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Intelligenz-Blatt

für die Oberamts-Bezlrko

Nagold und Freudenstadr.

Im Verlag der Vischer'fchen Buchdruckerei.

Nro. 86. Montag den 27. Oktober 1828.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden.

Oberamt Freudenstadt.

Freudenst adt. Diejenige Orts­vorstände, welche auf die Aufforderung vom iHten August d. I. (Intelligenz- Blatt, Nro. 67) die Berichte über stattgehabte Fertigung der Bffrger- und Beisitzer-Listen noch nicht einge- sandt haben, werden hievon unter dem Anhang erinnert, daß mit Ende die­ses Monats hier Berichte durch Wart­boten abgeholt würden.

Den L2. Oktober 1828.

K. Oberamk.

Oberamtsgericht Freudenstadt.

Baiersbr 0. nn, Oberamtsge­richts Freudenstadt. sSchuldsn - Li- quidativn.j Gegen Christoph Knaus, Köhler im Stvßbronnen zu Baiers- bronn, ist der Gannk rechtskräftig er­kannt und zur Schülden-Liquidakion, verbunden mit einem Nachlaßver- Sleichs-Versuchex

Montag den 17. November d. I. anberaumt worden.

Die Gläubiger und Bürgen best selben, so wie überhaupt diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an ihn zu machen haben, werden hiemit aufgefordert, an ge­dachtem Tage, Vormittags A Uhr, entweder in Person, oder durch gehö­rig Bevollmächtigte ihre Forderungen auf dem Nathhause zu Baiersbronn zu liquidiren, un" sich über einer, Nachlaß-Verglei^ gr erklären.

Diejenige, welche dieser Aufforde­rung nicht Folg, leisten, werden durch eine in der nächsten auf die Li­quidations-Verhandlung folgenden Ge­richts-Sitzung auszusprechendes Er- kenntniß von der gegenwärtigen Masse ausgeschlossen, so wie von denjenigen, welche nicht persönlich erscheinen, an­genommen wird, daß sie bei dem Borg- und Nachlaß - Vergleich der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kathegorie und in Beziehung auf die Genehmigung der Masse-Veräußerung der Mehrheit