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wovon die Oberamts-Angehörigen vorläufig in Kenntniß gesetzt,^ und über den Tag des Auskaufs noch naher werden belehrt werden.
Den 25. Juli iF2Z.
K. Oberamt.
Oberamts - Verweser, Akt. Klein.
Oberamt Freudenstadt.
Freudenstadt. sAn sammtliche Schultheißen-Aemter des Oberamts - Bezirks.^ Da zur Kenntniß der unterfertigten Stelle gekommen ist, daßj in Schopfloch unter dem Rindvieh und den Schafen die sogenannte Maul- und KlaueN- Seuche ausgebrochen; da ferner zu ver- muthen ist, daß jene Krankheit auch in andern Orten des Oberamts-Bezirks eintrete, so erhalten die Schultheißen-Aemter den Auftrag, von dem Erscheinen der Krankheit unverweilt bei unterfertigter Stelle Anzeige zu machen, da, wo solche ausgebrochen, des Aussiellens von Vieh- Urkunden sich zu enthalten; insbesondere aber darüber zu wachen, daß kein krankes Vieh an die Bronnen, noch viel weniger über die Orts-Markung gebracht werde.
Den 19. Juli iZ 28 >
K. Oberamt.
Oberamtsgericht Freudenstadt.
Freuden stad t. In dem oberamtsgerichtlich erkannten Gante des Matthäus Schwenk, Kiefers von Schernbach, wcr- derssalle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hiemit aufgerufen, ihre Ansprüche und deren Vorzugs-Rechte dafür am
Montag, den izsten August, Vormittags g Uhr,
im Wirthshaus zu Schernbach auszuführen , und sich zugleich über einen Borgoder Nachlaß-Vergleich zu erklären.
Wer hiebei feine Ansprüche weder persönlich noch durch Bevollmächtigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, soweit solche nicht schon durch die Gerichts-Akten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations - Verhandlung auszusprechendes Erkennlniß von der gegenwärtigen Ganntmaffe ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.
Den 17. Juli 1323.
K. Oberamtsgericht.
W e t n l a n d.
Pfalzgrafenweiler, Gerichts- Bezirks Freudenstadt. sErben - Aufrufs Iu Folge erhaltenen Todtenscheins ist der Gottlieb Scheu, Schmid gebürtig von Pfalzgrafcnweiler, am gten Mai v. I. in dem Hospitale zu Lilienfeld in Nieder- Oesterreich gestorben, ohne daß jedoch von etwaigen Leibes-Erben desselben nähere Nachricht hätte erhalten werden können.
Diese, oder wer sonst Ansprüche an dessen— in Pfalzgrafenweiler in Pflegschaft stehendes — in eiroa 280 fl. bestehendes Vermögen zu haben glaubte, werden nun binnen 45 Tagen, solche bei dem unterfertigten Gerichte rechtsgehörig darzuthun, mit dem Anfügen aufgcfordert, daß nach fruchrloscm Ablauf dieser Frist die Hinterlassenschaft des Gottlieb Scheu an dessen in Pfalzgrafenweiler befindliche Seiten - Verwandten landrechtlicher Ordnung nach vertheilt werden werde.
Freudenstadt, den 14. Juli ig2z.
K. Oberamtsgericht.
Akt. Bleibel.
K. Forstamt Wildberg.
Wildberg. sWald-Verkauf.sj Höherer Weisung zu Folge wird das auf