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für die Oberamts-Bezirke
Tübingen, Rottenburg, Nagold und Horb.
Im Verlag der Schramnssschen Buchdruckerey.
Nro. 94. Montag den 22. November 1824
I. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.
II. Besondere Amtliche Verfügungen.
Oberamtsgericht Tübingen.
Tübingen. (Gläubiger - Aufruf.) In der obcramtsgerichtlich erkannten Gannt- sache dek Kaufmanns Friedrich Wilhelm Fchlcisen dahier, werden zur Schuldenliquidation und zum Versuch eines Borg- vder Nachlaß-Vergleichs sämmtliche Gläubiger desselben ausgerufcn, am
Mittwoch den 1 . December Vormittags 9 Uhr
auf dem RathhauS dahier zu erscheinen und ihre Forderungen gehörig zu liquidiren, Widrigenfalls sie durch das in der nächsten Obcramts - Gerichts - Sitzung auSzusprechen- be Praclusiv - Erkenntnis von der Masse ausgeschlossen werden.
Den 7 . November 1824.
K. LberamtSgericht.
Oberamtsgerkcht Nagold.
Nagold. Die Fortsetzung der Verhandlung in dem Schuldenwesen des verstorbenen Karl Klumpp, Hirschwirths zu Simmersfcld, ist auf ' Dienstag den 7. December festgesetzt.
Diese Verhandlung hat zum Zweck:
1 ) die Erzielung eines von dessen Wiltwe in Antrag bringenden Vergleichs statt desjenigen , welcher bei der ersten Verhandlung ihren Mandatoren gemacht, aber von derselben nicht angenommen wo den ist, und
2) wenn auch dieser Versuch wieder schel, tern sollte, die Liquidation der Forderungen , welche indessen noch gar nicht, oder nur unvollständig liquidirt worden sind.
Sämmtliche Gläubiger werden daher aufgefordert, an obigem Tag Morgen« 8 Uhr auf dem hiesigen RathhauS entweder in Person, oder durch rechtlich Bevollmächtigte zu erscheinen, indem das Ausbleiben bei den Gläubigern, welche ihre Forderungen schon vollständig liquidirt haben, in Beziehung auf den Vergleich als eine stillschweigende Erklärung angesehen werden wird , daß sie der Mehrheit der Gläubiger beitreten, und die Gläubiger, welche entweder noch gar nicht oder noch nicht vollständig ihre Forderungen liquidirt haben , bei dem etwa zu Stande kommenden Vergleich sich selbst beizumeffcn haben, wenn in Folge desselben auf ihre nachträglichen oder für jetzt noch als illiquid erschei-