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Zntelllge«z-Blatt

für die OberamtS-Bezirke

Nagold, Freudenstadt und Horb.

Im Verlag der Vische raschen Buchdruckerei.

Nro. 26 . Dienstag den zi. Marz 1329.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Oberamt Nagold.

Nagold. sAufnahme der Notitzen zum Gcwcrb - Catafter.^ Am verflossenen Samstag iss den Ortsvorsichern zu Na­gold, Stadt Altenstaig, Beihivgen, Ber­neck, Ebhausen, Egenhausen, Gültlingen, Zselshausi» , Mindersbach , Pfrondorf, Rohrdorf, Nothfelden, SimmcrSscld, Sulz, Walddorf, Warth und Wildbcrg, eine An­zahl von Catastcr - Tabellen für Hand­werker und Kleinhändler, für Handlungen, Fabrickcn und Manufakturen, für, Müh­len und andere Werke und Gctrankc-Fab- kicken, bereits zngescndct worden, und dem­nächst werden sie auch die Catastcr-Ta­bellen für die WirthschaftS - Gewerbe im engern Sinne erhalten.

Unter Beziehung auf den in der letz­ten Ziffer des Intelligenz - DIattcS abge­druckten oberamtlichcn Erlaß vom Listen b. M., und dessen K. i. und 6. werden nun die Gemeindfräthe der obgenannten Gemeinden und unter ihnen die Raths- schrciber dieser Gemeinde^ angewiesen, die Aufnahme der vorhandenen Gewerbe nach dem §. 5. des edcndcrührtcn Erlas. s «5 nunmehr in diese Catastcr-Tabellen so zu beginnen, baß sie bei der Einschä­

tzung nur noch in den hiezu bestimmten Rubriken auSgefütlt werden dürien.

Damit hiebei kein Gewerbe übersehen, oder keines in eine irrige Abthcilung ge- setzt werde, so ist hie nach ein Verzeichnis der steuerbaren Handwerker nach ihren 4 Ablheliungen angehängt, welches de» Aufnahmen zu Grunde zu legen ist.

Die Gcmeindcrälhe und Nathsschrei- der der oben nicht namentlich angeführ­ten Gemeinden, denen auch keine Cataster- Tabellen zugeschickt worden sind, werde» angewiesen, die vorhandene» Gewerbe Vor­läufig aus hatbgcbrochenen Bögen zu ver- zeichnen, und so lange zuzuwartcn, bi» die Einschätzung selbst geschieht.

Nochmals wird Pünktlichkeit bei die­sem Geschäfte dringend zur Pflicht gemacht.

Den 27. März 1329.

K. Oberamt.

Verzeichniß der Handwerker.

Die :stc (niedrigste) Ablhcilung begreift:

Drecbcnmachcr. Büglerinnen, in sofern sie von Haus aus ihr Gewerbe treiben, und nicht als bloße Taglöbneriune» arbeiten. Erzwaschcr. Feldmesser. Fischer- Flößer, Formichneider. Hafner. Hauderer mit 2 Pferden. Hechetmachcr. Hvljmeffer. Ioebmacher. Karrenfubrteute. Keßler. Kbche lind Köchinnen, in so fern si, eigene Küchen halten. Kohlenbrenner. Korb­macher. Kornmesscr. Krcibemacher. reincwc- bcr, gemeine, die um den Lohn weben. LelK- schncidcr. Lumpensammler. Nädttrinne», unrer gteicher Einschränkung wie dir Büglerinnen.