Nagold und Freudenstad r.
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nro. 16. Freirag den 2g. Februar 1827.
Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.
Oberamt Nagold.
Nagold. sCredit-Verein.^ Da mit dem Druck der allerhöchst genehmigten Statuten des Credit-Vereins der Anfang gemacht worden, und es nach den bisherig häufigen Anfragen zu urthei- len, den Ortsvorstehern sowohl, als auch denjenigen Güter-Besitzern, welche sich um einGeldanlehen gemeldet haben, sehr darum zu thun ist, auf das Baldeste in den Besitz der Statuten dieses Credit-Vereins zu kommen, so werden die Ortsvorsteher angewiesen, der Oberamtspflege anzuzeigen, wie viele Exemplare dieser Statuten sie für ihre Einwohner zu erhalten wünschen, wornach sodann die Lberamtspflege die ganze Anzahl beschreiben wird.
Das Stück kostet 6 kr. welche der Amts- Pflege ersezt werden müssen. '
Nagold, den Febr. 1827.
K. Lberamt.
Engel.
Oberamt Freudenstadt.
FEkeudenstadt. sAn die Schulthei- ßenamter.^ Es ist in neuerer Zeit wieder vielfältig vorgekommen, daß die Ortsvorsteher unterlassen haben, in den von ihnen ausgestellten Vieh-Urkunden, das Atter des Viehes, namentlich bei Kalbern,
zu bemerken, sie werden daher auf die Verordnungen im Negierungsblatte » Von igio. Seite zyO. und von 1824- Seite 6 ?ö. wiederholt aufmerksam gemacht, indem jede Nachläßigkcit künftig geahndet werden wird.
Den 16. Febr. 1627,
K. Oberamt.
F'r e »den sta d t. Da in diesem Wo- chenblatte zuweilen auch Anordnungen des gemeinschaftlichen Oberamts eingerückt werden, auch sonstige Erlaße des Lber- amtes für die K. Pfarrämter von Interesse seyn dürften, so werden alle Schultheißen angewiesen, dieses Wochenblatt auch den K. Pfarrämtern mitzutheilen.
Den 16. Febr. 1327.
K. Oberamt.
Freud ensta dt. Es ist zur Kennt- niß des Oberamtes gekommen, daß die, in dieses Wochenblatt eingerückten Anordnungen des Lberamtes, welche zur allgemeinen Kenntniß kommen sollen, der Bürgerschaft nicht immer publicirt werden. Es ergeht deswegen an sammtliche Ortsvorsteher der gemessenste Befehl, daß sie alle dergleichen Anordnungen ihren Amtsüntergebenen, ohne Säumen, publi- ciren.
Den 16. Febr. 1827.
K. Oberamt.
Stängel.