Montag den 9. Mai
Vormittags 9 Uhr auf dem hiesigen Rathhause ungefähr Z,500 Büscheln zarte und grobe Rind«, im dffcntlichen Aufstreich an den Meistbietenden, verkauft, — wozu die Liebhaber eingeladen werden.
Den 7« April 1825.
Stadtfchulthcißenamt.
Tübingen. (-Vieh-Trieb.) Das, nun auch von der Mniglichen Kreis Regierung bestätigte , Verbot des Austreibens der beiden iWehheerden an Sonn - und Festtagen wird hiemit zu Jedermanns Wissenschaft gebracht, damit sich niemand mit der Unwissenheit entschuldige.
Den 7« April 1825.
Stadtschultheißenamt
und
Stadtrath.
Tübingen. In Folge oberamtsge- richklichen Beschlusses vom 7 . d. M- werden sämtliche Gäubiger der Wittwe des Christoph Ferdinand Hecht, Schneiders dahier, zur Schuldenligutdation auf
Montag den 2 . künftigen Monats Vormittags, "
auf das Rathhaus dahier mit dem Anfügen vorzeladen, daß diejenigen, welche an gedachtem Tage ihre Forderungen nicht eingeben /nachher von der Masse werden aus, geschlossen werden.
' Den 12. April 1825.
Stadtrath.
Tübingen- In Folge vberamtsge- richtlichen Beschlusses vvm 7 . d. M. werden sämtliche Gläubiger des Jacob Waiblinger, Johannes Sohn, vonTübtngen, zur Schul- denliquidation auf
Montag den 2 . künftigen Monats Vormittags 9. Uhr
auf bas Rathhaus dahier, mit dem Anfügen vorgeladen, daß diejenigen, welche an gedachtem Tage ihre Forderungen nicht eingeben, nachher von der Masse werden ausgeschlossen werden.
Den 9 . April 1825.
Stadtrath.
Tübingen. (Liegenfchafts- und Fahrniß - Verkauf.) Aus der Verlasscnschafk des kürzlich hier gestorbenen Joh. Fried. Memminzer, gewesenen Spcismeisters in Bebenhausen, wird dis vorhandene Fahrniß, welche sich durch alle Rubriken erstreckt^ am Mittwoch den 2 Q. d. M. verkauft werden, wozu man die Liebhaber einladkt.
Sodann wird auch der von dem Verstorbenen besessene Acker von 2 Morgen 2 Vrtl. auf dem Horcmer hiemit zum Verkauf aus- gesezt, und werden mit demselben Versuche eines theilweifcn oder Gefammk-Verkaufs vorgenommen werden.
Die Liebhaber kbnnen sich bei dem Hrn. Lberamts - Gerichts - Beisizer Memminger melden«
Den 1Z. April 1825.
Waifengericht.
Derendingen, Oberamts-Gerichts Tübingen. (Verkauf der Wirtschaft zum Waldhorn, unweit Tübingen undFahrniß- Auction des Waldhorn - WirthS Manz.) Durch vberamtsgerichtlichen Beschluß vom 8 . d. M. werden folgende Realitäten aus der Ganntmasse des Manz zum wiederholten Verkaufs-Versuche gebracht:
Das Wirtschaftsgebäude zum Waldhorn, eine halbe Stunde von Tübingen an der Straße nach Hechingen gelegen, so erst vor 18 Jahren neu und solid gebaut worden, sodann eine große Scheuer, Pferdsstallun, gen u. s. w. unter rinem Dach.