Nagold und Freudenstad r.

Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.

Nro. 16. Freirag den 2g. Februar 1827.

Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.

Oberamt Nagold.

Nagold. sCredit-Verein.^ Da mit dem Druck der allerhöchst genehmig­ten Statuten des Credit-Vereins der An­fang gemacht worden, und es nach den bisherig häufigen Anfragen zu urthei- len, den Ortsvorstehern sowohl, als auch denjenigen Güter-Besitzern, welche sich um einGeldanlehen gemeldet haben, sehr dar­um zu thun ist, auf das Baldeste in den Besitz der Statuten dieses Credit-Vereins zu kommen, so werden die Ortsvorsteher angewiesen, der Oberamtspflege anzuzei­gen, wie viele Exemplare dieser Statuten sie für ihre Einwohner zu erhalten wün­schen, wornach sodann die Lberamtspflege die ganze Anzahl beschreiben wird.

Das Stück kostet 6 kr. welche der Amts- Pflege ersezt werden müssen. '

Nagold, den Febr. 1827.

K. Lberamt.

Engel.

Oberamt Freudenstadt.

FEkeudenstadt. sAn die Schulthei- ßenamter.^ Es ist in neuerer Zeit wieder vielfältig vorgekommen, daß die Ortsvor­steher unterlassen haben, in den von ih­nen ausgestellten Vieh-Urkunden, das At­ter des Viehes, namentlich bei Kalbern,

zu bemerken, sie werden daher auf die Verordnungen im Negierungsblatte » Von igio. Seite zyO. und von 1824- Seite 6 ?ö. wiederholt aufmerksam gemacht, indem jede Nachläßigkcit künftig geahndet wer­den wird.

Den 16. Febr. 1627,

K. Oberamt.

F'r e »den sta d t. Da in diesem Wo- chenblatte zuweilen auch Anordnungen des gemeinschaftlichen Oberamts eingerückt werden, auch sonstige Erlaße des Lber- amtes für die K. Pfarrämter von Inter­esse seyn dürften, so werden alle Schult­heißen angewiesen, dieses Wochenblatt auch den K. Pfarrämtern mitzutheilen.

Den 16. Febr. 1327.

K. Oberamt.

Freud ensta dt. Es ist zur Kennt- niß des Oberamtes gekommen, daß die, in dieses Wochenblatt eingerückten Anord­nungen des Lberamtes, welche zur all­gemeinen Kenntniß kommen sollen, der Bürgerschaft nicht immer publicirt wer­den. Es ergeht deswegen an sammtliche Ortsvorsteher der gemessenste Befehl, daß sie alle dergleichen Anordnungen ihren Amtsüntergebenen, ohne Säumen, publi- ciren.

Den 16. Febr. 1827.

K. Oberamt.

Stängel.