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wird das Befeuchten mit Spleßglanzbutte» wiederholt; ist sie aber trocken so bestreicht man dieselbe mit einer einfachen Salbe aus Harz und Fett-zusammengesezt, wozu die meisten sogenannten Karrcnsalben taugen, auch die braune, aus Schiffstheer bestehende, wenn nicht viele Klauenthetle durch Krankheit und Operation verloren gegangen sind; in diesem Falle muß lezlere mit etwas Fett,. Vermischt werden. Das Bestreichen mit der Salbe wird bis zu gänzlicher Heilung fort-, gesetzt.
Verband mit Leinewand vorsichtig angelegt, erfordern nur die der Krone zunächst liegenden Stellen.
Statt der Spi-ßglanzbutter, die sich im Erfolg sehr bewährte, kann man auch verdünnte Salpetersäure anwcnden; will man- sich des gleichfalls häufig angewandten, aber minder schnell und sicher wirkenden Kupfer - Vitriol. Pulvers, oder anderer Kupfer-Mischungen bedienen, so sind die damit beschäftigten Schäfer auf die für die Gesundheit so nachtheiligen Einwirkungen, des Kupfers genau aufmerksam zu machen.
Jedem Schaafhalter wird hiemit zur. Pflicht gemacht, den Ausbruch der Klauen. Seuche bei seinen Thleren- sogleich dein Pferchmeister anzuzeigen, welcher auf dis- sorgfältige Behandlung der Kranken zu wachen, und bei vorkommenden. Hindernissen die amtliche Anzeige zu machen hat, damit solche durch Sachkundige bei Zeiten gehoben > werden kdnnrn.
Für Schaafe, welche mit der Klauen- Seuche behaftet sind, am wenigsten für solche, welche auf Schaafmärkte geführt- werden sollten , darf kein Ortevorsteher Gesundheit« - Urkunden , bei scharfer Ahndung,, ausstellen.
Stuttgart den 16. Marz 1821..
Massenba chl
Ebhaußen, Gerichtsbezirks Nagold.'- ( Gläubiger, Aufruf.) Alle diejenigen, welche an den Conrad Schill , Bürger und Dbermüller zu Ebhaußen, eine Förderung , zu machen haben, werden hiemtt aufge-- fordert am
Mittwoch den Z. August d. I..
Vormittags 8 Uhr
auf dem Nathhaue zu Ebhaußen zu erschein
nen, und ihre Ansprüche rechtsgültig zu liquidiren, widrigenfalls sie sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie bei der Schiffchen Güter - Kauf - Schillings Verweisung nicht berücksichtigt werden.
Den 8. J uli 1824.
Gemeinderath.
Mindersbach, Gerichts-Bezirks Nagold. ( Schulden - Liquidation. ) In Folge oberamtsgerichtlichen Beschlusses werden die Gläubiger des Jakob Gdltenbott, Schusters zu Mindersbach, über dessen Vermögen der Gannt rechtskräftig erkannt ist, hiemit auf, gefordert, zur Schuldenliquidation verbunden mit dem Versuch eines Nachlaß-Der, gleichs
am Samstag'den 6. August Vormittags 8 Uhr zu Mindersbach, entweder in Person oder durch gehdrig Bevollmächtigte, zu erscheinen, oder aber bis dahin schriftliche Recesse einzureichen, widrigen, falls sich dieselben selbst zuzufchreiben hätten, wenn sie durch' den am Montag den 8. August vberamtSgerichtlich auszusprechenden Praclusiv - Bescheid von der Masse werden ausgeschlossen werden.
Den 7". ZUli 1825.'
Gemeinderath. "
M i n d e r s b a ch) OberamtSgerichts Nagold. (Schulden -Liquidation.) Zur Schul» den-Liquidation- verbunden mit einem Versuch zu einem Borg- oder Nachlaße Vergleich in der Gannt - Sache von Alt Johann Georg SchdNhardt,, Zeugmachers zu MinderS- bach , ist-
Freitag der 5. Aügust di I. anberaumt- und wird solche Morgens 8 Uhr auf dem Nathhause zuMindersbach beginnen. ^
Es werden daher dessen Gläubiger hievon in Kenntniß gesezt, und ihnen dabei errbff- net, baß wenn sie weder in Person noch durch Bevollmächtigte bei dieser Verhandlung erscheinen, oder vor deren Beginnen schriftliche Recesse cinzureichen unterlassen, sie in der am Montag den g. August d. I. statt habenden LberamtS-Gerichts-Sizung durch Bescheid von der Masse werden aus, geschlossen werden.
Am 7. Juli 1825. -
Gemeinderath.