für die Oberamts - Bezirke

Tübingen, Rottenburg, Nagold, Horb und Herrenberg.

Im Verlag der Gchramrn'schen Buchdruckerei. .

Mo. 56. Freitag den 14. Juli 1826.

1. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.

II. Besondere Amtliche Verfügungen.

Roltenburg. (Die Abhaltung des Schäfergerichts und Schäferlaufs in Urach.) Am heurigen Jakobitag wird der gewdhn- liche Schaferlauf und sodann in den folgen­den Tagen das Schäfergertcht in Urach ab, gehalten werden.

Die Schulkheißenämter der zum Zunft« bezirk Urach gehörigen Ortschaften Hab.-, solches den in ihren Gemeinden befind­lichen Schäfermeistcrn, Knechten und Jun­gen, auch eingckauftcn Schaafhaltern, mit dem Anhänge bekannt zu machen, daß sie an dem gedachten Tage Morgens in Per­son, oder, wenn sic hieran gehindert wür« den, durch Bevollmächtigte erscheinen und das gewöhnliche Leggeld entrichten sollen.

Zugleich ist den samnulichen Schaaf­haltern, welche mehr als 25 Stück Schaase besitzen und zu dieser Schaafhaitung ent­weder noch gar nicht. oder nicht zu ihrer gegenwärtigen Schaafzahl berechtigt sind, d«e Auflage zu machen. diese Berechtigung bei dem dortigen Schäfergcricht nachzu- suchen und das gesetzliche Concessionsgeld Zu entrichten.

Diejenigen, welche an dem Schaferlauf ^.hm nehmen wollen, haben sich vorher bei dem Ladenmcisier in Urach gebührend Zu melden.

Den 7 . Juli jg 2 §.

K. Obe.amt.

Nottenburg. (Einberufung dtr neu- gewählien Gemcinderäthe rc. zur Verpflich­tung betreffend.) Die neugewählten Ge, meiuderathe, Gemeinde« und Stiftungs­pfleger so wie die übrigen Theilrcchner., weiche noch nicht verpflichtet sind , haben am Dienstag den 18 Juli früh pünktlich um 8 Uhr dahier auf dem Nachhause zur Verpflichtung sich einzufin» ddn und sämmtliche Rechner ohne AuSnah, me , die noch keine Camione^ eingelegt ha- Ü-.U, ihre CaulionSmstrumcnte, welche nach der früher» oberamtlichen Weisung ausge, fertigt scyn müssen , zur Einsicht vorzulezen.

Die Ortsvorsichcr werden angewiesen, die neugewähiten Gemein'eräthe und Rechner hievon alsbald in Kenntniß zu sczen und bei chcrsbnlicher Verantwortlichkeit dafür zu sorgen, daß die EautionSinstrumente bis dahin ausgeferligt und von den Rechnern dem Oberamte Übergeben werden.

Den 10. Juli 1826.

. K. Lberamt.

Herrenberg. Die Ortsvorstcher haben den Schäfermeisiern, Knechten und Jungen, auch eingekauften Schaafhaltern, zu eröffnen » daß am kommenden Jakobitag der gewöhnliche Schaferlauf und an den folgen­den Tagen das Schäfergericht bei der Scha* ferlade zu Urach wird abgehaiten werden.

Dieselbe haben sich an gedachtem Tage Morgens in Person, oder wenn sie hieran verhindert würden, durch Bevollmächtigte in Urach einzufinden und das gewöhnliche Leggeld zu entrichten.