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Ihrer Bezirke so bald vorzunehmen, daß die nach dem neuen Formular (Beilage zu Reg.-Bl. 1828 Nro. 64) genauest zu fertigende Urkunde, von jeder Gemeinde unfehlbar am 1 5 ten Novbr. d. I. bei K. Oberamt einkommen kann.
Wegen der Kosten dieses und überhaupt des ganzen durch die Brand- verficherungS - Anstalt jährlich vorkommenden Geschäfts, werden die Orls- vorsteher, Rathsschreiber und Verwaltungs-Aktuare auf die K. Verfügung vom gten Oktober d. I. (Regierungs- Blatt Seite 791. 792. 79z.) verwiesen.
Nagold den 27. Oktober 1828.
K. Oberamt.
E ngel.
OLeramtsgericht Freudenstadt.
Baiersbronn, Oberamtsgerichts Freudenstadt. ^Schulden - Li« quidation.j Gegen Christoph Knaus, Köhler im Stoßbronnen zu Baiersbronn, ist der Gannt rechtskräftig erkannt und zur Schulden-Liquidation, verbunden mit einem Nachlaßver- gleichs-Versuche,
Montag den 17. November d. I. anberaumt worden.
Die Gläubiger und Bürgen desselben, so wie überhaupt diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an ihn zu machen haben, werden hiemit aufgefordert, an gedachtem Tage, Vormittags 9 Uhr, entweder in Person, oder durch gehö
rig Bevollmächtigte ihre Forderungen auf dem Rathhause zu Baiersbronn zu liquidiren, und sich über einen Nachlaß-Vergleich zu erklären.
Diejenige, welche dieser Aufforde, rung nicht Folge leisten, werden durch eine — in der nächsten auf die Liquidations-Verhandlung folgenden Gerichts-Sitzung auszusprechendes Erkenntlich von der gegenwärtigen Masse ausgeschlossen, so wie von denjenigen, welche nicht persönlich erscheinen,, angenommen wird, daß sie bei dem Borg- und Nachlaß-Vergleich der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kathegorie und in Beziehung auf die Genehmigung der Masse-Veräußerung der Mehrheit der Forderungs-Berechtigten überhaupt beitreten. Den i 5 . Oktober 1828.
K. Oberamtsgericht.
W e i n l a n d.
K. Forstamt Wildberg.
Wildberg. sStein-Fuhr-Ak- kord.j Zu der — nächsten Frühjahrs Statt findenden — Herstellung eines Theils des — durch den Kronrvald Buhler von Schönbronn nach Marlinsmoos sich ziehenden — Wegs sind 900 Wagen Stein, je zu 16 Centner erforderlich.
Ueber deren Bcifuhr wird die Unterzeichnete Stelle Samstag den 15 . Novbr. d. I. in der hiesigen Forstamts-Kanzlei einen Abstrichs-Akkord vornehmen, wo selbst sich die — zu dessen Uebernah- me lustbezeugende Fuhrleute