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die monatlichen Skeuerraten pünktlich an die AmlSpflege abzuliefern und die Steuern und Corpvrationsumlagen mit mehr Eifer und Strenge als bisher einzuziehen.
Diejenigen OrtSvvrsteher, welche am 20- Octbr. die bereits verfallenen Schuldig« ketten an die Awkspflege nicht vollständig abgetragen haben, erhalten nach Ablauf dieser Frist ohne weitere Nachsicht strenge Exemtion.
Den 4. Octbr. 1326.
K. Oberamt.
Oberamtsgericht Herrenberg.
Herrenberg. (Oeffenilicher Auf. ruf.) Zum Behuf der Bereiniguug des Unterpfandswesenö in dem PfandCommiffa, riatsbezirk Entringen, wozu die Orte: Braitenholz, Entringen, Hagelloch, Kaih, Mdnchbcrg, Pfäffingen, Pol« tringen und Unterjesingen, gehören, ergeht von den Gemeinderathen dieser Orte, vberamlSgerichtlichen Auf« IragS zu Folge, an alle diejenigen, welchen Eigenthumö- und PfandrechtSAnfpräche
zuftehen, seit deren Eintrag in die hiesigen Untcrpfandsbücher ein Zeitraum von 4 g Jahren verflossen ist, andurch die dffent« liche Aufforderung, daß jene Berechtigte, oder ihre Rechtsnachfolger die erwähnten — auf ihren Namen eingetragenen Rechts» ansprüche, im Falle solche noch nicht erloschen, und nicht bereits angemeldet worden sind, innerhalb der peremtorischcn Frist von 90 Tagen bei den Unterzeichneten Stellen vollständig anzumeldcn haben, widri, gansaUS nach fruchtlosem Abläufe der an- berauniten Frist alle in Frage stehenden zur Zeit noch zweifelhaften Unterpfands, und sonstige Rcalrechte für kraftlos erklärt, so fort in den Unterpfandsbüchern der ge/ nannten Orte gelöscht wSrden würden.
Die vorhandenen Untcrpfandsbücher stehen zum Zweck jener Anmeldungen, allen und jeden Berechtigten zur Einsicht offen. Den 20. Septbr. 1826.
Die Gemeinderäthe der obenbenannteu Orte. PfandCommiffair Luz.
Herrenberg. (Aufruf an die unbekannten Besitzer von Pfandverschreibungen.) Folgende Schuldurkunden' finden sich weder in den Ortsregistraturen noch in der Megi- stratur des Oberamtsgeri'HtS vor, auch haben solche die darin genannten Gläubiger nicht im Besitz.
Ls werden daher die allenfallsigen Besitzer zu« Vorlegung derselben, und Aus» führung ihrer rechtlichen Ansprüche bei Oberamtsgericht innerhalb 90 Tagen unter dem Rechisnachtheil aufgeforberk, daß nach Verffuß dieser Zeit die Schulden als abgelbs/, und die Documente darüber als nichtig werden erkannt werden.
So beschlossen im K. Oberamisgericht.
Herrenberg, den 13. September 1826.
OberamtSgerichtsActuar Firnhaber.
Gläubiger: Hospital in Herrenberg. Ebendieser.
Derselbe.
Die Hessische StiftSpflege daher.
Der Hospital daselbst, enöieftr.
' Hospital in Herrrnberg.
Schuldner:
Georg Marx Strohhacker Weber von Herrenberg.
Georg Jacob Maischen Zeug- macherS Wittwe daher.
Joh. Gottlieb Fischer, Mez- ger, daher.
Jacob Friedrich Vogel, Schu» ster daher.
Joh. Gottlieb Glaser, Bäcker, daher.
Derselbe.
Ludwig Frieör. Klcnken, Wittwe von Herrenderg.
Schuld
der
und Datum Urkunde.
10 fl. 6. ck. 21. Juni 1786. 90 fl. ck. ck. 7. Mai 1787. 75. fl. ck.ä. 17.Sept.1787. 100 fl. 6. ä. 10. Mai.1790.
80 fl. ck. ck. 45 fl. ck. ä.
K. April 1795. 8. April 1795.
54 fl. ck. ck. 1§. Juli 1802.