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Intelligenz-Blatt
für die Oberamts-Bezlrko
Nagold und Freudenstadr.
Im Verlag der Vischer'fchen Buchdruckerei.
Nro. 86. Montag den 27. Oktober 1828.
Verfügungen der Königlichen Bezirks - Behörden.
Oberamt Freudenstadt.
Freudenst adt. Diejenige Ortsvorstände, welche auf die Aufforderung vom iHten August d. I. (Intelligenz- Blatt, Nro. 67) die Berichte über stattgehabte Fertigung der Bffrger- und Beisitzer-Listen noch nicht einge- sandt haben, werden hievon unter dem Anhang erinnert, daß mit Ende dieses Monats hier Berichte durch Wartboten abgeholt würden.
Den L2. Oktober 1828.
K. Oberamk.
Oberamtsgericht Freudenstadt.
Baiersbr 0. nn, Oberamtsgerichts Freudenstadt. sSchuldsn - Li- quidativn.j Gegen Christoph Knaus, Köhler im Stvßbronnen zu Baiers- bronn, ist der Gannk rechtskräftig erkannt und zur Schülden-Liquidakion, verbunden mit einem Nachlaßver- Sleichs-Versuchex
Montag den 17. November d. I. anberaumt worden.
Die Gläubiger und Bürgen best selben, so wie überhaupt diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an ihn zu machen haben, werden hiemit aufgefordert, an gedachtem Tage, Vormittags A Uhr, entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte ihre Forderungen auf dem Nathhause zu Baiersbronn zu liquidiren, un" sich über einer, Nachlaß-Verglei^ gr erklären.
Diejenige, welche dieser Aufforderung nicht Folg, leisten, werden durch eine — in der nächsten auf die Liquidations-Verhandlung folgenden Gerichts-Sitzung auszusprechendes Er- kenntniß von der gegenwärtigen Masse ausgeschlossen, so wie von denjenigen, welche nicht persönlich erscheinen, angenommen wird, daß sie bei dem Borg- und Nachlaß - Vergleich der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kathegorie und in Beziehung auf die Genehmigung der Masse-Veräußerung der Mehrheit