das Garint - Verfahren rechtskräftig er­kannt, und zur Schulden-Liqutdation, wo­mit der Versuch eines Borg - oder Nach­laß - Vergleiches verbunden wird, Tag- sahrt auf

Montag den 2g. April d. I. anberaumt.

Sämmtliche Gläubiger auch deren Bür­gen werden daher aufgefordert, an dem gedachten Tage

Vormittags 9 Uhr

in dem Wirthshause zum Ochsen in Loß- burg entweder in Person oder durch ge­hörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder schriftliche Necessc einzureichen, ihre For­derungen und deren Vorzugs - Rechte un­ter Vorlegung der Original-Dokumente zu erweisen, sich hinsichtlich eines Ver­gleichs und der Genehmigung des proviso­risch ausgestellten GüterpflegerS und des Liegenschasts-Verkaufes zu erklären.

Diejenigen Gläubiger, welche sich in Vorbemerktcn Beziehungen nicht erklären, werden als der Mehrheit der erschienenen Gläubiger ihrer Klasse beitretcnd angese­hen, und die Nichterscheinende trifft, wenn die Forderungen nicht aus den Akten be­kannt sind, der Ausschluß-Bescheid, wel­cher in der nächsten auf den Liquidations- Tag folgenden oberamtsgerichttichcn Si­tzung ausgesprochen werden wird.

Freudenstadt, den 23. März 1323.

K. Oberamtsgericht.

Akt. Bleibel.

L 0 ßburg, Oberamtsgerichts-Bezirks Freudenstadt. sSchuldcn - Liquidation.^ Zn der rechtskräftig - erkannten Ganntsa- che des Johannes Reich, Maurers zu Loß- burg, ist zu Vornahme der Schulden Li­quidation und eines Vergleichs - Versuchs Tagfahrt aus

Dienstag, den 29sten April d. I. anberaumt.

Die sämmtlichen Gläubiger des Reich worden daher vorgcladcn, an gedachtem Tage

Vormittags 9 Uhr,

in dem Wirthshause zum Ochsen in Loß- bürg entweder in Person, oder durch ge­hörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder schriftliche Recesse einzureichen, ihre For­derungen und deren Vorzugs-Rechte un­ter Vorlegung der Original - Dokumente zu erweisen, sich hinsichtlich eines Vergleichs und über die Genehmigung des proviso­risch ausgestellten Güterpflegers so wie des Güter - Verkaufes zu erklären.

Diejenigen Gläubiger, welche sich in vorbemerkten Beziehungen nicht erklären, werden als dem Beschlüsse der Mehrheit der erschienenen Gläubiger ihrer Klaffe beitretcnd angesehen, und d e Nichterschei­nenden trifft, wenn die Forderungen nicht aus den Akten bekannt sind, der Ausschluß- Bescheid, welcher in der nächsten aus den Liquidations-Tag folgenden oberamtsge- richtlichen Sitzung ausgesprochen werden wird.

Freudenstadt, den 26. März 1323.

K. Obcramksgericht.

Akt. Bleibel.

Freude >1 stad t. sOeffcntlicher Auf­ruf, die Anmeldung der Vorzugs-Rechte in der Gemeinde Baiersbronn, be- treffend.sj Diejenige, welche bis zum zi'. Decembcr 1325 ihre Vorzugs- und Pfand- Rechte in dem Gemeinde-Verband Baicrs- bronn angezeigt haben, und nicht bereits deshalb von dem König!. Pfand-Kom­missariat Freudenstadt, mittelst besonderer Schreiben in Kennlniß gesezt worden sind., werden in Betracht, daß die früheren An­meldungen von dem Orts - Vorstand aus Jrrthum zurück gegeben wurden, und nicht einmal ein Verzeichniß hievon vorhanden ist, ausgesordert, innerhalb zo Tagen, nämlich vom isten bis zosten kommenden Monats April ihre Vorzugs - Rechte dem erwähnten Pfand-Kommissariat wieder­holt anzuzeigen, und die früher geschehe- ne Anmeldung sdurch Beilegung der Em­pfangs-Scheine zu erweisen.