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Z n t e l l i g e n z« B l a t t
für die Oberamts-Bezirke
Tübingen, Rottenburg, Nagold und Horb.
Im Verlag der Schramm'schen Vuchdruckerey.
Nro. 22. Freitag den i 8 . Merz 1825.
I. Gemeinschaftliche Oberamrliche Verfügungen.
H« Besondere Amtliche Verfügungen. Oberamt Nagold.
Nagold.' (An die Gemeinderäthe.) Da nach etngekommenen Anzeigen, Fälle vvrgekommen si-d, daß Gemeinderäthe oder einzelne Mitglieder derselben, für die Abrügung der Wald- und Feld-Exzesse TaglohnS-Anrechnungen gemacht haben, diese Verrichtungen aber , nach den §. 16. des Verwaltungs-Edikts, Obliegenheiten eine? jeden Gemeinderaths sind, wofür sie keine Anrechnungen machen dürfen; so wird hiemit den sämmtlichen Gemeinde» räthen , in Folge eines Dekrets der Kdnigl.
' Negierung in Reutlingen clä. 10. Decbr. v. I./ erdffnet, daß für die Ankunft jede Belohnung von Abeügung der Wald-und Feld - Exzesse abgcsiellt sepn solle.
Den 12. März 1825.
K. Oberamt.
Oberamtsgericht Tübingen.
Tübingen. Ueber das Vermögen des Waldhornwirth Manz in Derendingen l hat das K. Oberamtsgericht Tübingen, durch Decret vom g. Merz d. I., den ConcurS erkannt und zur Liquidation der Forderun
gen der Gläubiger und zur Ausführung ihrer Vorzugsrechte auf
Freitag den 8 . April b. I.
Termin angesezt.
Es haben daher an gedachtem Tag sämmtliche Gläubiger des Manz Vormittag» 9 Uhr in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte vor Oberamtsgericht zu erscheinen, um ihre Forderungen und deren Rechte gehörig darzuthun, widrigenfalls sie durch das am Ende der Verhandlung anszusprechende Praclusiv-Erkenntniß von der gegenwärtigen ConcurS-> Masse ausgeschlossen werden.
Den 5 . Merz 182S».
K Oberamtsgerichk.
Tübingen., (Schulden - Liquidation.) Ueber bas Vermögen des Jacob Lösch, Weingartners von hier, hat daS'K. Obcr- amtsgericht Tübingen, durch Decret vom 29. Januar d. I., den ConcurS erkannt, und zur Liquidation der Forderungen der Gläubiger und zur Ausführung ihrer Vorzugsrechte auf
Dienstag den 29. März d. I. Termin angesezt.
Es habest daher sämmtliche Gläubiger beS Lösch, an gedachtem Tag Nachmittag» 2 Uhr, in Person oder, durch hiMng-