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Zntelllge«z-Blatt
für die OberamtS-Bezirke
Nagold, Freudenstadt und Horb.
Im Verlag der Vische raschen Buchdruckerei.
Nro. 26 . Dienstag den zi. Marz 1329.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Oberamt Nagold.
Nagold. sAufnahme der Notitzen zum Gcwcrb - Catafter.^ Am verflossenen Samstag iss den Ortsvorsichern zu Nagold, Stadt Altenstaig, Beihivgen, Berneck, Ebhausen, Egenhausen, Gültlingen, Zselshausi» , Mindersbach , Pfrondorf, Rohrdorf, Nothfelden, SimmcrSscld, Sulz, Walddorf, Warth und Wildbcrg, eine Anzahl von Catastcr - Tabellen für Handwerker und Kleinhändler, für Handlungen, Fabrickcn und Manufakturen, für, Mühlen und andere Werke und Gctrankc-Fab- kicken, bereits zngescndct worden, und demnächst werden sie auch die Catastcr-Tabellen für die WirthschaftS - Gewerbe im engern Sinne erhalten.
Unter Beziehung auf den in der letzten Ziffer des Intelligenz - DIattcS abgedruckten oberamtlichcn Erlaß vom Listen b. M., und dessen K. i. und 6. werden nun die Gemeindfräthe der obgenannten Gemeinden und unter ihnen die Raths- schrciber dieser Gemeinde^ angewiesen, die Aufnahme der vorhandenen Gewerbe nach dem §. 5. des edcndcrührtcn Erlas. s «5 nunmehr in diese Catastcr-Tabellen so zu beginnen, baß sie bei der Einschä
tzung nur noch in den hiezu bestimmten Rubriken auSgefütlt werden dürien.
Damit hiebei kein Gewerbe übersehen, oder keines in eine irrige Abthcilung ge- setzt werde, so ist hie nach ein Verzeichnis der steuerbaren Handwerker nach ihren 4 Ablheliungen angehängt, welches de» Aufnahmen zu Grunde zu legen ist.
Die Gcmeindcrälhe und Nathsschrei- der der oben nicht namentlich angeführten Gemeinden, denen auch keine Cataster- Tabellen zugeschickt worden sind, werde» angewiesen, die vorhandene» Gewerbe Vorläufig aus hatbgcbrochenen Bögen zu ver- zeichnen, und so lange zuzuwartcn, bi» die Einschätzung selbst geschieht.
Nochmals wird Pünktlichkeit bei diesem Geschäfte dringend zur Pflicht gemacht.
Den 27. März 1329.
K. Oberamt.
Verzeichniß der Handwerker.
Die :stc (niedrigste) Ablhcilung begreift:
Drecbcnmachcr. Büglerinnen, in sofern sie von Haus aus ihr Gewerbe treiben, und nicht als bloße Taglöbneriune» arbeiten. Erzwaschcr. Feldmesser. Fischer- Flößer, Formichneider. Hafner. Hauderer mit 2 Pferden. Hechetmachcr. Hvljmeffer. Ioebmacher. Karrenfubrteute. Keßler. Kbche lind Köchinnen, in so fern si, eigene Küchen halten. Kohlenbrenner. Korbmacher. Kornmesscr. Krcibemacher. reincwc- bcr, gemeine, die um den Lohn weben. LelK- schncidcr. Lumpensammler. Nädttrinne», unrer gteicher Einschränkung wie dir Büglerinnen.