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die Gemeindepfleg. Rechnung von Wenden,

auf den zrsten December 1623:

die Gemeinde-Rechnungen von Sulz.

Schönbronn.

Effringen.

die Stiftung-Rechnung von Sulz.

auf den Zisten Januar 1629:

die Gemeindepfleg-Rechnung von Gülllingen.

Nothfelden.

die Stiftungs-Rechnung von Gültlingcn.

auf den 2östen Februar 1829:

die Stadt- und 'Ltiftungspflcg- Rechnuugen von Wildbcrg.

Nagold den 27. Oktober 1828.

K. Oberamt.

E n gel.

Kameralamt Dornstetten.

Dorn stetten. ^Aufforderung an sänuntliche Ortsvorsteher des Ka­mera! «Bezirks.^ Bei der nun been­digten Erneurung der Einzugs-Re­gister über die Martini-Gefälle ist in mehreren Orten des Kameral-Be- zirks zur Anzeige gekommen, daß die vorhandenen Trägerei-Briefe unbrauch­bar geworden, oder wohl gar verloren gegangen seyen. Um nun hierinn die Ordnung wieder herzustellen, wer­den die sämmtlichen Ortsvorsteher des Bezirks aufgefordert, innerhalb 4 Wo­chen berichtlich anzuzeigen,

») welche Trägereien sich im Orte befinden.

d) ob Gült- und Zins-Umlagen-

Register, oder sogenannte Trä­gerei-Briefe vorhanden sind, und

e) vb sie noch gebraucht werden können, oder einer Erneurung bedürfen.

Daß die Kosten einer solchen Er­neurung von den Güter-Besitzern ge­tragen werden müßen, versteht sich von selbst, sie werden aber erst alsdann bezahlt, wenn das Geschäft sowohl, als auch die Kostens-Berechnung von der höhern Behörde geprüft und de- kretirt seyn werden.

Den 29. Oktober 1828.

K. Kameralamt.

M 0 e g l i n g.

R eu t li n ge n. sSchaf- Markt.s, Am Dienstag, den 11 ten k. M. No­vember wird hier ein Schaf-Markt abgehalten.

Es ist hierzu, wie bei dem Markt im Septbr. die Rennwiese bestimmt, welche den ankommenden Schafen viel Futter darbietet. Da auf Mar­tini schon von hiesigen Schafhaltern eine außerordentlich große Zahl von Schafen hieher gebracht wird, so ist vorauszusehen, daß es hier an diesem Tag einen sehr großen Markt abge­ben wird.

Die Orts-Vorstände werden er­sucht, diese Ankündigung in ihren Gs* meinden besonders bekannt machen zu lassen.

Den 20. Oktober L828.

Stad tratst.