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Z n t e l l i g e n z« B l a t t

für die Oberamts-Bezirke

Tübingen, Rottenburg, Nagold und Horb.

Im Verlag der Schramm'schen Vuchdruckerey.

Nro. 22. Freitag den i 8 . Merz 1825.

I. Gemeinschaftliche Oberamrliche Verfügungen.

H« Besondere Amtliche Verfügungen. Oberamt Nagold.

Nagold.' (An die Gemeinderäthe.) Da nach etngekommenen Anzeigen, Fälle vvrgekommen si-d, daß Gemeinderäthe oder einzelne Mitglieder derselben, für die Abrügung der Wald- und Feld-Exzesse TaglohnS-Anrechnungen gemacht haben, diese Verrichtungen aber , nach den §. 16. des Verwaltungs-Edikts, Obliegenheiten eine? jeden Gemeinderaths sind, wofür sie keine Anrechnungen machen dürfen; so wird hiemit den sämmtlichen Gemeinde» räthen , in Folge eines Dekrets der Kdnigl.

' Negierung in Reutlingen clä. 10. Decbr. v. I./ erdffnet, daß für die Ankunft jede Belohnung von Abeügung der Wald-und Feld - Exzesse abgcsiellt sepn solle.

Den 12. März 1825.

K. Oberamt.

Oberamtsgericht Tübingen.

Tübingen. Ueber das Vermögen des Waldhornwirth Manz in Derendingen l hat das K. Oberamtsgericht Tübingen, durch Decret vom g. Merz d. I., den ConcurS erkannt und zur Liquidation der Forderun­

gen der Gläubiger und zur Ausführung ihrer Vorzugsrechte auf

Freitag den 8 . April b. I.

Termin angesezt.

Es haben daher an gedachtem Tag sämmtliche Gläubiger des Manz Vormittag» 9 Uhr in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte vor Oberamtsgericht zu erscheinen, um ihre Forderungen und deren Rechte gehörig darzuthun, widrigenfalls sie durch das am Ende der Verhandlung anszusprechende Praclusiv-Erkenntniß von der gegenwärtigen ConcurS-> Masse ausge­schlossen werden.

Den 5 . Merz 182S».

K Oberamtsgerichk.

Tübingen., (Schulden - Liquidation.) Ueber bas Vermögen des Jacob Lösch, Weingartners von hier, hat daS'K. Obcr- amtsgericht Tübingen, durch Decret vom 29. Januar d. I., den ConcurS erkannt, und zur Liquidation der Forderungen der Gläubiger und zur Ausführung ihrer Vor­zugsrechte auf

Dienstag den 29. März d. I. Termin angesezt.

Es habest daher sämmtliche Gläubiger beS Lösch, an gedachtem Tag Nachmit­tag» 2 Uhr, in Person oder, durch hiMng-