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be Praclusiv-Erkenntnlß von brr Masse ausgeschlossen werden.
Den 7. November 1824.
K. Oberamtsgrricht.
Tübingen. (Aufforderung zu der gesetzlichen Anzeige von Schulden der Stu. direnden.) Sämmtliche Personen, welchen anwesende oder abgegangene Studi- rende der hiesigen Universität im vorigen Halbjahre etwas schuldig geworden sind, wak noch nicht bezahlt ist, werden hiedurch an die bestehende Verordnung erinnert, vermöge-velcher alle solche, in den ersten vier Wochen nach der Vacanz nicht angezeigten Forderungen ihre Rechtskraft ver, lieren.
Die deßhalb nbthigen Anzeigen müssen daher spätestens
Dienstags den 23. Nov. 1824, Vormittags von 8 bis 12 Uhr, in dem Universitätshause schriftlich auf halben oder ganzen Bogen mit genauer Benennung der Schuldner, des Grunds und Belau fs der Schuld und des Gläubigers übergeben werden, indem in diesen Rücksichten zweifelhafte Anzeige unbeachtet bleiben würde.
Hiebei wird bemerkt, daß früher schon angezeigle Forderungen, wenn sich deren Betrag nicht verändert hat, nicht wieder angezeigt zu werden brauchen, wenn sie gleich noch unbezahlt sind. Dagegen werden von allen, nicht durch die unterze>ch»ele Stelle, oder durch den Secretatr-Gehülfen Conz erfolgten Zahlungen überhaupt einmahl angezeigten Forderungen gleichfalls pünktliche Anzeigen erwartet, weil außer, dem häufige Irrungen entstehen und die
Verzeichnisse über den Schuldenstanb de* Studirenben unzuverlässig werben.
Den 10. November 1824.
UniversitätS»Justitiar -jAmt, Lang.
Rottenburg. (VerBiuf von Stroh und schwachen Früchten.) Bei dem dieß- jährigen Drasch der Sehend-Früchte in der großen Stifts« und Gaizmännischen Zehend-Scheuer, welcher gleich nach Martini den Anfang nimmt, wird das Stroh jeden Tag Mittags um 12 Uhr und die aufgehobenen schwachen Früchte alle Mittwoch Nachmittags im Aufstreich an den Meistbietenden verkauft, wozu die hiesigen und auswärtigen Liebhaber eingeladrn werden.
Den 2. Nov. 1824.
Stadtschulkheiß und Stadtrath.
Tübingen. Nach dem stiftungSrath- lichcn Dccret vom 26.. Oktober d. I. ist die Unterzeichnete Commission lcgitimirt, zwei weitere abgesonderte Parzellen von denen neu erworbenen Hospital-Waldungen im Aufstreich an den Meistbietenden, jedoch mit Vorbehalt der Ratifikation mehrerer und höherer Behörden zu verkaufen, als: den Schachenrain, Stockacher Markung, 10 Morgen 37 Ruthen, den Hechelhardt, Dußlinger Markung, 18 Morgen 75 Ruthen.
Die Kaufsliebhaber können sich deßhalb täglich an die Commission wenden, und einen vorläufigen Kauf abschlirßen.
Den 27- Oktober 1824.
Fehleiscn,
Ruoff,
Heckmann.
Grünmettstetten, OberamtsHorb. (Schaafwaide-Verleihung.) Da der Pacht