Oberamtsgericht Freudenstadt.

Freudenstadt. ^Bereinigung des Unterpfand-Wesens in der Gemeinde Döf­fingen.^ Der Pfand-Kommiffaire H e i n- r i ch vollendete am azsten d. M. in der genannten Gemeinde das Pfand-Bereini­gungs-Geschäft, und legte das neue Un­terpfands Buch an.

Ließ wird nun mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von dem bemerkten Zeitpunkt an, die Ver­pfandungen in der erwähnten Gemeinde nach dem Pfand-Gesetz vom izten April 1Z2Z und die Konkurse nach dem neuen Prioritäts-Gesetz, beziehungsweise nach dem Art. 2g des Einführungs-Gesetzes von gleichem Tage, werden behandelt Werden.

Den 24- Januar ig2ö-

K. Oberamtsgericht.

W e i n l a n d.

Freuden stadt. sGlaubiger Auf­rufs Bon dem Königl. Oberamtsgericht zu außergerichtlicher Erledigung des De­bit-Wesens, des Jakob Friedrich Möhrlen, Bäckers dahier, ermächtigt, werden dessen Gläubiger und Bürgen aufgefordert, am Donnerstag, den 2isten Februar d. I.

Vormittags 9 Uhr,

entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte auf dem hiesigen Rath­haus zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche mit deren etwaigen Vorzugs- Rechten rechtsgenügend zu erweisen und sich bei dem Versuch eines Vergleichs zu erklären, wobei angefügt wird, daß von den Nichterscheinenden die aus den Akten bekannten Gläubiger der Mehrheit ihrer Kathegorie beigezählt werden, auf die un­bekannten aber bei der gleich nach dem Vergleich erfolgenden Verweisung des vor­handenen Vermögens keine Rücksicht ge­nommen werden könne.

Z2

Den 19. Januar lg2F.

K. Gerichts-Notariat und Stadtrath.

Außeramtliche Gegenstände.

Altenstaig. sAbschied.fj Meine schnelle Abreise hinderte mich, überall per­sönlich Abschied nehmen zu können.

Ich sage deshalb auf diesem Wege, denen, die mir Wohlwollten ein herzliches Lebewohl und bitte auch nach der Entfer­nung um Fortsetzung ihrer Liebe und Freundschaft.

Den 25. Januar rg28.

Haier,

Lehrer an der Königl.

Taubstummen- und Blinden-Anstalt zu G m ü n d.

Freudenstadt. sBall-Anzeige.^ Schwanenwirth Ummhofer gicbt am Montag, den 4tcn k. M. einen Ball für Honoratioren und ladet dazu höflichst ein. Sein geräumiges Lo­kal gute Musik, prompte und billige Bedienung mit gutem Getränk und Essen nach Belieben, wird jeden Theilnehmen- den befriedigen.

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