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I n t e l l i g e n z' B l a t t
für die Oberamts - Bezirke
Tübingen, Rottenburg, Nagold und Horb.
Im Verlag der Schramm'schen Buchdruckerey.
Nro. 9i. Freitag den 12. November 1824. .
I. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.
Tübingen und Rottenburg. Die bei der letzten großen Ucberschwemmung niedcrgcrißene Brücke über die Steinlach bei Tübingen ist zwar einstweilen durch eine Nvlhbrücke'erseht worden ^ die jedoch nur mit leichtem Fuhrwerke" befahren wer» den kann. Die'Vorsteher der an der iso- genannten Schweitzer - Straße liegenden Gemeinden haben daher alle einheimische und fremde Fuhrleute zu warnen, daß sie, ohne einem . Unglück sich auszusehen, dieser Nothbrücke mit schwerem Fuhrwerke sich nicht bedienen kbnnen. Uebrigcns ist zu der Hersteilung einer für jedes Fuhrwerk brauchbaren Brücke bereits die Einleitung gemacht.
Den 10 . Nov. 1324.
Die K. Dberämter Tübingen und Nottenburg.
H. Besondere Amtliche Verfügungen. Oberamt Tübingen.
Tübingen. Das Oberamt sieht sich veranlaßt, die Vorschrift der Feuer, Polizei- Ordnung über das Benehmen mit Feuer und Lichr zur Befolgung mit dem Bemerken von neuem bekannt zu machen, daß die
Polizei beauftragt ist über deren Festhaltung strenge zu wachen, und die Uebertreter zur gebührenden Strafe anzuzeigen.
Bei i0- fl. Strafe solle Niemand^mit brennendem Kien, bloßen Lichtern, oder mit angezündeter Tabaks-Pfeiffe in Ställen, Scheunen, Kammern unter dem Dach, auf den Bühnen, bei Heu, Stroh, Späh- neii, umhrrlaufen, oder Hühner- und Taubenhäuser visiiircn. Vielmehr hat man sich in allen dergleichen Fallen wohlver- wahrter Laternen zu bedienen. Insbesondere ist darauf zu sehen, daß in WirthV, Hausern, wSber Haus -Knechte noch Gäste mit bloßem Licht in Stalle oder Scheunen gehen. In den Heerbergs - Stallungen, Oehren rc. sollen die Laternen, welche mit gestriktem eisernen Drath, und inwendig mit Blech oder Sturz zu verwahren sind, eingemauert werden, damit sie nicht um- gesioßcn werden kbnnen.
Den 9 . November 1824.
K. Oberamt.
Tübingen. Diejenigen Schultheißenämter, welche die Caffen-Rapporte auf den Monat October und die Verzeichnisse der in ihren Orten befindlichen Bltz-Ableiter, noch nicht übergeben haben, werden an deren unverzügliche Einsendung erinnert.