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oder Nachlaß'Vergleichs sänjLntliche Gläu­biger desselben aufgerufen, am

Mittwoch den 1 . December Vormittags 9 Uhr

auf dem Rathhaus dahier zu erscheinen und ihre Forderungen gehörig zu liquidiren, widrigenfalls sie durch das in der nächsten Oberamts - Gerichts - Sitzung auszusprcchen- de Präclusiv - Erkennlniß von der Masse ausgeschlossen werden.

Den 7. November 1824.

K. Lberamtsgericht.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. Die Fortsetzung >der Ver­handlung in dem Schuldcnwesen des verstvrdcnenKarlKlumpp, HirschwirthS zu Simmersfeld, ist auf

Dienstag den 7. December festgesetzt.

Diese Verhandlung hat zum Zweck: die Erzielung eines von dessen Wittwe in Antrag bringenden Vergleichs statt desjenigen , welcher bei der ersten Ver­handlung ihren Mandatoren gemacht, aber von derselben nicht angenommen worden ist, und

2 ) wenn auch dieser Versuch wieder schei­tern sollte, die Liquidation der For­derungen , welche indessen noch gar nicht, oder nur unvollständig liquidirt worden sind«

Sammtliche Gläubiger werden daher aufgefordert, an obigem Tag Morgens 8 Uhr aus dem hiesigen Rathhaus entwe­der in Person, oder durch rechtlich Bevoll­mächtigte zu erscheinen, indem das Ausblei­ben bet den Gläubigern, welche ihre For­derungen schon vollständig liquidirt haben, in Beziehung auf den Vergleich als eine stillschweigende Erklärung angesehen wer­

den wird, daß sie der Mehrheit der Gläu­biger beitreten , und die Gläubiger, welche entweder noch gar nicht oder noch nicht vollständig ihre Forderungen liquidirt ha­ben, bei dem etwa zu Stande kommenden Vergleich sich scfbst beizumessen haben, wenn in Folge desselben auf ihre nachträg­lichen oder für jetzt noch als illiquid erschei­nenden Forderungen keine Rücksicht mehr genommen werden wird.

Den 15. Novbr. 1824.

K. Oberamtsgericht.

Cameralamt Rottenburg.

Rottenburg. Künftigen Montag den 22. November Vormittags 9 Uhr wird man die Lieferung von 80 Stück neuen zwilchenen Fruchtsäcken und 6 Stück rinds­ledernen Feuer-Kübeln im öffentlichen Ab­streich veraccordiren, welches hiemit be­kannt gemacht wirb.

Den 15. November 1824.

K. Cameralamt.

Rottenburg. Die Unterzeichnete Stelle wird künftigen Montag den 22. No­vember Vormittags 10 Uhr die Beifuhr von 500 Scheffel Haber vom hiesigen Frucht- Kasten nach Stuttgart, an den wenigst- nehmenden verakkordiren. Wozu die Fuhr­leute welche sich mit Vermögens-Zeugnissen zu versehen haben, eingeladen werden.

Den 16. November 1824.

K. Cameralamt.

Rottenbürg. (Verkauf und Ver­pachtung von Weinbergen.) Mit den so­genannten Karmeliter-Weinbergen, welche zum Theil in den besten Halden auf Rot­tenburger Markung gelegen sind, und 9 Morgen 1 Vrtl. im Meß halten, wird, da deren Pachtzeit nächstens zu Ende geht, bis