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Müsse zu mache»», ober sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, werben daher aufgefordert, an der festgrscsstcn Li» quidalions-Tagfarth Vormittags A Uhr auf dem RathhanS In Thalheim entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte sich einzufinden, ihre Forderungen anzuzei« gen, und was sich zum Beweis für dieselben in ihren Händen'befindet, vorzulcgen, und sich dabei zugleich über eine gütliche Ueber- einkuust zu erklären. Auch sieht es den Gläubigern frei, ihre Forderungen schrift­lich anzumclden, und damit zugleich die in ihren Händen.befindliche Urkunden und an­dere Beweis-Mittel beziehungsweise vorzu, legen und anzuzeigen. Gegen alle diejeni» gen aber, welche unterlassen werden, bei dieser Verhandlung ihre Forderungen anzu­melden, oder von welchen solche nicht au» den Gerichts-Akten bekannt sind, wird am Schluß derselben der Ausschluß von der ge­genwärtigen Masse ausgesprochen werden.

Den 11> Juni 1824.

K. Oberamtsgericht.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. Die verschwenderische Le­bensweise des Alt Adam Theurer, Bauern zu Fünfbronn, und das mit seinem hohen Alter verbundene kindische Benehmen macht die Verfügung noihwendig, nicht nur Je­dermann zu warnen, ihm ohne Einwilli­gung des ihm gesetzten Pflegers Michel Seeger von da, auf Borg nichts zu ver­abfolgen, sondern auch seine Gläubiger aufzufordern, daß sie binnen 4 Wochen ihre Forderungen an denselben bei dem Schultheißenamt zu Fünfbrvnn anzeigen sollen, widrigenfalls sie sich selbstcn zuzu, schreiben haben , wenn ihre erst in der Fol­ge anhängig machende Forderungen und«, rücksichtigt bleiben, und was in jedem Fall

bei den Forderungen befolgt werben wirb, die gegen diese dffrntliche Warnung contra, Hirt werden sollten.

Den 25- Juni 1824.

K. Oberamtsgericht,

Stadtschultheißenamt Tübingen.

Tübingen. Einen ledernen Beutel mit einer kleinen Summe Geldes, weicher am letzten Jahrmärkte dahier gefunden wor­den, so wie einen Sack mit Wolle, wel­cher zwischen hier und Rottenburg gefun­den worden, können dir Eigcnthümer bei der hiesigen Polizei-Inspektion in Em­pfang nehmen.

Den 25- Juni 1824.

Stadtschultheißenamt.

Tübingen. (Gläubiger - Vorladung.) Bei der kürzlich vorgenommenen Eventual, Theilung über den Nachlaß der Ehefrau des Georg Friedrich Bürk, Schlossers da­hier, haben sich so viele Schulden gezeigt, daß das vorhandene Vermögen zu ihrer Bezahlung kaum hinreichen wird.

ES werden deßhalb in Folge oberamts­gerichtlicher Anordnung die Bürk'schen Gläubiger hiemit aufgefordert, ihre For­derungen am

Mittwoch den 7- Juli d. I. früh 7 Uhr auf hiesigem Ralhhaus dem Waiscngericht anzuzcigen.

Die Nichterschrinenden trifft der Nach­theil , daß sie bei Verweisung der Bürk', schen DermbgenS-Masse unberücksichtigt bleiben.

Den 17- Juni 1324.

Waiscngsricht.

Tübingen. (Verkauf einer Bücher- SaMmlung.) Die in der Dcbit - Masse de» OberfinanzrathS v. Spittler vorhandene Bücher-Sammlung, bestehend in 7 800