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Montag den Zy. Mai d. I. im dritten Stock Z heizbare und 1 unheiz-

anberaumt. bares Zimmer; unter dem Dach im ersten

Die Gläubiger und Bürgen des Gannt- Stock Z, und im zweiten Stock 2 unheiz. manns werden daher aufgefordert, an diesem bare Piecen; weiter oben 1 Geräch mit 1 Tage Morgens g Uhr auf dem Rathhaus in Taubenschlag. Die Liebhaber hiezu kbnnen Kuppingen, in Person vdrrdurch hinlänglich sich in der Oberamkspfiege melden, welche, Bevollmächtigte, zu erscheinen, oder auch in Verbindung mit der dazu bestellten Com» ihre Forderungen durch schriftliche Necesse missten, einen Kauf unter Vorbehalt der zu beweisen, und sich zugleich über einen Genehmigung der Amts-Versammlung ab. Borg, oder Nachlaß-.Vergleich-zu erklären, schließen wird.

Gegen die Nichterscheinenden wird am Ende Den 28. April 1825-

der Liquidations-Verhandlung das Prä- Oberamtspflege.

clusiv-Erkenntniß ausgesprochen werden. So beschlossen im K. Oberamtögericht. Den 29. April 1825.

Feher.

-Tübingen. (Heu, und Ochmd-Der- kauf.) In dem Kbnigl. botanischen Garten allhier, wird am Montag den 16. dieß, Vormittags 10 Uhr das vorräthige Heu und Dehmd Parihien weis, je zu 10 Centner, an dem Meistbietenden verkauft werden; die Liebhaber wollen sich also an diesem Tage bas-chst einfinden.

Den 7.-Mai 1825.

K. Garten, Cassenamt.

Tübingen. (Haus-.Verkauf.) In Folge eines Beschlusses der Amtsversamm­lung voni-2k>. dieses Monats, wird daS Stadtschreiberei-Gebäude ohnweit des Rath­auses allhier, hiemit verkäuflich feilgebo- len. Cs ist sehr solid gebaut, hat einen schdn gewdlbten Keller zu 100 bis 120 Eimern ; zur ebenen Erde 2 Holzställe, welche leicht zu einem Laden, Werksialte oder Pferde - Stallung eingerichtet werden kbnnen; im ersten Stock 2 heizbare Zimmer nebst Holzleze; im zweiten Stock 5 der, gleichen nebst Küchj und Speiskammerz

Schütz.

Wildberg, Oberamts, Gerichts Na» gvld. Zn den nachbenannten Ganntsachen, wird an den bestimmten Tagen die Schulden» liquidatio», verbunden mit dem Versuch eines Borg- und Nachlaß-Vergleichs, auf dem Nathhaus allhier vorgenommcn wer­den. Cs werden daher die Gläubiger die­ser Schuldleute aufgefordert, ihre Forderun, gen und Ansprüche entweder schriftlich ein, zugcben, oder solche entweder persönlich oder durch Bevollmächtigte zu erweisen. Gegen dieienigen Gläubiger, welche dieser Aufforderung nicht Folge leisten, wird in der am Montag den 6. Juni b. s. statt habenden Lberamls Gerichts, Sizung der Präclusiv-Bescheid ausgesprochen werden. Liquidirt wird:

wider weil. Christian Balthas Win, ter, Zeugmacher dahier,

Montag den 50» Mai d. I. Vormittags 8 Uhr.

wider Johann Michael Keiner, Strumpfweber dahier,

Dienstag den ZI. Mai d. I. Vormittags 8 Uhr.

Den 22. April 1825.

Stadtrath.