TagldhnerS im Knappen- teich zu Baiersbronn, ist zur Vornahme der Schulden-Liquidotion, womit ein Vergleichs-Versuch verbunden wird, Tagfahrt auf Donnerstag den 23sten April d. I. anberaumt.
Dis Gläubiger des Finkbeiner werden daher aufgefordert, an dem gedachten Tage
Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhaufe in Baiersbronn entweder in Person oder durch gehö
rig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch schriftliche Recesse einzureichen, ihre Forderungen unter Vorlegung der Original-Docnmente zu erweisen, und sich über einen Vergleich, so wie über Genehmigung des Liegenschafts-Verkaufes und der Aufstellung des Güter- Pflegers zu erklären.
Diejenigen Gläubiger, welche sich in vorbemerkten Beziehungen nicht erklären, werden als dem Beschluß der Mehrheit der erschienenen Gläubiger ihrer Klasse beitretend, angesehen, und diejenigen welche nicht liquidiren, durch einen in der nächsten auf den Liqui- dationS-Tag folgenden oberamtsgerichtlichen Sitzung auszusprechenden Beschluß von der Masse ausgeschlossen werden. Die OrtSvorstände des hiesigen OberamtsgerichtS-Bezirks haben diese Vorladung zur Kenntniß ihrer AmtS- Angehdrigen zu bringen.
Den 21. März 1829.
K. Oberamtsgericht. Akt. Bleibel.
Freudenstadt. sVersuch zur außergerichtlichen Bereinigung des Schulden-WesenS der Gottfried Leng- scheu Cheleute.j Das Königl. Oberamts-Gericht hat die Unterzeichnete Stelle legitimirt, einen Versuch zu außergerichtlicher Bereinigung des Schulden-Wesens der Gottfried Leng- schen Eheleute zu machen, und die Gläubiger bei Strafe des Ausschlusses zur Liquidation ihrer Forderungen aufzufordern.