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Ihrer Bezirke so bald vorzunehmen, daß die nach dem neuen Formular (Beilage zu Reg.-Bl. 1828 Nro. 64) genauest zu fertigende Urkunde, von jeder Gemeinde unfehlbar am 1 5 ten Novbr. d. I. bei K. Oberamt einkommen kann.

Wegen der Kosten dieses und über­haupt des ganzen durch die Brand- verficherungS - Anstalt jährlich vorkom­menden Geschäfts, werden die Orls- vorsteher, Rathsschreiber und Verwal­tungs-Aktuare auf die K. Verfügung vom gten Oktober d. I. (Regierungs- Blatt Seite 791. 792. 79z.) ver­wiesen.

Nagold den 27. Oktober 1828.

K. Oberamt.

E ngel.

OLeramtsgericht Freudenstadt.

Baiersbronn, Oberamtsge­richts Freudenstadt. ^Schulden - Li« quidation.j Gegen Christoph Knaus, Köhler im Stoßbronnen zu Baiers­bronn, ist der Gannt rechtskräftig er­kannt und zur Schulden-Liquidation, verbunden mit einem Nachlaßver- gleichs-Versuche,

Montag den 17. November d. I. anberaumt worden.

Die Gläubiger und Bürgen des­selben, so wie überhaupt diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an ihn zu machen haben, werden hiemit aufgefordert, an ge­dachtem Tage, Vormittags 9 Uhr, entweder in Person, oder durch gehö­

rig Bevollmächtigte ihre Forderungen auf dem Rathhause zu Baiersbronn zu liquidiren, und sich über einen Nachlaß-Vergleich zu erklären.

Diejenige, welche dieser Aufforde, rung nicht Folge leisten, werden durch eine in der nächsten auf die Li­quidations-Verhandlung folgenden Ge­richts-Sitzung auszusprechendes Er­kenntlich von der gegenwärtigen Masse ausgeschlossen, so wie von denjenigen, welche nicht persönlich erscheinen,, an­genommen wird, daß sie bei dem Borg- und Nachlaß-Vergleich der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kathegorie und in Beziehung auf die Genehmigung der Masse-Veräußerung der Mehrheit der Forderungs-Berechtigten überhaupt beitreten. Den i 5 . Oktober 1828.

K. Oberamtsgericht.

W e i n l a n d.

K. Forstamt Wildberg.

Wildberg. sStein-Fuhr-Ak- kord.j Zu der nächsten Frühjahrs Statt findenden Herstellung eines Theils des durch den Kronrvald Buhler von Schönbronn nach Mar­linsmoos sich ziehenden Wegs sind 900 Wagen Stein, je zu 16 Centner erforderlich.

Ueber deren Bcifuhr wird die Un­terzeichnete Stelle Samstag den 15 . Novbr. d. I. in der hiesigen Forstamts-Kanzlei ei­nen Abstrichs-Akkord vornehmen, wo selbst sich die zu dessen Uebernah- me lustbezeugende Fuhrleute