Laß sie sich mit den hiezu nbthigen gemeinderäthlichen und andern in dem Gesez vorgeschriebenen Zeugnissen re. versehen sollen, wogegen aber alle un, nbthigen und nichtssagenden Weitläu­figkeiten zu vermeiden sind;

H) für die abwesenden MilitarPflichtigen haben deren Eltern zu erscheinen und zu loosen.

Ueber die Eröffnung des Vorstehenden hat jeder Ort-Vorsteher eine von sammt- lichen Militärpflichtigen seine- Orts und deren Eltern oder Vormündern unterschrie» bene Urkunde, bei Vermeidung eines Wart« botenS, innerhalb 10 Tagen an die hie, sige Stadtschreiberei einzusenden.

Den io. Januar 1826.

K. Oberamt.

Kern.

Tübingen. Am Abende des 26 -De, cemberS v. I. wurde aus dem Hause deS hiesigen Bürgers und Schuhmachers Weit, ganz cinesilberne, eingehausigc Uhr, deren Zifferblatt deutsche Zahlen hat, mit einer silbernen Kette von 2 Reihen, woran sich «in Lachet und zwei Uhrenschlüssel befanden, entwendet, Sammriiche obrigkeitliche Behdr, den werden nun ersucht, zur Entdeckung Ler gest^hlnen Uhr sowohl, als des zur Zeit noch unbekannten Diebes mitzuwirkcn, lezteren im Betretung-Falle zu verhaften, pnb wohl verwahrt hieher einliefern zu lassen. Drn 11. Januar 1826. .

K. Oberamt.

Kern.

Obcramt Rottenburg. Mottrnburg. (Rekrutirung betref­fend.) Am Freitag den Zten und Sams» Mg,He« ssten Februar d. I. findet die Be« ^chtiguyg der RekrutirungsListen, die vor, s^Uflge Prüfung der BefreiungsGründe und Khe Ziehung der Loose dahier auf dem Rath- -auft statt.

Sämmtliche MilitarPflichtlge haben nun MchLi zu erscheinen, und zwar:

Den Zten Februar früh um 7 Uhr

Bühl, Dettingen, Ekenweiler,

Ergenzingen, Frommenhausen, Hailfingen, Hemmendorf, Hirrlingen, Hirschau und Rottenburg;

Nachmittags um 2 Uhr die von Kiebingen, Nellingsheim, Nieder« nau, Obernau, Re-.,r^' ' shcim, Schwall­dorf, Seebronn, Wei:.., Wendelsheim, LLoifenhausen und Wurmlingen;

Den sslen Februar früh um 8 Uhr die von Bodelshausen, Mbssingen, Oeschin» gen, Os, »dingen und Thalheim.

Militärpflichtige, welche wegen Fami« lienVcrhältniffen oder wegen Berufs eine Befreiung von der Aushebung ansprcchen, müssen bei der Berichtigung der Listen die dazu vorgeschriebcnen Zeugnisse überreichen. Die Gcmemderärhe dürfen aber nur solche Zeugnisse aussiellen, welche auf Familien» Verhältnisse Bezug haben.

Am sstcn Februar Mittags 12 Uhr be» ginnt sodann die Ziehung der Loose, wöbet alle MililärPflichtige von sämmtliche» Or­ten zugegen seyn müssen Für die Abwe­senden kbnnen Eltern und Vormünder da- Loos ziehen.

Die Schultheißen werden nun aufge­fordert,

1) dieses dffentlich bekannt zu machen und lnSbesondere.davon sogleich die Mi» lttärpflichtizen selbst zu verständigen,

2) die Abwesenden durch die Eltern und Pfleger bis dahin unfehlbar herbei» schaffen zu lassen und leztere auf die großen Strafen des Ungehorsams auf« merksam zu machen,

Z) an den bestimmten Lagen die Mann­schaft hi-her zu begleiten und mit der­selben so zeitlich einzutreffen, daß das Geschäft keine Unterbrechung erleidet,

ss) die in Händen habende RekrutirungS» Liste mirzubringen und endlich zu sor­gen ,

5) daßExcesse welche streng bestraft wür­den, vermieden bleiben.

Am 7. Jenner 1826.

K. Oberamt.