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1) den Verkäufern der A besten paar

Ochsen:

itcr Preis2 st. 42 kr.

2ter-I 2 fl.

Zter - --1- 1 fl.

2) den Verkäufern der F besten Kühe:

iter Preis> 2 fl. '

2ter> i st. zo kr.

zter1 fl. z) den Verkäufern der z besten Kalbinen: Iter Preis1 fl. zo kr.

2terI- 1 fi.

zt-rI- zo kr.

4) den Verkäufern der z besten Pferde, jedoch über 40 fl. im Werth: iter Preis I 2 fl. 42 kr.

2ker> 2 fl-

zterI' r fl.

Da der am 2osten Oktober d. I. unter obigen vortheilhaften Bedin« gungen abgehaltene Vieh »Markt so­wohl von Verkäufern, als auch beson­ders von Käufern aus dem benach­barten Auslande, sehr stark besucht wurde; so berechtiget sich die Unter­zeichnete Stelle zu der Hoffnung, daß auch dieser 2te Markt häufig besucht werde, und sie ladet Leßhalb Käufer und Verkäufer hiezu geh. ein.

Die Herrn Ortsvorsteher, denen dieses Blatt amtlich zukommt wol­len diese Ankündigung zur Kenntniß ihrer Untergebenen bringen.

Nagold den 5 . Decbr. 1828.

Stadtschultheißenamt.

hat sich von seinem Meister heimlich etrlfernt, und treibt sich ohne Geld und ohne öffentliche Dokumente über sein Heim-Wesen, wahrscheinlich auf dem Bettel herum^

Man ersucht Mnn alle' Polizei- Behörden, den Haas im Betretungs- Falle fest nehmen und hieher liefern zu lassen.

Den 22. Novbr. 1828.

Stadtschultheißenamt.

Freuden stad t. sSteckbrief.j Christian Haas, 17 Jahre alt, unehe­licher Sohn der ledigen Heinricke Gu- ckelberger von hier, welcher in Sulz die Pflästcrer-Profcssion erlernen sollte,

Freudenstadt. sFahndung nach dem Verderber von Schranken an der Chaussee.^ Schon mehrmals sind die Schrankensteine an den hiesigen Stra­ßen auf die muthwilligste Weise ver­stümmelt, und die Schranken selbsten zerhauen worden.

In der abgewichenen Nacht ist dieser Frevel in höherem Grad als je verübt worden.

Um diesem Uebelstand so viel wie möglich entgegen zu arbeiten,, und den frevelhaften Thäter ausfindig zu ma­chen, wird Jeder, welcher zu Aus­kundschaftung desselben die nöthigen Beweise an die Hand zu geben, ver­mag, aufgefordert, diese bei der Un­terzeichneten Stelle anzugeben, und stch versichert zu halten, daß, wenn die Umstände es nicht absolut noth- wendig machen, sei» Name verschwie­gen, und ihm eine angemessene An­bring-Gebühr, als Belohnung zuge« stellt wird.

Den 22. Novbr. i.828.

Stadtschultheißenamt.