<0 dasselbe innerhalb L Wochen UNI so gewisser hieher eiuzuschicken, als nach der BeschälOronung jede Dersauinniß in der AuSscriizung oder Ucbergabe mit der Strafe eines kleinen Frevlls gerügt werden muß
5 ) bei dem Verführen der Stuten am 20- Februar früh 9 Uhr entweder selbst gegenwärtig zu seyu, oder einem Obmann , versehen mit dem Schulthcißen- ümklichen Zrugniß, daß er hiezu ausgestellt ftp, hieher.zu beordern,
6 ) bajür zu sorgen, daß die Eigenrhümer
her zum Beschälen bestimmten Siulcn an diesem Lag und Stunde pünktlich hier emlreffen, und ^
7 ) in dem Fall, daß eine dieser Stuten nicht hieher gebracht werden kdnnte, wenigsten» eine genaue Beschreibung derselben vorzulegen,
8 ) samnuliche LluienZnhabcr auf dem Natyhaus zu versammeln, und ihnen nicht nur allein bekannt zu machen, daß künftig »ach der Ausnahme de» Be» schäiAeglfter» keine Stute zum Belegen unter irgend einem Vorwände oder um irgend einen Pcciß mehr angenommen werde (sic seye dann erst nachher er, kauft worden, wr eine Ausnahme statt sinder) sondern sie auch, damit sie sich nicht mit der Unwissenheit entschuldigen können, die geschehene Publikation unterschreiben zu lassen,
-) diejenigen Eigcn-Hümcr von 4 jährigen Hengsten oder Stuten, weiche sich in diesem Jahr um Preise bei den land- wiithschastlichen Festen bewerben wollen , zu benachrichtigen, daß sie sich mit denseiben an obigem Tage und
... Stunde dahier cinzusinde» haben, damit . sie über den Werth ihrer Pferde belehrt werden kbnnrn, und zu gleicher Zeit 1V) diejenigen mit ihren Hengsten hieher ^ -n bescheiden, welche für dieses Jahr Patente zu erhalten wünschen.
>f, l. Den 7 . Januar 1326-
K. Dbexamt.
Tübingen. (Abgabe von Obstbau- men.) Es wird hicmit zu Jedermanns Wissenschaft gebracht, daß nunmehr der Einzug der Abgaben von den, aus der All- mand stehenden Obftbäumen angeordnet ist, und voii Herrn GemeinbeJnspeklor .Wezel besorgt wird. Die Abgabe beträgt von einem Kernobstbaum vier Kreuzer, einem Sieinobstbaum zwei Kreuzer.
Jeder Baum, wovon die Abgabe nicht bezahlt wird, fällt der Stadt heim.
Den ZI. Decbr. 1825.
Stadtrath.
Tübingen. Diejenigen., welche Katholiken im Dienste haben, oder künsug in Dienst nehmen, werden wiederholt ersucht, dieselben anzuweisen, daß sie sich zum Be» Hufe der Einreihung unter bw Christrn- lehrpflichiigcn beim Unterzeichneten stellen.
Am 6te" Januar 1326 -
Katholisches SiadiPfarrAmt.
Wilhelm.AnsisDlreeior
Schduwcster.
Mahrkngen. Oberamts Tübingen. (SchaafwaioeVerleihung.) Die, der hie» ftgeii Gemeinde zugehendc SvmmrrSchaaf- Waide, welch: 1.30 bis 180 Siück wohl ernährt, wird
am 2 . Februar d. I.
Vormittags 11. Uhr
in des Unterzeichneten Wohnung , auf künftige drei Sommcrhalbjahre, an den Meist» dielenden verliehen werden, wozu die be- rechiigien Liebhaber, welche sich übrigens mit Prädikats > und VermdgensZcugnisftll zzi lcgittmtren haben, eingeladen werden, wo sie dann daS Weitere bei der Verleihung sttdst vernehmen kdnnen.
^ Den ii- Jan. 1826-
Aus Auftrag des GcmeinderathS,
. Schultheiß Dtgcl.
Hiezu rine Ncilage.