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Intelligenz-Blatt
für die Oberamts-Bezirke
Nagold und Freudenstadt.
Im Verlag der Bische r'schen Buchdruckerci.
Nro. 94. Montag den 24. November 1828.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Nagold. Freudenstadt. Nach einer Verordnung des Großherzoglich Baaden'schen Ministern des Innern vom 8ten Febr. d. I. muß der Ei- genthümer desjenigen Viehes, das von ihm auf Baden'sche Märkte gebracht wird, ein Zeugniß von feinem OrtS- vorstand beibringen, daß das darinn bezeichnende Vieh gesund, und überhaupt in dem betreffenden Ort und der Umgegend von einer herrschenden Vieh-Krankheit nichts bekannt scy.
Da die Nichtbeobachtung dieser Vorschrift die Zurückweisung des Viehs zur Folge hat, so werden die Ortsvorsteher angewiesen, ihre sämmtlichen Amts - Untergebenen hierüber gehörig zu belehren, um sie vor Schaden zu warnen.
Den 24. Novbr. 1828.
Die K. Oberämter Nagold und Freudenstadt.
Igelsberg, Oberamts Freudenstadt. sFahrniß-Verkauf.j Aus der Verlassenschaft der verstorbenen Frau Sonnenwirth Stockmgers Wittwe in Igelsberg wird
Dienstag, den 2ten Dccbr. d. I. und an dem folgenden Tage eineFahr- niß-Auktion abgehalten werden, wobei zum Verkaufe kommt: Bücher, Gold und Silber, Mannskleider, Frauen» kleider, Bettgewand, Leinwand, Kü» chengefchirr von Messing, Kupfer, Zinn, Eisen, Holz, Glas und Porzlain, Schreinwerk, worunter ein Forte-Piano, Faß- und Band-Geschirr, gemeiner Hausrath, 2 Kühe, 1 Schwein, Früchte, Vorrath und Küchenspeiß.
Die Liebhaber werden eingeladen, sich an gedachten Tagen', Morgens 8 Uhr, und Nachmittags s Uhr, in der Stockinger'schen Wohnung ein» zusinden.
Igelsberg den 23 . Decbr. 1828.
Waise ngericht.
Vt K. Gerichts-Notariat,
Kanzleirath
K l u m p p.