werben als dem Beschlüsse der Mehrzahl der erschienenen Gläubiger ihrer Klaffe betretend angesehen, und diejenigen, welche nicht liquidiren, werden durch das in der nächsten auf den Liquidations-Tag folgenden Oberamtsgerichtlichen Sitzung auszusprechcnde Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen werden.
Den 2Z- April iF2g.
K. OberamtSgericht.
W ei n lau d.
Oberamtsgericht Nagold. Nagold. In den rechtskräftig erkannten Ganntsachen der hienach aufgeführten Schuldleute sind zu Vornahme der Schulden - Liquidationen, so wie zum Versuch, diese Ganntsachen durch Borg oder Nachlaß-Vergleiche zu erledigen, folgende Tage festgesetzt worden:
1) Joseph Ade, Antons Sohn, Bauer Von Lberthalheim
Dienstag, den zten Juni
2) Konrad Kempf, Bauer von Effringcn,
Donnerstag, den gten Juni Z) Jakob Maier, Bauer Von Nothfelden, Freitag, den 6ten Juni
4 ) Joseph Klink, Bauer von Unterthalheim,
Samstag, den 7 ten Juni
5) David Raißle, Fuhrmanns von Egenhausen,
Donnerstag, den i2ten Juni
6) Gottlieb Reichert, Kronenwirih zu Nohrdorf,
Freitag, den iZten Juni
7) Jung Albrecht Bauer, Weisgerber zu Stadt Aitenstaig,
Samstag, den i4ten Juni.
Alle diejenige, welche an gedachte Schuldner aus irgend einem Nechtsgrund Ansprüche zu machen haben, so wie deren Bürgen werden daher aufgefordert, an den genannten Tagen jedesmalen Morgens 7 Uhr,
auf den Nathhäusern der Wohnorte von
den Schuldnern, entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, und auf diese Weise, oder, wenn keine besondere Umstände verwalten, durch einen Vor oder a» der Liquidations-Handlung einzurcichendcn schriftlichen Neceß* ihre Forderungen und etwaige DorzugS- Rechtc, mittelst Verlegen der Original- Schuld - Dokumente und sonstiger Urkunden darzulegen, zu beweisen und sich über einen Vergleich zu erklären. Von denjenigen, welche schriftlich liquidiren, wird bei Abschließung eines Vergleichs der Beitritt zur Mehrheit der Gläubiger ihrer Cathcgorie, und in Absicht auf die Verfügungen, welche die anwesende Gläubiger wegen Veräußerung oder Verwaltung des zur Masse gehörigen Vermögens treffen, ihre Genehmigung angenommen, gegen diejenige aber, welche theils als Gläubiger unbekannt bleiben, oder zwar als Gläubiger bekannt, aber dagegen ihre Ansprüche nicht aus den Akten ersichtlich sind, wird am Schluß der Liquidations- Handlung der Ausschluß-Bescheid ausgesprochen werden.
Nagold, den 9. Mai 1626.
K. Oberamtsgericht.
H 0 f f a ck e r.
Haiterbach. sBau-Akkords Die Reparation der hiesigen Kirche und dessen Thurms, worüber ein Kostcns-Ueberschlag gefertigt worden ist, nach welchem die Maurer-Arbeit zu - - : 2 ifl- 58 kr.
Gpps-und Verputz-Arbeit zu 524 fl. 56 kr. Zimmer-Arbeit zu - - - Z2fl. 26 kr.
Schreiner-Arbeit zu - - g fl- 24 kr. Flaschner-Arbeit zu - - Ztzfl. Zö kr.
berechnet ist, wird
Donnerstag, den 29stcn Mai d. I. Morgens 9 Uhr
auf dem Rathhause zu Haiterbach an tüchtige Meister durch Abstrcich in Akkord gegeben, wozu diese also mit gcmeinde- räthlichen, oberamtlich beurkundeten Zeug-