werben als dem Beschlüsse der Mehrzahl der erschienenen Gläubiger ihrer Klaffe betretend angesehen, und diejenigen, wel­che nicht liquidiren, werden durch das in der nächsten auf den Liquidations-Tag folgenden Oberamtsgerichtlichen Sitzung auszusprechcnde Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen werden.

Den 2Z- April iF2g.

K. OberamtSgericht.

W ei n lau d.

Oberamtsgericht Nagold. Nagold. In den rechtskräftig er­kannten Ganntsachen der hienach aufge­führten Schuldleute sind zu Vornahme der Schulden - Liquidationen, so wie zum Versuch, diese Ganntsachen durch Borg oder Nachlaß-Vergleiche zu erledigen, fol­gende Tage festgesetzt worden:

1) Joseph Ade, Antons Sohn, Bauer Von Lberthalheim

Dienstag, den zten Juni

2) Konrad Kempf, Bauer von Effringcn,

Donnerstag, den gten Juni Z) Jakob Maier, Bauer Von Nothfelden, Freitag, den 6ten Juni

4 ) Joseph Klink, Bauer von Unterthal­heim,

Samstag, den 7 ten Juni

5) David Raißle, Fuhrmanns von Egen­hausen,

Donnerstag, den i2ten Juni

6) Gottlieb Reichert, Kronenwirih zu Nohrdorf,

Freitag, den iZten Juni

7) Jung Albrecht Bauer, Weisgerber zu Stadt Aitenstaig,

Samstag, den i4ten Juni.

Alle diejenige, welche an gedachte Schuldner aus irgend einem Nechtsgrund Ansprüche zu machen haben, so wie deren Bürgen werden daher aufgefordert, an den genannten Tagen jedesmalen Morgens 7 Uhr,

auf den Nathhäusern der Wohnorte von

den Schuldnern, entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erschei­nen, und auf diese Weise, oder, wenn keine besondere Umstände verwalten, durch einen Vor oder a» der Liquidations-Hand­lung einzurcichendcn schriftlichen Neceß* ihre Forderungen und etwaige DorzugS- Rechtc, mittelst Verlegen der Original- Schuld - Dokumente und sonstiger Urkun­den darzulegen, zu beweisen und sich über einen Vergleich zu erklären. Von den­jenigen, welche schriftlich liquidiren, wird bei Abschließung eines Vergleichs der Bei­tritt zur Mehrheit der Gläubiger ihrer Cathcgorie, und in Absicht auf die Ver­fügungen, welche die anwesende Gläubi­ger wegen Veräußerung oder Verwaltung des zur Masse gehörigen Vermögens tref­fen, ihre Genehmigung angenommen, ge­gen diejenige aber, welche theils als Gläu­biger unbekannt bleiben, oder zwar als Gläubiger bekannt, aber dagegen ihre Ansprüche nicht aus den Akten ersichtlich sind, wird am Schluß der Liquidations- Handlung der Ausschluß-Bescheid ausge­sprochen werden.

Nagold, den 9. Mai 1626.

K. Oberamtsgericht.

H 0 f f a ck e r.

Haiterbach. sBau-Akkords Die Reparation der hiesigen Kirche und dessen Thurms, worüber ein Kostcns-Ueberschlag gefertigt worden ist, nach welchem die Maurer-Arbeit zu - - : 2 ifl- 58 kr.

Gpps-und Verputz-Arbeit zu 524 fl. 56 kr. Zimmer-Arbeit zu - - - Z2fl. 26 kr.

Schreiner-Arbeit zu - - g fl- 24 kr. Flaschner-Arbeit zu - - Ztzfl. kr.

berechnet ist, wird

Donnerstag, den 29stcn Mai d. I. Morgens 9 Uhr

auf dem Rathhause zu Haiterbach an tüchtige Meister durch Abstrcich in Akkord gegeben, wozu diese also mit gcmeinde- räthlichen, oberamtlich beurkundeten Zeug-