für die Oberamts-Bezirke

Nagold , Freudcirstadt und Horb.

Zm Verlag der V i fche r'sch e n Buchdruckerei.

Nro. i. Freitag ^eu. 2. Januar 1829.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Nagold. § rcud enstadt. Die OrtSvcrsteher haben heute eine Verdung des K. Minisicrfums des Jssy.rrn, vom Z osten Septbr. d. I. in Betreff der Hülfeleistugg zu, Ret­tung dch Kindes bei schnellem T-che schwaugner Fraueus- Personen erhal­ten, und es sind zugleich die nvthigen Cremplare für die im Orte besilidli- chcu -Aerzte, Geburtshelfer, Chirurgen und Hebammen beigeiegt worden.

Die Ortsvorsteher erhalten nun den gemessenen Befehl, sich nicht nur selbst in vorkommenden Fällen genau nach den gegebenen Vorschriften zu richten, sondern auch die Personen, denen die weiteren Exemplare zuzu­stellen sind, anzuweisen, daß auch sie sich pfiichtmäßig nach diesen Vorschrif­ten richten'sollen.

Den 29. Decbr. 1828.

Die K. Oberämter. ^

Nagold. Freudenstadt. Sämmrliche Vorsteher derjenigen Ge­meinden, welche in Rücksicht des Be-

lcgens der Stritten dem Beschäkplat- Hen-Bezirke Horb zugetheilt sind, wer­den andurch benachrichtigt, daß am Donnerstag den 12. Febr. 1829 die Regulining des Brschal - Wesens izmHorb, und am Samstag den iHten Febr. 1829 das gleiche Geschäft zir Herrciiberg vorgenommen wird- . Welcher Pferdebesitzer daher Luft hat, seine Stutte belegen zu lasse», muß sich an diesen Tagen an Ort und Stelle einsinden und cinzeicyueri lassen, weil nachher durchaus kein Pferd mehr.zum Belege» angenommen wird.

Längstens bis zum isten Febr. d. I. sind die vorgeschriebcnsn Ver­zeichnisse über die zum Belegen be­stimmten Stritten dem K. Obcramt Nagold und Freudenstadt durch die Ortsvorsteher zu übergeben.

Dieß ist sammtlichen Gemeinde- Angehörigen Pferde-Besitzern zu er­öffnen. Den 29. Decbr. 1828.

Die K. Oberämter^

Heselbach, Oberamts Freuden­stadt. HFahrniß-Verkauf.)-' Aus der