Intelligenz-Blatt

für die Oberamts-Bezirke

Nagold und Freudenstaöt.

Im-Verlag der Vischer'schen Buchdruckcrei.

Nro. zi. Montag den 16. April 1827.

Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.

NagoldundFreu den stad t. fAn die Gemcinderäthe.sj Das Königl. Ministerium des Innern hat auf die bei demselben ge­machte Anfrage, ob in Fallen, wo Gemein­den Paßib - Capitalicn aufnehmen, die Gc- meinderäthe und Rathsschreiber die Ge­bühren für die Fertigung der Schuld - Ver­schreibungen, so wie die gesezlichcn Erkenn- gclder ansprechen können, die Entschließung erthcilt, daß, da zwischen dem Gemeindc- rath, als Verwaltungs - und als Gerichts­stelle wesentlich zu unterscheiden, und in Beziehung auf die von ihm zu besorgen­den Handlungen derwillkührlichen Gerichts­barkeit durch den Artikel XX. des Nota­riats - Edicts und den §. Z2. der Verord­nung vom 24. Mai 1826 ausgesprochen feie, daß hicfür die bisher üblichen Ge­richts - Sporteln zu erheben, und von sammtlichen Mitgliedern des Gemeinde­raths mit Einschluß des Ortsvorstehers und Rathsschreibers unter sich nach gleichem Derhaltniße zu theilen sehen, es auch in Ansehung des Bezugs von Erkenngeldern für die in Angelegenheiten der Gemeinde besorgten Handlungen der willkührlichen Gerichtsbarkeit, bei den dießfalls bestehen­den gesezlichen Vorschriften belassen wer­

den mäße, daß aber dem Rathsschrcibcr für Fertigung der Kaufbriefe, Schuld- Verfchreibungen u. s. w. für die Gemeinde, Line Belohnung nicht gebühre, da er diese ' Geschäfte in Namen der Gemeinde in sei­ner Eigenschaft als Rathschrciber besorge, und demnach die Bestimmung des h. 2». des Verwaltungs - Edicts in Beziehung aus die Belohnung des Rathschreibers, hier ihre Anwendung finde.

Den 9"» April 1327.

Die K. Oberämter.

Glatt a/N. sPachtung eines Hof­guts.^ Am 21. d. Mts. wird daS Hoch- sürsil. Hofgut, Obernhss genannt, auf Glatter Markung, bestehend neben Ge­bäulichkeiten rc. aus 20 Morgen Gärten und Wiesen beim Hofe, 11 V2 Morgen im Thale, und 223 Morgen Acckern, wie­der auf 9 Jahre verpachtet werden, wo­bei sich die Liebhaber an gedachtem Tag zu Glatt cinfinden können, es hat sich je­doch jeder Steigerer über fein Prädicat, sowie zur Stellung einer Caution von 2000 fl. amtlich zu legitimircn.

Freudenstadt, d. 10. April 1327.

K. Oberamt.

Empfingen. fHolz--Verkaufs Am Osterdiensttag den 17. April werden von der Gemeinde Empfingen 5» Forchenstam­me an den Meistbietenden verkauft werden.