das Garint - Verfahren rechtskräftig erkannt, und zur Schulden-Liqutdation, womit der Versuch eines Borg - oder Nachlaß - Vergleiches verbunden wird, Tag- sahrt auf
Montag den 2g. April d. I. anberaumt.
Sämmtliche Gläubiger auch deren Bürgen werden daher aufgefordert, an dem gedachten Tage
Vormittags 9 Uhr
in dem Wirthshause zum Ochsen in Loß- burg entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder schriftliche Necessc einzureichen, ihre Forderungen und deren Vorzugs - Rechte unter Vorlegung der Original-Dokumente zu erweisen, sich hinsichtlich eines Vergleichs und der Genehmigung des provisorisch ausgestellten GüterpflegerS und des Liegenschasts-Verkaufes zu erklären.
Diejenigen Gläubiger, welche sich in Vorbemerktcn Beziehungen nicht erklären, werden als der Mehrheit der erschienenen Gläubiger ihrer Klasse beitretcnd angesehen, und die Nichterscheinende trifft, wenn die Forderungen nicht aus den Akten bekannt sind, der Ausschluß-Bescheid, welcher in der nächsten auf den Liquidations- Tag folgenden oberamtsgerichttichcn Sitzung ausgesprochen werden wird.
Freudenstadt, den 23. März 1323.
K. Oberamtsgericht.
Akt. Bleibel.
L 0 ßburg, Oberamtsgerichts-Bezirks Freudenstadt. sSchuldcn - Liquidation.^ Zn der rechtskräftig - erkannten Ganntsa- che des Johannes Reich, Maurers zu Loß- burg, ist zu Vornahme der Schulden Liquidation und eines Vergleichs - Versuchs Tagfahrt aus
Dienstag, den 29sten April d. I. anberaumt.
Die sämmtlichen Gläubiger des Reich worden daher vorgcladcn, an gedachtem Tage
Vormittags 9 Uhr,
in dem Wirthshause zum Ochsen in Loß- bürg entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder schriftliche Recesse einzureichen, ihre Forderungen und deren Vorzugs-Rechte unter Vorlegung der Original - Dokumente zu erweisen, sich hinsichtlich eines Vergleichs und über die Genehmigung des provisorisch ausgestellten Güterpflegers so wie des Güter - Verkaufes zu erklären.
Diejenigen Gläubiger, welche sich in vorbemerkten Beziehungen nicht erklären, werden als dem Beschlüsse der Mehrheit der erschienenen Gläubiger ihrer Klaffe beitretcnd angesehen, und d e Nichterscheinenden trifft, wenn die Forderungen nicht aus den Akten bekannt sind, der Ausschluß- Bescheid, welcher in der nächsten aus den Liquidations-Tag folgenden oberamtsge- richtlichen Sitzung ausgesprochen werden wird.
Freudenstadt, den 26. März 1323.
K. Obcramksgericht.
Akt. Bleibel.
Freude >1 stad t. sOeffcntlicher Aufruf, die Anmeldung der Vorzugs-Rechte in der Gemeinde Baiersbronn, be- treffend.sj Diejenige, welche bis zum zi'. Decembcr 1325 ihre Vorzugs- und Pfand- Rechte in dem Gemeinde-Verband Baicrs- bronn angezeigt haben, und nicht bereits deshalb von dem König!. Pfand-Kommissariat Freudenstadt, mittelst besonderer Schreiben in Kennlniß gesezt worden sind., werden in Betracht, daß die früheren Anmeldungen von dem Orts - Vorstand aus Jrrthum zurück gegeben wurden, und nicht einmal ein Verzeichniß hievon vorhanden ist, ausgesordert, innerhalb zo Tagen, nämlich vom isten bis zosten kommenden Monats April ihre Vorzugs - Rechte dem erwähnten Pfand-Kommissariat wiederholt anzuzeigen, und die früher geschehe- ne Anmeldung sdurch Beilegung der Empfangs-Scheine zu erweisen.