Forstamt Altenstaig.

Altenstaig. (Holzhauerlohns -Akkor, Le.) Bis Samstag den 27 sten d. M. wer- »en die Holzhauerlohnö-Akkorde abgeschlos« ftn werden; wobei sich die Unternehmungs­lustigen und Fähigen Morgens g Uhr in Ler diesseitigen Canzlei elnfinden mbgen. Den 17. Bug« 1825.

K. Fvrstamt, FcrstamtSverweser

Stadtschultheißenamt Tübingen.

Folgende Verordnung des Ministeriums MS Innern vom 12 . Octbr. 1824 wird zur .Kenntniß deS Publikums gebracht:

Es ist zur Anzeige gekommen, daß von Mbisenden, und zwar namentlich von rei­senden Handlungsdienern, welche theils mit eigenen, theils mitMiethpferden zweispän» nig fahren, Post,Hbrner gefährd und ge» chlasen werden.

Da nun das Post - Horn zu den unter­scheidenden Attributen der Post Anstalt und der Gebrauch desselben zu den ausschließen. Len Vorrechten dieser Anstalt gehört, so sieht man sich veranlaßt, den Gebrauch des Post- Horns allen übrigen Reisenden wiederholt «nd bei Strafe Eines ReichsthalerS zu un» «erjagen.'

Zugleich werden sammtliche Polizei-Be­hörden des Königreichs angewiesen, auf die Zuwiderhandelnden Acht zu haben, und sie «eben Abnahme des Post-HornS zur gebüh­renden Strafe zu ziehen»"'

Tübingen den 18- Aug. 1825-

Stadtschultheißenamt:

Stadtschultherßenamt Herrenberg.

Herrenberg. (Deichel- Lieferungs- Accord betreffend.) Die hiesige Stadt be­darf rin Quantum fvrchrner Deichel zwi­schen 200 und ZOO Stück.

Zu deren Ankauf wird ein Abstrichs» Accord versucht , und diese Verhandlung Samstag den 27". diess surf dem hiesigen Rathhaus Morgens um- 11 Uhr vorgenommen werden. Die Lieb­haber werben kingelaben, sich bei der Ver­

handlung selbst cinzufindrn und die weite­ren Bedingungen zu vernehmen.

Den 4. August 1825.

Stadtschultheißenamt.

bingen. (Schulden-Liquidation.) In Folge oberamtögerichtlichen Beschlusses vom Zv. Juli d. I. werden sämtliche Gläu­biger de«

Johann Georg Waiblinger, vulgo Spontle,

Weingärtners dahier, zur Schulden -Liquidation auf

Montag den 29- August d. I.

Nachmittags 2 Uhr,

auf das Rathhauü dahier mit dem Anfügen vorgeladen, daß diejenigen, welche an ge­dachtem Tage ihre Forderungen nicht einge» ken, nachher von der Masse werden ausge­schlossen werden.

Den 5 . August 1825»

Stadtrath.

TÜbingen. (Gläubiger-, Vorladung.) Auf Verlangen der Erben des

weil. Johann Peter Ziüer,.

Wildprrtthändler« dahier, werden sammtliche Gläubiger desselben auf­gefordert, zur Angabe und Liquidation ih­rer Forderungen am

Dienstag den 2Z. August d. I. früh 8 Uhr

vor dem Waiscngericht auf dem hiesigen Rathhaus» zu erscheinen» Die Nichterschci» «enden trifft der Nachthell, daß sie bei der darauf folgenden Verweisung unberücksich­tigt bleiben.

Den io» August 1825.

Waiscngericht.

Tübin g e n. (Liegenschafts - Verkauf.) Aus dem Nachlasse der Ehefrau des Johan­nes Vdgele, Schneiders dahier, haben die Erben folgende Güter zum Verkauf auSge- sehtr

Aeckerr

^Morgen auf der Viehwaide.

Die Hälfte an 4r Vrtl. auf Riedern.

Die Hälfte an 1 Morg. zL Vrtl. M Ntß.

in der alten Leimengxube.