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K. Forstamt Freudenstadt.

F re li den st adt. s^Iagd-Ver­pachtung.^ Der unterm Zosten Au­gust d. I. geschlossenen Pacht-Akkord -es Reichenbacher Jagd-Distrikts, Hst -ie höchste Genehmigung nicht erhal­ten, und wird zu Folge erhaltenen Befehls unter denselben Bedingungen Donnerstag, den Loten d. M.

Vormittags 10 Uhr, wiederholt in öffentlichen Aufstreich gebracht, zu welcher Verhandlung man die zulässigen Liebhaber hiemit einladet. Den 18. Oktober 1828. ^

K. Forstamt.

Freudcnstadt. sAkkord für Geometer.^ Ueber die zum Behufs der Gränz-Berichtigung des Reviers Dornstettcn demnächst erforderlichen Vermessungen wird die Unterzeichnete Stelle hoher Weisung gemäß, einen Abstreichs-Akkord vornehmen, zu wel­cher Verhandlnng diejenigen Feldmes­ser, welche sich über Tüchtigkeit un­gesetzliche Befähigung zur Uebernah- me von dergleichen Geschäften genü­gend ausweisen können, auf künftigen

Dienstag den Listen d. M.

Vormittags 10 Uhr, hieher eingeladen werden.

Den 14. Oktober 1828.

K. Forstamt.

KameralamL Dornstetten.

Dornstetten. sBekanntma- chung an sämmtliche Orts-Vorsteher des Kameral-Bezirks, die Behandlung

der Handlohn - und Weglöß - Gebüh­ren betreffend.H Bei der Vermessung von Gütern, auf welchen im Verän­derungs-Falle Handlohn und Weglöse haften, herrscht in mehreren Gemein« den die Gewohnheit, daß die Anblum -es Feldes unter dem Kaufschilling mitbegriffen, und denn zu Ausmitt­lung des dem Handlohn ic. unterwor» fenen Guts-Werths gemeinderäkhliche Schätzung erforderlich ist.

Da hiebei Mißbräuche Statt ge» funden haben, so wird auf höher» Befehl den sämmtlichen Ortsvorstehern im Kameral-Bezirk eröffnet, daß bei Ausstellung der Handlohn-Urkunden ein Abzug für die Anblum nur dann Statt finden darf, wenn solche zuvor auf einen von dem Kamcralamt zu erstattenden Bericht an die Königliche Finanz-Kammer als zuläßig erkannt seyn wird, in welchem Falle aber in die Urkunde unter Berufung auf daS Kaufbuch rr. den wahren Erlös auf» zunehmen, und sodann hievon die nä­her zu bezeichnende Anblum in Ab' zug zu bringen ist.

Den 17. Oktober 1828.

K. Kameralamt.

Möeglin g.

Nagold. sFloßholz - Verkauft) Die hiesige Stadt-Gemeinde wird mit höherer Erlaubniß aus ihrem Stadt» Wald Katzensteig . Zoo Stär», me Floßholz an den Meistbietenden verkaufen.

Zu der Verkaufs-Verhandlung ist