Intelligenz-Blatt
für die Oberamts-Bezirke
Nagold und Freudenstaöt.
Im-Verlag der Vischer'schen Buchdruckcrei.
Nro. zi. Montag den 16. April 1827.
Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.
NagoldundFreu den stad t. fAn die Gemcinderäthe.sj Das Königl. Ministerium des Innern hat auf die bei demselben gemachte Anfrage, ob in Fallen, wo Gemeinden Paßib - Capitalicn aufnehmen, die Gc- meinderäthe und Rathsschreiber die Gebühren für die Fertigung der Schuld - Verschreibungen, so wie die gesezlichcn Erkenn- gclder ansprechen können, die Entschließung erthcilt, daß, da zwischen dem Gemeindc- rath, als Verwaltungs - und als Gerichtsstelle wesentlich zu unterscheiden, und in Beziehung auf die von ihm zu besorgenden Handlungen derwillkührlichen Gerichtsbarkeit durch den Artikel XX. des Notariats - Edicts und den §. Z2. der Verordnung vom 24. Mai 1826 ausgesprochen feie, daß hicfür die bisher üblichen Gerichts - Sporteln zu erheben, und von sammtlichen Mitgliedern des Gemeinderaths mit Einschluß des Ortsvorstehers und Rathsschreibers unter sich nach gleichem Derhaltniße zu theilen sehen, es auch in Ansehung des Bezugs von Erkenngeldern für die in Angelegenheiten der Gemeinde besorgten Handlungen der willkührlichen Gerichtsbarkeit, bei den dießfalls bestehenden gesezlichen Vorschriften belassen wer
den mäße, daß aber dem Rathsschrcibcr für Fertigung der Kaufbriefe, Schuld- Verfchreibungen u. s. w. für die Gemeinde, Line Belohnung nicht gebühre, da er diese ' Geschäfte in Namen der Gemeinde in seiner Eigenschaft als Rathschrciber besorge, und demnach die Bestimmung des h. 2». des Verwaltungs - Edicts in Beziehung aus die Belohnung des Rathschreibers, hier ihre Anwendung finde.
Den 9"» April 1327.
Die K. Oberämter.
Glatt a/N. sPachtung eines Hofguts.^ Am 21. d. Mts. wird daS Hoch- sürsil. Hofgut, Obernhss genannt, auf Glatter Markung, bestehend neben Gebäulichkeiten rc. aus 20 Morgen Gärten und Wiesen beim Hofe, 11 V2 Morgen im Thale, und 223 Morgen Acckern, wieder auf 9 Jahre verpachtet werden, wobei sich die Liebhaber an gedachtem Tag zu Glatt cinfinden können, es hat sich jedoch jeder Steigerer über fein Prädicat, sowie zur Stellung einer Caution von 2000 fl. amtlich zu legitimircn.
Freudenstadt, d. 10. April 1327.
K. Oberamt.
Empfingen. fHolz--Verkaufs Am Osterdiensttag den 17. April werden von der Gemeinde Empfingen 5» Forchenstamme an den Meistbietenden verkauft werden.