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Intelligenz-Blatt
für die Oberamts-Bezirke
Nagold und Freudenstadt.
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nro. 6. Freitag den 19. Januar 1827.
1 ) Gemeinschaftliche oberamtliche Verfügungen.
2) Besondere amtliche Verfügungen. Obcramt Nagold.
Nagold, f Auswanderung, n Anna Maria Sautter, von hier, wandert nach Strasburg aus, und wird auf Jahresfrist durch Jakob Fricderich Sautter, Conditor in Nagold, vor den disseitigen Behörden vertreten.
Den iz. Jau. 1327.
K. Oberamk.
Nagold. Stuttgart. fBronnen-Teu- cheln-Lieferungs-Akkord.^ Auf geschehenes Ansuchen des Stadtraths zu Stuttgart, wird den sammtlichen Oberamts-Angchö- rigen hiemit bekannt gemacht, daß die Lieferung der — zu dem Bronnenwesen der Stadt Stuttgart auf das Rechnungsjahr 13^/23 benöthigten 600 Stück Bron- nen-Teucheln von rein forchencn Stämmen, am
Donnerstag, den i. Febr. d. I.
Vormittags 10 Uhr
auf dem Rathhaufe zu Stuttgart in Abstreich gebracht werde. Die weiteren Bedingungen werden den Liebhabern bei der Abstreichs-Verhandlung eröffnet.
Den rz. Jan. 1627.
K. Lberamt.
Engel.
Nagold. fAmtsversammlung.) ThcilS wegen des von der hiesigen Stad» vorge» schlagenen Tausches des bisherigen Ober- amts-Gefangnisses gegen ein neuzuerbauendes, theils zur Vorlegung der Amtspflege- Rcchnung u. s. w., ist die Einberufung einer Amtsversammlung nothwendig. Die Vorsteher der nachfolgenden Orte werden -daher aufgefordert, sich mit den einzelnen derselben nach der ihnen mitgctheilten Uebersicht vom Februar 1325 betreffenden Deputirtcn nächsten Dienstag den 2z. dieß Morgens 3 Uhr auf dem Ratbhause all- hier cinzusinven, unv zwar von Nagold, Stadt Altenstaig, Ebershard, Ebhausen, Effringen, Egenhausen, Emmingen, Gült- lingen, Haiterbach, Jselshausen, Min- derrbach, Obcrschwandorf, Nohrdorf, .Schönbronn, Simmersfeld, Spielberg, Sulz, Unterthalheim, Walddorf, Wild- berg.
Den 17. Jannar 1627^
K. Oberamt.
Engel.
Nagold. fAbgabe von Hunden.^ Da die Abgabe für Hunde, seit dem Jahr 1324 sich mindert, woran Unrichtigkeiten oder Versäumnisse bei Aufnahme der Hunde, wenigstens thcilweise, schuldig zu sepn scheinen, so sieht man sich, höhern Orts ertheilter Weisung zu Folge, vcran- -laßt, die Ortsvorsteher und Polizeistellen auf die vorliegenden gesetzlichen