Di jedoch in dem §. 50 der Instruktiv» für di- Anwendung der allgemeinen Gewerbe- Ordnung (Reg.-Bl. von igaü xa--. 447) ausdrücklich vorgeschriebe» ist, daß der gesetzlichen ausgesprochenen Aushebung der Zünftigkeit der Zinkenisteii ungeachtet, den zur Zeit der Verkündigung des Gesetzes bereits angestclltcn Zin- krnistcn die durch ihre Bestellung erworbene Rechte Vorbehalten bleiben; so liegt klar am Tage, daß die Stadt- und Auus- Ainkenisien Essig zu Nagold, Henßlcr zu Allcnstaig und Eisen mann zu Wild- bcrg, so lauge sie am Leben und im Dienst bleiben, das ausschließliche Recht zum Aufwarken bei allen öffentlichen Musik- Belustigungen, in ihre» seitherigen Bezirken besizen, und gleichwie sämmtliche Wirthc des Obcramts-Bezirks hiemit verwarnt werden, bei Hoebzeuen und Tanzen ohne Vorwisscn und Einwilligung de» Be- zirls-Zmkeiiisien keine tremdeu Musikanten zu gebrauchen, also ergeht auch an die Ansvvrsieher der Befehl, die Zinkeni- sten in ihren Rechten kräskigst zu schützen, und in ihren Orten keine öffstnlliche Musikanten in Wirlhshäusern zu dulden, wenn der Wirth sich nicht altsweisen kann, daß der Bczirls - Zintcnist zu deren Gebrauch seine Einwilligung gegeben hat.
Den 2ü- Angusl lg2Ü-
K. Obcramt.
Jgelsberg, Oberamtsgerichts Freu- bentladt. sLagmühle- und Güter-Verkauf, und Schulden - Liquidation.^ Der Verkauf der Liegen scha>t des Jung Daniel — und der Anna Maria Kaiser, bei der Erzgrube, bestehend aus: Einer Lag, Oehl- und Stampf-Mühle, nahe der Erz- grübe im Nagoidthal, und ungefähr 9'/^ Morgen Wiesen chabei, ist zum Beficn ihrer Gläubiger angeordnct. und zur Aus- Preichs - D-rhandlung,
Donnerstag, der rite September d. I.
Vormittags y Uhr,
bestimmt worden, an welchem Tage sich die KaujS - Liebhaber im Wirthshaus zur Sonne in Igci-berg cinsinde» wollen.
Aus der beschriebenen Liegeuschast. welche kürzlich um 6075 fl. erkauft,'wofür aber nachher nur 2400 fl. geboten wurden. haftet außer den Grundzinsen eine Lcibgedlng, womit die Kaufs - Lusii- gen, so wie mit der Bedingung, wegen Bezahlung dcS Kausschillings, am Kauf- Tage bekannt gemacht werden werden.
Um sodann den Kaufschilling richtig Verweisen zu lönnen, werden die Gläubi- gcr der Anna Maria und des Jung Daniel Galser aufgesorderk, sich bei der auf gedachten Tag zugleich festgesetzten Schul- den Ausnahme cinzvsinden. und ihre Forderungen, so wie Je reu Vorzugs - Rechte, unter Vorlegung der Original-Do!umentr auzuzeigcn, widrigenfalls ihnen später zu ihrer Belricdigung nicht würde verholst» werden löuiicu.
Den ir. August iz2z.
Gemein derakh.
Vt. GcrichiS-Notar,
Kanzleirath,
K l u m p p.
Außeramtliche Gegenstands.
Theater in Nagold. Sonntag, den Zesten August 1523 wird von dir anwesenden Lchauspielrr- Gcscllschast unter der Direktion dcS Carl Hausner au «geführt:
Die Räuber auf Maria Culm; großes Nittcr-Lchauspiel in 5 Attcn vo» Cuno. — Schauplatz im neuen Saale in der Post. Anfang Abends '/.Z Uhr.
Nagold. sGeld-Gesuch.) Der Unterzeichnete sucht gegen drei aSe Versicherung >11 Grundstücken — zwei Capikaliey