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1) den Verkäufern der A besten paar
Ochsen:
itcr Preis —2 st. 42 kr.
2ter — —-I 2 fl.
Zter - --1- 1 fl.
2) den Verkäufern der F besten Kühe:
iter Preis —> 2 fl. '
2ter — —> i st. zo kr.
zter — —1 fl. z) den Verkäufern der z besten Kalbinen: Iter Preis —1 fl. zo kr.
2ter — —I- 1 fi.
zt-r — —I- zo kr.
4) den Verkäufern der z besten Pferde, jedoch über 40 fl. im Werth: iter Preis — I 2 fl. 42 kr.
2ker — —> 2 fl-
zter — —I' r fl.
Da der am 2osten Oktober d. I. unter obigen vortheilhaften Bedin« gungen abgehaltene Vieh »Markt sowohl von Verkäufern, als auch besonders von Käufern aus dem benachbarten Auslande, sehr stark besucht wurde; so berechtiget sich die Unterzeichnete Stelle zu der Hoffnung, daß auch dieser 2te Markt häufig besucht werde, und sie ladet Leßhalb Käufer und Verkäufer hiezu geh. ein.
Die Herrn Ortsvorsteher, denen dieses Blatt amtlich zukommt — wollen diese Ankündigung zur Kenntniß ihrer Untergebenen bringen.
Nagold den 5 . Decbr. 1828.
Stadtschultheißenamt.
hat sich von seinem Meister heimlich etrlfernt, und treibt sich — ohne Geld und ohne öffentliche Dokumente über sein Heim-Wesen, wahrscheinlich auf dem Bettel herum^
Man ersucht Mnn alle' Polizei- Behörden, den Haas im Betretungs- Falle fest nehmen und hieher liefern zu lassen.
Den 22. Novbr. 1828.
Stadtschultheißenamt.
Freuden stad t. sSteckbrief.j Christian Haas, 17 Jahre alt, unehelicher Sohn der ledigen Heinricke Gu- ckelberger von hier, welcher in Sulz die Pflästcrer-Profcssion erlernen sollte,
Freudenstadt. sFahndung nach dem Verderber von Schranken an der Chaussee.^ Schon mehrmals sind die Schrankensteine an den hiesigen Straßen auf die muthwilligste Weise verstümmelt, und die Schranken selbsten zerhauen worden.
In der abgewichenen Nacht ist dieser Frevel in höherem Grad als je verübt worden.
Um diesem Uebelstand so viel wie möglich entgegen zu arbeiten,, und den frevelhaften Thäter ausfindig zu machen, wird Jeder, welcher zu Auskundschaftung desselben die nöthigen Beweise an die Hand zu geben, vermag, aufgefordert, diese bei der Unterzeichneten Stelle anzugeben, und stch versichert zu halten, daß, wenn die Umstände es nicht absolut noth- wendig machen, sei» Name verschwiegen, und ihm eine angemessene Anbring-Gebühr, als Belohnung zuge« stellt wird.
Den 22. Novbr. i.828.
Stadtschultheißenamt.