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Beilage zum Intelligenz-Blatt
Nro. 18. Montag den Z. März 182L.
Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.
Nagold. Freuden stadt. Das Kenigl. Ministerium des Innern hat die Verfügung getroffen, daß den Stadt- und G mcinde - Rathsschreibern der Bezug einer Gebühr für das Akten - Nachschlagen für Privaten ein für allemal verboten fcpe, wovon die Rathsschreibcr, die Ge- meinderäthe, und überhaupt alle Ober- amtS-Angchörigen in Kenntniß gesetzt werden.
Den 29. Februar 132z.
Die K. Lbcramter.
Oberamtsgericht Freudenstadt-»
Freudenstadt. sBereinigung des Unterpfand-Wesens in der Gemeinde T h u m lingc n.^ Der Pfand - Kom- miffaire Heinrich vollendete am 2Zstcn v. Mts. in der genannten Gemeinde das Pfand-Bcreinigungs-Geschäft, und legte das neue Unterpfands-Buch an.
Ließ wird nun mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von dem bemerkten Zeitpunkt an, die Verpfandungen in der erwähnten Gemeinde nach dem Ptand-Gesez'vom igten Oktober 1Ü25 und die Koükurse nach dem neuen Prior,tats - Gesez, beziehungsweise nach dem Art. 23 des Einführungs-Gesetzes von gleichem Tage, werden behandelt wer- den.
Den 1. Marz 1323.
K. Oberamtsgericht.
Weinland.
Freudenstadt. Wolfach. sVer- kauf des Hofguts Roßbergs Das Hof- gut Roßberg, theils im Königreich Würt
temberg, Oberamt Freudcnstadt, und theils im Großhcrzvgthum Baden, Fürstlich-Für- stenbergischcn Bezirks-Amt Wolfach gelegen , zufolge obcrrichtcrlicher Verfügung zum Verkauf ausgcsetzt,, besteht aus folgenden Theilen:
1) Zn Zwei Wald-Distrikten in Bcrneck, Gemeinde-Markung Reinerzau, Oberamts Freudenstadt gelegen, deren Flä- chen-Jnhalt man auf 7 bis goc> Morgen schätzt, diese Theile enthalten das größere Holz-Quantum in einer größ- tentheils abhängigen Berg - Waldung.
2) In zehen Stücken Thal-Wiesen, bei obigen Waldungen liegend.
z) In einer Waldung von g bis 600 Morgen, zum Theil auf der Höhe, zum Theil am Berg-Abhang in der Gemeinde-Markung Kaltbronn, Groß- Herzoglich-Badcnschen Fürstl.-Fürstenb. Bezirks-Amts Wolfach gelegen.
Diese Waldung besteht in einem großen Theil aus Rothtannen.
4) In einem Wohn - Gebäude mit Stallungen für etwa 50 Stück Horn-Vieh, und für einige Pferde, mit Heu- und Frucht-Boden.
5) Zn zwei Taglöhner-Hausern mit kleinen Garten.
6) In einem kleinen Leibgeding-Haus.
7 ) In einem bedeutenden um die Gebäude liegenden Felde, welches zum Theil als Wafferungs-, zum Theil als trockene Wiese benützt wird. Der übrige Theil besteht in einem Garten, von mäßigem Inhalt, und in Brachfeld, welches theilweise zum Anbau von Kartoffeln, Haber und Roggen benutzt wird.
g) Die vorbcmerktcn 4 Gebäude, nebst den beschriebenen, solche umgebendcn