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für die OberamtS-Bezirke,

Nagold und Freudensrad r.

Im Verlag der Bische r'schen Buchdruckerei.

Nro. Z7. Freirag den 9. Mai 1828.

Verfügungen der Königlichen Bezirks'- Behörden.

Oberamt Freudensiadt.

F r e u d e >1 st a d t. Den Schulthei- ßcnämtern des diesseitigen ObcramtS-Be­zirks wird die Negiminal - Verordnung vom Zisten December 1624, wornach sie S t r a f - N e g i st e r zu führen, in wel­chen die, gegen einen Gemeinde-Angehöri­gen erkannte Criminal- oder andere Stra­fen nach alphabetischer Ordnung zu ver­zeichnen sind, und ohne deren vorgängige Nachfchkagung keinerlei Zeugnisse ausge­stellt werden dürfen, hierdurch wiederholt eingeschärft.

Den 3. Mai 182Z.

K. Oberamr.

Freuden stad t. fAn sämmtliche Orts-Vorstände des Oberamts.s Man sieht sich veranlaßt, die langst bestehenden Polizei - Ordnungen, und namentlich die vom io. Nov. 1325, Reg.-Bl. S. 697, hinsichtlich der Confinirten, d. h. derfenigen Individuen, welche zufoige ei­nes Erkenntnisses den angewiesenen Wohn­ort nicht ohne obrigkeitliche Erlaubnis verlassen dürfen, unter dem Anhang in Erinnerung zu bringen, daß man binnen 14 Tagen von Seiten der Orts-Vorstände einer beachtlichen Anzeige darüber entge­gen sehe, welche dergleichen Individuen

sich im Orte aushalten, und was bisher geschehen sep, um sie zu einem geordne­ten Lebens-Wandel zu führen. Der An­zeige sind die einschlägigen Erlasse bcizur- schließen.

Den z. Mai 132g.

K. Oberamk.

Kameralamt Rsuthin.

Neubulach. sHaus-Verkauf.fj Da der mit dem entbehrlichen Amthause zu Ncubulach mit Scheuer und Garten am 24sten März d. I. ^ vorgenommene 2te Verkaufs-Versuch die höhere Genehmigung nicht erhalten hat, sondern nochmals wiederholt werden soll: so hat Unterzeichnete Stelle zu dieser Ver­handlung

Donnerstag, den 22sten Mai Nachmittags 2 Uhr

bestimmt, und ladet hiezu die Kaufs-Lieb­haber unter Beziehung auf die Bekannt­machungen der früheren Verkäufe auf das Rathhaus zu Ncubulach ein.

Neuthin, den z. Mai 1823.

K. Kameralamt.

Wühler.

Sulz am Neckar. sIahr-Markts Da der am 6ten Jun. d. Z. dahier ab­zuhaltende Vieh- und Krämer-Markt auf den Tag nach dem Frohnleichnahms-Fest